Als Spam * werden unerwünschte, in der Regel auf elektronischem Weg übertragene Nachrichten bezeichnet, die dem Empfänger unverlangt und unerwünscht zugestellt werden und massenhaft versandt wurden oder werbenden Inhalt haben. Dieser Vorgang wird Spamming oder Spammen genannt, der Täter Spammer.
Spam.jpg Der Begriff entstammt dem Spam Sketch der englischen Comedyserie Monty Python's Flying Circus: In einem Café besteht die Speisekarte ausschließlich aus Gerichten mit Spam, die „Spam“ teilweise mehrfach hintereinander im Namen enthalten (Spam ist ein Markenname für Dosenfleisch, 1936 entstanden aus spiced ham, fälschlich auch spiced pork and meat/ham).
Ein Gast verlangt nach einem Gericht ohne Spam, die Kellnerin empfiehlt ein Gericht mit „wenig“ Spam. Als sich der Gast daraufhin aufregt, fällt ein Chor aus Wikingern, die die beiden anderen Tische besetzen, mit einem Loblied auf Spam ein, bis der Sketch im Chaos versinkt. Im anschließenden Abspann wurden die Namen der Mitwirkenden ebenfalls um „Spam“ ergänzt. Im Sketch wird das Wort Spam insgesamt knapp 100 mal erwähntText des Sketches.
Die Nutzung des Begriffs Spam im Zusammenhang mit Kommunikation hat ihren Ursprung wahrscheinlich in den Multi User Dungeons. Dort bezeichnete Spam zunächst nicht Werbung, sondern das von manchen Nutzern praktizierte massenhafte Überschwemmen des Text-Interfaces mit eigenen Botschaften (vgl. Flood). In den Zusammenhang mit Werbung gebracht wurde das Phänomen Spam zum ersten Mal im Usenet. Dort bezeichnet man damit wiederholte Artikel in den Newsgroups, die substanziell gleich sind oder für dieselbe Dienstleistung werben.
Spam verursacht im System der weltweiten E-Mail-Kommunikation einen erheblichen Schaden. Da heutzutage kaum mehr ungestörter E-Mail-Empfang möglich ist, wird angenommen, dass immer mehr Nutzer die Kommunikation per E-Mail meiden und auf weniger störanfällige Kommunikationsformen ausweichen, selbst wenn diese weniger komfortabel sind.
Spam verursacht Kosten
Die durch Spam entstandenen Zusatzkosten für 2004 wurden mit 25 Milliarden Euro beziffert.
Heute wird die Bezeichnung Spam für eine Vielzahl verschiedener, unerwünschter Nachrichten verwendet, die in den folgenden Abschnitten beschrieben sind.
Den Begriff der unerwünschten Werbung hat die deutsche Rechtsprechung mittlerweile definiert. Dabei ist Werbung immer dann unerwünscht, wenn sie nicht voraussichtlich im Interesse des dem Versender bereits bekannten Empfängers liegt (z. B. Information zu einer Auftragsergänzung oder Schnäppchenangebote für Stammkunden) oder keine explizite Zustimmung des Empfängers vorliegt. Die Einwilligung des Empfängers in künftige Werbesendungen wird in der Praxis häufig über nebulöse AGB zum Beispiel bei Preisausschreiben oder Foren-Registrierungen erschlichen. Das mutmaßliche Interesse des Empfängers soll es dem Absender ermöglichen, Geschäfte anzubahnen. Auch setzt die Rechtsprechung strenge Maßstäbe an das gemutmaßte Interesse, um es nicht zu einem Freibrief für unlautere Versender von Werbe-E-Mails verkommen zu lassen. Die Begründung für die Mutmaßung muss individuell, also für jeden Empfänger, schlüssig vorgetragen werden. Der Absender der Werbung ist dabei beweispflichtig. Insofern trifft ihn eine Beweislastumkehr.
Der allererste Spam, der extrem viele Newsgroups verunreinigte, war 1994 eine Werbekampagne des Rechtsanwaltsbüros Canter & Siegel (USA), die dafür warb, bei der Teilnahme an der Verlosung von Greencards behilflich zu sein.
