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Spender,_Jeffrey
 

Unter einer Spende versteht man eine freiwillige und unentgeltliche Leistung, insbesondere durch Geld für religiöse, wissenschaftliche, gemeinnützige und kulturelle Zwecke. Spenden gehendabei häufig an eine Organisation, zum Beispiel ein gemeinnütziger Verein, eine gemeinnützige Stiftung (siehe auch Stiftung), eine gemeinnützige Organisation oder eine politische Partei (Parteispende). Im weiteren Sinne bezeichnet man im Volksmund auch das direkte Geschenk an eine einzelne Person als Spende.

Viele Spenden gehen an gemeinnützige Organisationen. Das Geld wird hier vor allem dazu angelegt, die medizinische Versorgung zu verbessern, das heißt Krankenhäuser aufzubauen etc. und armen Menschen Nahrung zu beschaffen. Diese Spenden dienen unter anderem dazu, die Situation in der dritten Welt zu verbessern.

Formen: Spenden sind üblich als Geldspende, Sachspende, Leistungsspende oder Zeitspende (Ehrenamt) erfolgen.

Deutschland


In Deutschland werden etwa drei bis fünf Milliarden Euro pro Jahr gespendet (36 bis 60 Euro pro Kopf). Ein großer Teil davon kommt von Privatpersonen. Unter diesen wiederum von solchen die regelmäßig spenden.

Nach einer Studie des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) spenden deutsche Bürger, die in Vereinen oder Verbänden engagiert sind, häufiger und mehr als andere. Dies stellt die zum Teil verbreitete Sichtweise in Frage, nach der Spenden als "Ersatz" für fehlendes persönliches Ehrenamt wahrgenommen werden. Die Studie belegt, dass Personen mit einem höheren Einkommen deutlich häufiger als der Durchschnittsbürger spenden. Der Anteil der Spendensumme an ihrem Jahresnettoeinkommen liegt aber beträchtlich unter dem Durchschnitt.

Sicherheit der Spenden - Prüfung von Organisationen


In Deutschland prüft die unabhängige Institution des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) soziale und karitative Organisationen auf die Verwendung ihrer Spendengelder. Organisationen, die die Spenden nachweislich transparent, zweckgerichtet, sparsam und wirtschaftlich verwenden, sind zum Tragen des DZI Spenden-Siegels berechtigt.

In Österreich wird für Non-Profit-Organisationen von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder das Spendengütesiegel als Beweis für die richtige Verwendung von Spenden verliehen.

USA


Die USA ist das Land mit der größten Spendentradition. Hier werden pro Jahr knapp 250 Mrd Dollar gespendet. Das sind pro Einwohner etwa 860 Dollar. Etwa ein Drittel der gesamten Spenden kommt jedoch von Unternehmen. Ein großer Teil der Gelder kommt der Bildung und medizinischer Forschung zugute. Nur etwa 10 Prozent fließen in die Armutslinderung.

Recht


Deutschland - Sonderausgabenabzug

Spenden an gemeinnützige Organisationen, politische Parteien oder unabhängige Wählervereinigungen sind in Deutschland steuerlich abzugsfähig, das heißt, die Spende kann als Sonderausgabe innerhalb bestimmter Grenzen steuermindernd geltend gemacht werden. Dieser Rahmen ist enger als beim in den USA ausgeprägteren Sponsoring.

Voraussetzung
Bei Kleinspenden bis 100 Euro reicht zur Vorlage beim Finanzamt im allgemeinen ein Überweisungsbeleg bzw. eine Einzahlungsquittung aus, soweit diese mit einem entsprechenden Text versehen ist, der die Gemeinnützigkeit bestätigt; nur bei größeren Spenden muss durch den Spendenempfänger eine individuelle Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden. Eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) wird aufgrund einer Spende oder einer Zustiftung (Zuwendung in das Vermögen einer Stiftung) ausgestellt. Sie dokumentiert die Art der Zuwendung, welche erbracht worden ist, den Spendenempfänger, den Spender und den Zweck der geförderten Einrichtung.

