Jemand legt Euro auf ein Sparkonto und fügt in den folgenden n Jahren jeweils am Jahresende r Euro dazu. Auf dem Sparkonto würde die Bank am Ende jedes Jahres den Zins des bisherigen Kapitals nachtragen und die neue Einlage gutschreiben. Anstatt in n Schritten das Guthaben nach n Jahren zu bestimmen, berechnen wir mit der Zinseszinsformel den Wert, auf welchen die anfängliche Einmaleinlage anwächst:
Die jährlichen Zahlungen deuten wir als Rente, deren Endwert wir mit der Rentenformel für nachschüssige Renten bestimmen:
Werden die jährlichen Beträge nicht einbezahlt sondern abgehoben, erhält man entsprechend die 2. Sparkassenformel:
Werden die periodischen Einzahlungen resp. Abhebungen nicht am Jahresende sondern am Jahresanfang getätigt, rechnet man mit der Endwertformel für vorschüssige Renten. (Die Situation ist zwar etwas künstlich: Wer zahlt schon Euro ein und hebt dann sofort wieder r Euro ab?). Man erhält dann die Varianten
Siehe auch: Finanzmathematik, Rentenrechnung, Zinseszins, Zinseszinsformel
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"Sparkassenformel".
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