Im Zuge dieses Spams fassten die ersten Benutzer den Mut, ihn zu canceln, also zu löschen, obwohl es gegen die Regeln des Usenet verstößt und in einigen Ländern illegal ist, anderer Leute Beiträge zu canceln. Später ergab eine Umfrage (Strawpoll) im Usenet, dass ca. 90 % aller Benutzerinnen und Benutzer das Canceln von Spam begrüßen.
Die Flut an Spam-Artikeln vor allem in den sexuellen Diskussions-Newsgroups alt.sex.* und in den erotischen Bilder-Newsgroups alt.binaries.pictures.erotica.* eskalierte und nahm gewaltige Ausmaße an. Bis zu über eine Million Spam-Artikel pro Tag wurden eingestellt. Währenddessen entwickelte sich eine Truppe freiwilliger Aktivisten, die mit immer ausgefeilteren und effizienteren Programmen (sog. Cancelbots) den Spam wieder cancelten. In die Geschichte des Usenet eingegangen sind beispielsweise die Spam-Canceller Robert Braver, Lysander Spooner (Pseudonym), Cosmo Roadkill (Pseudonym), Chris Lewis und Andrew Gierth. Letzterer veröffentlichte in der Newsgroup news.admin.net-abuse.announce täglich quasi als Siegertreppchen eine Rangordnung derjenigen, die am Vortag den meisten Spam gecancelt hatten, wobei die ersten in dieser Liste eine Größenordnung von mehreren Tausend erreichten. Diese Aktivisten sprachen sich untereinander mit einer Mailing-Liste ab. Sie demonstrierten zwischendurch durch einen Streik, wie das Usenet ohne ihre freiwillige Arbeit aussehen würde.
Daneben gibt es noch das so genannte Suchmaschinen- oder Index-Spamming, bei dem der Verursacher die Ergebnisse, die eine Internet-Suchmaschine auf eine Stichworteingabe hin ausgibt, mit speziellen Tricks derart manipuliert, dass auf den vordersten Plätzen Webseiten angezeigt werden, die keine für den Surfer relevanten Informationen enthalten. Auch Logfiles von Webservern sind nicht vor Spam gefeit, diese werden häufig mit gefälschten Referer-Daten gefüttert. Webforen einschließlich Gästebüchern, Blogs und Wikis sind ebenfalls von Spam betroffen.
Mit Wiki- Link- oder Blogspam wird das Ausnutzen der Bearbeitungs-, Kommentar- und Trackbackfunktion von Wikis, Blogs und Gästebüchern durch Suchmaschinenoptimierer bezeichnet. Dadurch, dass Blogs von Suchmaschinen oder Webcrawlern sehr oft besucht werden, können es die Optimierer recht schnell schaffen, dass die von ihnen verlinkten Seiten im Ranking sehr weit vorne stehen.
Auch die Kommunikation per Handy wird von Spam beeinträchtigt. Unerwünschte SMS-Nachrichten oder Anrufe werden als (Mobile) Phone Spam (*), teils auch als Spam over Mobile Phone (SPOM) bezeichnet. Durch verstärkten Einsatz von Mobile Marketing zur Marktforschung und durch unerwünschte SMS erreicht Mobile Phone Spam in Japan bereits bis zu 90 % des elektronischen Nachrichtenaufkommens. Eine Variante sind sogenannte Spam- oder Ping-Anrufe, die nur Sekundenbruchteile dauern und den Angerufenen zum teuren Rückruf eines Mehrwertdienstes verleiten sollen.
Mittlerweile gibt es spezialisierte Programme für fast jeden über das Internet öffentlich zugänglichen Kommunikationskanal: Spam over Instant Messaging, kurz SPIM benutzt Protokolle wie z. B. IRC, ICQ oder den Windows Nachrichtendienst. Als Spam over Internet Telephony, kurz SPIT werden unerwünschte Anrufe per VoIP bezeichnet.
