Als Sperrgebiet wird im allgemeinen Sprachgebrauch ein Gelände oder Areal bezeichnet, das für die normale Bevölkerung nicht zugänglich ist.
Die meisten Sperrgebiete sind militärischer Natur (beispielsweise Truppenübungsplätze oder Grenzsicherungsanlagen), sie können aber auch dem Natur- und Artenschutz dienen. Auch durch Unfälle verseuchtes Gelände kann zum Sperrgebiet erklärt werden, wie dies nach dem Reaktor-Unfall von Tschernobyl geschehen ist.
Meist verweisen Hinweisschilder auf Militärisches Sperrgebiet und es wird dabei darauf verwiesen, dass bei Betreten desselben von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden könne. Erweitert wird das Sperrgebiet durch die sogenannte Sperrzone. Dort ist oft das Fotografieren untersagt und es können unvermittelt Kontrollen durch zuständiges Personal durchgeführt werden.
Im Kriegsfalle wird als Sperrgebiet ein Seegebiet bezeichnet, welches von einer der kriegsführenden Parteien zum Kriegsgebiet erklärt wurde und in dem Schiffe jeglicher Art ohne Warnung angegriffen und versenkt werden. Dies ist besonders als Warnung an Nationen gedacht, welche versuchen, das Gebiet zu durchqueren, auch wenn sie nicht zu den Kriegsgegnern zählen, um den Feind mit Material zu versorgen.
Siehe auch: Sperrbezirk
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"Sperrgebiet".
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