Zuwendungsbestätigungen werden zur Vorlage beim Finanzamt benötigt und sind Voraussetzung dafür, dass der Spender die Zuwendung als Sonderausgabe steuerlich geltend machen kann. Für den Sonderausgabenabzug von Spenden gibt es Höchstbeträge, die sich zum einen nach der Höhe des Einkommens richten, zum anderen nach dem geförderten Zweck und der Rechtsform der Einrichtung, die die Zuwendung erhalten hat.

Grundsätzlich gilt, dass nur Einrichtungen, die wegen Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke steuerbegünstigt sind, Zuwendungsbestätigungen ausstellen dürfen. Einen Sonderfall bilden lediglich die politischen Parteien und Wählervereinigungen, denn diese verfolgen keine solchen Zwecke, allerdings ist es auch ihnen gestattet, Zuwendungen zu bestätigen. Voraussetzung ist eine vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit oder ein Freistellungsbescheid des Finanzamts. Werden Zuwendungsbestätigungen zu Unrecht ausgestellt, haftet der Aussteller dem Finanzamt für die durch den Sonderausgabenabzug des Spenders entgangenen Steuern pauschal mit 50 % des Spendenbetrags (40 % nach § 10b Abs.4 Sätze 2+3 EStG und 10 % nach § 9 Nr.5 Sätze 9+10 GewStG).

Steuerliche Auswirkungen
Bei Spenden an gemeinnützige Organisationen ist der steuermindernde Effekt abhängig vom persönlichen Steuersatz. Die Gemeinnützigkeit des Vereins, der Stiftung oder der gemeinnützigen GmbH muss durch eine vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit oder einen Freistellungsbescheid des Finanzamts anerkannt worden sein, das für die spendenempfangende Organisation zuständig ist.

Für Spenden an Parteien und Wählervereinigungen beträgt die Steuerermäßigung 50 % des Spendenbetrags bis zu einem Höchstbetrag von 1650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3300 €. D.h. von der Steuerschuld werden max. 825,- €/1650 € abgezogen. Den Höchstbetrag übersteigende Spenden können nach § 10b EStG als Sonderausgaben bis 1650,- € geltend gemacht werden. Insgesamt kann also eine Person 2 x 1650,- € (Ehegatten den doppelten Betrag) steuer"begünstigt" spenden. Der Sonderausgabenabzug nach § 10b EStG gilt nicht für Zuwendungen an Wählervereinigungen.

Spenden in diesem Sinne sind auch Mitgliedsbeiträge, wenn die Körperschaft besonders förderungswürdig ist (Anlage 1 zu § 48 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung); Mitglieder von Parteien oder gemeinnützigen Organisationen erhalten daher häufig erst zu Jahresende eine Zuwendungsbescheinigung, in der sowohl ihre Einzelspenden als auch ihr Mitgliedsbeitrag aufgeschlüsselt sind. Mitgliedsbeiträge sind nicht in allen Fällen abzugsfähig. Das gilt z.B. für Organisationen, die die Zwecke Sport oder Heimatpflege/Heimatkunde fördern (Abschnitt B der Anlage 1 zu § 48 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) und wenn die Mitglieder für ihren Beitrag konkrete und individuelle Gegenleistungen erhalten (sog. unechte Mitgliedbeiträge, die ein Leistungsentgeld darstellen).

Österreich

Derzeit sind in Österreich nur Spenden an gemeinnützige Organisationen für Zwecke der Wissenschaft und Forschung absetzbar. Dabei werden Spenden nur bis maximal 10 % der Vorjahreseinkünfte (Privatpersonen) beziehungsweise des Vorjahresgewinnes (Betriebe) anerkannt (EStG §4 Abs. 4 Z 5 und 6 sowie KStG §12 Abs. 1 Z 5). Erstmals sind 2006 auch Spenden anläßlich der Hochwasserkatastrophen wie an der March in Dürnkrut für Private absetzbar.

Literatur

  • Studie zur Spendenabsetzbarkeit. Institut für Höhere Studien, Wien * im Auftrag des Österreichischen Sozialministeriums (2002).

Siehe auch


Weblinks


Steuerrecht | Fundraising

Donation | Donación | Donazione | 寄付 | Donation

 

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