Um unerwünschte E-Mail-Werbung zu versenden, wird lediglich ein Mailprogramm benötigt, welches Spam-Mails mit den Empfängeradressen versieht sowie ein SMTP-Relay-Server, welcher diese Mails dann an an die Empfänger versendet. Da jede E-Mail viele (je nach Konfiguration des Servers zwischen wenigen bis einige hundert) Adressaten enthalten kann, wird für die Übertragung an den Relay-Server nur eine vergleichsweise geringe Bandbreite benötigt, ein einfacher Internetzugang und ein durchschnittlicher Rechner reichen völlig aus.
In der Vergangenheit wurden häufig offene Mail-Relays als Relay-Server verwendet, also schlecht konfigurierte Mailserver missbraucht. Dieses Vorgehen hat für den Spammer zwei wesentliche Vorteile: Der Absender wird verschleiert und die eigenen Ressourcen werden geschont. Dank Realtime Blackhole Lists hat die Zahl offener Mail-Relays inzwischen stark abgenommen. Die meisten Mailserver werden im Interesse der eigenen Funktionalität sicher konfiguriert und ermöglichen diesen einfachen Versand nicht mehr. Einige Spammer weichen daher auf Bot-Netze aus, um ihren Spam zu versenden.
Generell können an jeder Instanz, die Spam erzeugt oder transportiert, Maßnahmen ergriffen werden, welche das Spam-Aufkommen verringern. Derzeit wird Spam hauptsächlich durch Spam-Filter bekämpft. Neuere Verfahren schlagen vor, Spam durch Korrekturen im Simple Mail Transfer Protocol zu bekämpfen. Vereinzelt finden sich auch Vorschläge, Spammern das Sammeln der Empfängeradressen zu erschweren, was aber auf Grund des existierenden Adresshandels nur das Sammeln von Adressen im Internet verhindert, nicht aber die Nutzung von aus anderen Quellen (z. B. Preisausschreiben, Online-Bestellung etc.) stammenden Adressen.
Da die meisten E-Mail-Adressen aus dem Internet von so genannten „Address-Harvestern“ automatisch aus den Newsgroups und Webseiten extrahiert werden, verspricht es einigen Erfolg, dort keine Adressen zu nennen oder die Adressen so zu verschleiern, dass sie von den Address-Harvestern nicht gefunden werden.
Dazu werden die Adressen so manipuliert, dass sie nur von Menschen, nicht aber von Maschinen verstanden wird. Beispielsweise wird statt „Paul@example.org“ die Adresse „PaulXYZ@example.org (entferne XYZ)“ angegeben oder das @ durch (at) ersetzt. Einfache Robot-Programme erkennen die Manipulation nicht – die E-Mail-Adresse „Paul@example.org“ bleibt UBE-frei.
Fälschungen im Domainteil einer E-Mailadresse (also hinter dem @-Zeichen) sind auch möglich. Um absichtlich, und für Postmaster leichter zu erkennen, eine ungültige Adresse zu verwenden, wurde die Top Level Domain (TLD) .invalid erfunden. Ob sie sich durchsetzen wird ist fraglich – und wenn, werden sich die Harvester voraussichtlich schnell anpassen.
Die häufig empfohlene Unicode-Kodierung der Zeichen in der Form "a@b.c“ stellt für Adresssammler kaum ein Hindernis dar, da beispielsweise der Kommandozeilen-fähige Browser lynx die Adressen korrekt auslesen kann (lynx --dump ). Allerdings hilft es gegen viele einfach gestrickte Adress-Sammler.
Problematisch bei diesen Maßnahmen ist, dass viele Benutzer Mailprogramme verwenden, die ein einfaches Löschen von XYZ aus der Mailadresse nicht zulassen.
Im Header von Usenet-Artikeln, d.h. in den Einstellungen des Newsreaders, verstößt diese Maßnahme gegen RFC 1036 und RFC 2822.
Zudem wird berechtigt die Ansicht vertreten, das Verfälschen von E-Mail-Adressen bekämpfe nicht die Ursachen von Spam, sondern treffe lediglich Anwender und unbeteiligte Dritte: Der antwortenden Empfänger hat zusätzlichen Aufwand zum Ändern der Adresse, zudem können Dritte belästigt werden, wenn die manipulierte Adresse real existiert (aber dem Dritten gehört, nicht dem Absender).
Häufig wird auch eine „Verschlüsselung“ mittels JavaScript vorgeschlagen. Um diese zu knacken, muss der Harvester einen JavaScript-fähigen Browser integrieren. Dies stellt eine etwas höhere Hürde dar, schließt allerdings Nutzer von Browsern, die kein JavaScript unterstützen, aus.
Eine mit modernen Browsern wesentlich einfachere Verschlüsselung zumindest in Webseiten kann über CSS erfolgen, z. B. in der Form: mailname<span style="display:none;">-Löschen Sie diesen Text- </span>@<span style="display:inline;">example.com</span> Die erzeugte Darstellung ist auch für behinderte Menschen leicht lesbar, während Adresssammler bisher aus Effizienzgründen auf die Auswertung von CSS verzichten und daher (derzeit) nicht die korrekte Adresse herausfiltern.
Eine hohe Sicherheit bieten sogenannte Captchas, mittels derer Menschen von Maschinen unterschieden werden sollen. So wird vorgeschlagen, die E-Mail-Adresse in ein Bild anzugeben oder in einer Audio-Datei zu buchstabieren. Allerdings sind diese Lösungen weder besonders komfortabel noch barrierefrei. Auch bei einer Angabe als Audio-Datei und Bild sind sie zum Beispiel für Taubblinde unverständlich, und selbst für Sehende sind diese Bilder auf Grund von Sehfehlern oder Farbwahrnehmungsstörungen nicht immer lesbar.
Im Usenet und auf Mailinglisten kann auch im „From“-Header eine nicht gelesene „Müll-Adresse“ und „Reply-To“ die eigentliche Adresse eingetragen werden. Damit kommen Antworten an der korrekten Adresse an, die Täter scannen aber normalerweise nur die From-Adressen.
Auf Webseiten stellen Kontaktformulare (CGI oder PHP) eine Alternative zur Angabe der E-Mail-Adresse dar. Sie bieten dem Leser eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit dem Webseitenbetreiber ohne, dass eine E-Mail-Adresse angegeben wird und verhindern aber das „Ernten“ der E-Mail-Adresse. Dies geschieht auf Kosten des Komforts, da der Sender nicht seine gewohnte Schreibumgebung verwenden kann (z.B. Tastaturkürzel, Textblöcke, Kopie an sich selbst oder andere Empfänger).
Allerdings hat diese Methode auch Nachteile. Einige Spamfilter bewerten Mails, die den Empfänger per BCC erreichen, negativ, d. h. sie sehen den Versand via Blind Carbon Copy als ein mögliches Kriterium für Spam. Wer regelmäßig Mails an einen großen Empfängerkreis schickt, sollte daher die Einrichtung einer Mailingliste erwägen.
Auf der Gegenseite kann der Mailserver den Empfang von E-Mails, die von so genannten Open Relays stammen, über die jeder unautorisiert Mails einliefern kann, ablehnen. Mehrere Organisationen, zum Beispiel die Open Relay Database, bieten Listen solcher fehlkonfigurierter Mailserver an (RBL), die der Serveradministrator zur Überprüfung nutzen kann. Da sich offene Relais immer seltener finden, ist eine mittlerweile weitaus effektivere Möglichkeit, das Anliefern durch Einwahlzugänge nur nach Authentifizierung zu gestatten. Auch hierfür gibt es öffentliche Datenbanken (DialUp Lists (DUL)).
So genannte Teergruben können das Abliefern von UBE nicht verhindern, bieten aber eine Gegenmaßnahme gegen den Versandmechanismus der Täter, indem sie mit äußerst langsamen Reaktionen eine UBE-versendende Gegenstelle bei der Arbeit aufhalten. Die Kommunikation zwischen empfangenden System und dem UBE-Sendesystem wird quasi zähflüssig wie Teer, anstatt nur Sekundenbruchteile dauert Versandvorgang mehrere Minuten und macht es damit unmöglich, in kurzer Zeit sehr viele Spam-Mails auszuliefern.
Bei automatischen White/Blacklist-Filtern antwortet das Mailsystem des Empfängers zunächst allen unbekannten Versendern und fordert diese auf, sich beim Mailsystem zu registrieren. Durch eine Aktion (z. B. eine Zahl aus einem generierten Bild abschreiben) bestätigt der Sender, dass er ein Mensch ist und ernsthaftes Interesse hat. Wenn er korrekt antwortet, bekommt der Empfänger die bis dahin aufgehobene Mail zugesandt. Der Versender wird daraufhin in die Whitelist aufgenommen. Handelt es sich Spam, kann der Absender nachträglich aus der Weissen Liste auf die Schwarze Liste verschoben werden.
Es gibt noch weitere Registrierungsmöglichkeiten im W/B-Filter-Verfahren, z. B. über einen URL mit ID (z. B.
Graue Listen nützen die Tatsache aus, dass Spamschleudern häufig das Mailprotokoll nicht korrekt einhalten (siehe auch Greylisting). Wenn eine Mail eingeht, wird die Annahme zunächst mit einer vorgetäuschten Fehlermeldung verweigert und die Absendeadresse kommt vorübergehend auf eine 'graue Liste'. Wenn der Absender nach einer bestimmten Zeit die Sendung wiederholt, gilt er als konform und wird von der grauen Liste entfernt; anderenfalls wird er ignoriert. Auf Wunsch kann ein einmal als konform erkannter Absender in eine 'weiße Liste' eingetragen werden und wird in Zukunft direkt akzeptiert. Es kann allerdings auch passieren, dass seriöse Absender bei diesem Verfahren durchfallen, weil deren Mailserver falsch konfiguriert sind.
Allerdings leiden die Filter unter ihren Fehlerraten: So werden häufig Spam-Mails nicht zuverlässig erkannt und gelangen trotzdem in den Posteingang, man spricht von „false negatives“. Auch der andere Fehler ist möglich: Erwünschte Mails können durch zu strenge Filter als Spam eingestuft (sogenannte „false positives“) werden und erreichen so den Empfänger nicht oder nur verzögert.
Lediglich gut konfigurierte Spamfilter, die der Benutzer auf sich persönlich zugeschnitten hat, haben hohe Erfolgsquoten. In solchen Fällen lassen sich false positives fast ganz ausschließen und false negatives auf unter 1 % drücken. Allerdings ist der Einmalaufwand für den Benutzer hoch und erfordert eine gewisse Erfahrung. Zudem ist durch immer neue Methoden der Filter ständig zu verbessern und zu erweitern.
Außerdem haben Filter durch die besprochenden Fehlerraten (die immer vorhanden sind) das Manko, dass der Benutzer die E-Mails, die herausgefiltert wurden, im Zweifelsfall noch einmal nachkontrollieren muss und der eigentliche Zweck des Filters sich lediglich darauf beschränkt, eine Vorauswahl für den Benutzer darzustellen.
Zudem ist Filtern unter Umständen rechtlich kritisch: Filtert der Provider oder Arbeitgeber ohne Einwilligung des Nutzers, ist dies nach verbreiteter Rechtsprechung ein Straftatbestand (siehe dazu unten die rechtswissenschaftliche Literatur).
Das wohl effektivste Verfahren zur nachhaltigen Bekämpfung von Spam dürfte sein, sich beim Provider des Spammers zu beschweren. Sollte damit die gewünschte Wirkung ausbleiben, ist der Rechtsweg günstig: Durch die entstehenden Verfahrenskosten und zu zahlenden Ordnungsgelder wird der Versand von Spam unlukrativ.
Die ineffizienteste, aber gemeinnützigste Gegenmaßnahme besteht darin, den Provider des Täters zu ermitteln und sich dort zu beschweren. Die eskalierende UBE-Flut kommt nämlich nur von einer begrenzten Anzahl an Providern, die Beschwerden noch nicht einmal beachten, während nicht wenige andere Provider für solche Hinweise dankbar sind und den Täter spätestens im Wiederholungsfall vor die Tür setzen.
Beschwerden sind nur sinnvoll, wenn man sie so gut es geht automatisiert, um möglichst viele pro Tag zu verschicken. Kritiker (halb-)automatisierter Spam-Reports weisen allerdings zu Recht darauf hin, dass automatisierte oder über entsprechende Dienstleister/Software erzeugte Beschwerden oft fehlerhaft sind und daher nicht selten Unbeteiligte treffen, sondern von den Abusedesks vieler Provider auch pauschal gelöscht werden. Die sinnvollere Alternative kann daher durchaus eine „von Hand“ geschriebene Beschwerde sein, die sich auf die wesentlich Punkte wie Header und Inhalt beschränkt oder sich – im Idealfall – auf weitere Spamsendungen aus gleicher Quelle bezieht.
Zu analysieren ist der Header der E-Mail, der von vielen Mail-Clients gar nicht oder nur mit der Schaltfläche „Quellcode betrachten“ gezeigt wird. Darin ist alles leicht zu fälschen außer den IP-Adressen der MTAs (Mail-Server), die die E-Mail transportiert haben. Diese stehen in Headerzeilen, die mit dem Schlüsselwort „Received“ anfangen, und unterscheiden sich von potenziellen Fälschungen dadurch, dass sie in runden oder eckigen Klammern stehen. Man verfolgt die Kette dieser Weiterleitungen bis zum ersten System, das nicht mehr zum eigenen Provider gehört, denn weiter hinten stehende Systeme können auch gefälscht sein. Zu welchem Provider diese IP-Adresse gehört, ermittelt man mit dem UNIX-Befehl whois und dem Whois-Server der zuständigen Registry.
Das Format, mit dem die einzelnen Whois-Server antworten, ist uneinheitlich. Wenn als angeblicher Provider eine Firma mit einem winzigen Class-C-Netz genannt wird, riskiert man, dass der vermeintliche Provider und der Täter identisch sind. Man muss mit etwas Erfahrung und Geschick den „Upstream“, also den eigentlichen Provider, ermitteln. Beispiel: Die IP-Nummer gehört einer deutschen Firma, die schon vom Namen her Internet-Werbung als Geschäftsziel hat, nur über 128 IP-Nummern verfügt und offenbar über die Telekom ans Internet angeschlossen ist. Dann beschwert man sich direkt bei der Telekom.
Die meisten Provider haben eine eigene Beschwerde-Adresse abuse@..., die jedoch nicht immer im Whois-Server eingetragen ist. Um zu ermitteln, welches die richtige Beschwerde-Adresse zu einer bestimmten Domain ist, leistet http://www.abuse.net/ wertvolle Dienste, wo allerdings nicht direkt anhand IP-Adressen (Nummern) nachgesehen werden kann, weil IP-Adressen öfters den Besitzer wechseln.
Die Beschwerde verfasst man knapp und höflich und hängt eine vollständige Kopie der missbräuchlichen E-Mail (mit > in der ersten Spalte) unten dran, und zwar nicht als Attachment. Dass der Header vollständig, vor allem mit allen „Received“-Zeilen, mit enthalten ist, spielt für den Missbrauchs-Sachbearbeiter eine entscheidende Rolle, um den Täter zu ermitteln. Eine Ausnahme ist abuse@wanadoo.fr, wo Beschwerden mit UBE verwechselt und zurückgewiesen werden, wenn sie mehr von der missbräuchlichen E-Mail zitieren als nur den Header.
Möglichkeiten zur Automatisierung dieses Ermittlungs- und Beschwerdeprozesses bieten Dienstleister wie beispielsweise SpamCop. Wer sich hier registriert hat, kann einfach den Quelltext einer UCE dorthin schicken und erhält in der Regel nur wenige Sekunden später eine Bestätigungsmail. In dieser ist ein Link (zur SpamCop-Website) enthalten, dem man mit dem Browser folgt und dort nochmals bestätigt, dass es sich bei der Mail tatsächlich um „Spam“ handelt. Alles weitere wird von SpamCop übernommen – an wen die Beschwerden letztendlich verschickt werden, lässt sich ebenfalls der letztgenannten Webseite entnehmen.
Am 1. Juli 2005 startete das vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) zusammen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. ein Projekt einer Beschwerdestelle zur Bekämpfung von Spam. Unter beschwerdestelle@spam.vzbv.de können Verbraucher dem VZBV per Mail unerwünscht eingetroffene Spams übermitteln. Der VZBV überprüft diese Fälle und wird in geeigneten Fällen juristisch gegen Spam-Versender und deren Auftraggeber vorgehen. Wichtig ist dabei nur, dass man den erweiterten Header der Spam-Mail mitschickt. Da diese Angaben für eine etwaige Rechtsverfolgung notwendig sind, können Mails ohne gesicherte Header-Zeilen leider nicht bearbeitet werden.
Der VZBV arbeitet mit anderen Verbraucherzentralen auf der ganzen Welt zusammen. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, Spam mit allen juristischen Mitteln unprofitabel zu machen. Der Service ist kostenlos, und nur für Privatpersonen gedachtBeschwerdestelle der Verbraucherzentrale. Eine Registrierung ist nicht nötig. Die Sache zeigt Wirkung. Besonders Spammer aus Deutschland und dem Rechtsgebiet der EU können sich nicht mehr in der scheinbaren Anonymität des WWW verstecken. Doch auch international ist der VZBV dank mehrerer Kooperationen tätig.
Der Vorteil gegenüber Spam-Filtern liegt hierbei darin, dass die Versender von Spam belangt werden, Spammen illegalisiert wird und somit langfristig das Versenden von Spam zurückgeht. Der Nachteil ist der, dass die Spam-Mails erstmal weiter im Postfach landen und das Weiterleiten inklusive des erweiterten Headers zeitaufwendig ist. Wichtig wäre noch, dass auch gerade die Mails weitergeleitet werden, die ein Spam-Filter bereits aussortiert hat (die meisten Mail-Dienste haben einen Spam-Verdachtsordner, der sich selbstständig löscht).
Auch Ebay oder PayPal verfolgen natürlich primär im eigenen Interesse Spam-Versender. Diese werden auf Unterlassung verklagt, mit dem Ziel, dass es keine Spam-Mails über die Firma mehr gibt. Ebay und PayPal gehen jedem Hinweis nach und verfolgen die Versender von Spam-Mails weltweit. Dazu muss man nur Spam-Mails, die sich für Ebay bzw. PayPal ausgeben bzw. darauf berufen, mit dem erweiterten Header an folgende Adresse weiterleiten: spoof@ebay.de oder spoof@paypal.de. Man erhält dann eine Antwort, ob die Mail echt war oder nicht, sowie allgemeine Informationen zum Thema.
Neben technischen Möglichkeiten gibt es noch weitere Methoden, den Täter an der Ausführung seiner Geschäfte zu hindern. So können Empfänger von UCE z. B. zum Schein mit falschen persönlichen Daten auf die angebotenen Geschäfte eingehen. Dies bewirkt beim Händler, dem der Täter zuarbeitet, eine Flut von Fehlern bei Bestellungen von Kunden, die vom Täter angeworben wurden. Das führt möglicherweise sogar zur Beendigung des Geschäftsverhältnisses. Dieses Vorgehen lässt sich automatisieren (beispielsweise mit Proxys), ist rechtlich aber höchst fraglich.
Absender von Nigeria-Connection-Mails kann man einfach durch Antworten und das Führen zielloser Diskussionen beschäftigen, das sogenannte „Scambaiting“. Dies bindet beim Täter Zeit, ist aber unter Umständen gefährlich, da man Kriminelle stört, die in der Regel über Verbindungen nach Europa und Nordamerika verfügen. Scambaiting sollte nur von erfahrenen Personen oder unter ihrer Anleitung durchgeführt werden, um die Übermittlung von Daten, die zur Identifizierung führen können, zu vermeiden. Hierzu zählen insbesondere persönliche Daten wie Name, Adresse und Bankverbindung aber auch eigene Bilder, Nicknames in Foren und Chats, IP-Adressen und Telefonnummern.
Aus unerwünschter E-Mail-Werbung kann sowohl ein wettbewerbsrechtlicher als auch ein privatrechtlicher Unterlassungsanspruch des Empfängers an den Versender erwachsen. Es ist dabei unerheblich, ob und wie häufig der Spammer schon spammte: Ein Unterlassungsanspruch entsteht ab der ersten E-Mail.
Demzufolge ist es dem Empfänger nicht zuzumuten, Werbung zu tolerieren, in deren Empfang er nicht eingewilligt hat, wenn dadurch auf Seiten des Empfängers Kosten und/oder eine sonstige Störung entstehen.
Das neue UWG (seit 2004) regelt unmissverständlich die Ansprüche, die an E-Mail-Werbung gestellt werden, damit sie wettbewerbsrechtlich einwandfrei ist. Dazu gehört insbesondere, dass der Empfänger in die Zusendung von Werbung per E-Mail vorher eingewilligt hat. Unterlassungsansprüche aus dem UWG stehen allerdings nur Wettbewerbern des Spammers zu, auch wenn der Begriff Wettbewerber weit ausgelegt wird. Dafür wirkt ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch auf den gesamten geschäftlichen Verkehr. Der Spammer darf also auch keinem Dritten mehr unerwünschte Werbung zusenden. Würde er dabei erwischt, droht ihm die Zahlung eines Ordnungsgeldes an die Staatskasse oder sogar Ordnungshaft. Tatsächlich wurden schon Ordnungsgelder gegen Spammer verhängt.
Für Privatanwender wird dann auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das sich aus dem Grundgesetz herleitet, rekurriert, der geschäftliche Anwender sieht einen ebenfalls grundrechtlich geschützten Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Beides sind sonstige Rechte im Sinne des §823 Abs. 1 BGB.
Ein Verstoß gegen diese Regelung soll als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Regelung würde allerdings nur die Irreführung über Absender und Inhalt der Mail verbieten, nicht aber das unverlangte Zusenden von Werbe-E-Mails selbst.
Die Zusendung von E-Mail-Werbung ist nur dann erlaubt, wenn der Empfänger vorher eingewilligt hat. Die konkrete Umsetzung in das jeweilige nationale Recht ist in den jeweiligen Ländern unterschiedlich. Eine Übersicht dazu liefert die Dissertation von Björn Bahlmann „Möglichkeiten und Grenzen der rechtlichen Kontrolle unverlangt zugesandter E-Mail-Werbung. Internationale Regelungen und alternative Lösungsmöglichkeiten“, die nur direkt beim Verlag erhältlich ist.
In Österreich war von 1999 bis 2003 für das Versenden von Massen- oder Werbe-E-Mail nach § 101 Telekommunikationsgesetz (TKG) 1997 die vorherige Zustimmung des Empfängers erforderlich (opt in), UCE und UBE somit verboten. Die Nachfolgeregelung, § 107 TKG 2003, erlaubte UCE an Unternehmen oder Behörden, mit Einschränkungen auch an bestehende Privatkunden, wenn diese weitere Nachrichten ablehnen können (opt out). Massen- oder Werbe-E-Mail an Privatpersonen bedarf weiterhin der vorherigen Zustimmung des Empfängers (opt-in). Seit März 2006 ist der Versand von UCE und UBE (ohne vorherige Zustimmung des Empfängers) wieder generell verboten. Auch eine Mail oder ein Anruf um eine solche Zustimmung einzuholen erfüllt den Tatbestand nach § 107 TKG. Zuwiderhandlungen werden von der Fernmeldebehörde mit bis zu 37.000 Euro bestraft. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit einer Klage durch den Empfänger auf Unterlassung oder durch einen Mitbewerber wegen unlauteren Wettbewerbs.
In den USA wurde durch den CAN-SPAM-Act Spam im Prinzip verboten. Mittlerweile wurden die ersten Spammer bereits verhaftet, 2004 wurde in den USA ein Spammer zu einer Haftstrafe von 9 Jahren verurteilt.
Australien war Vorreiter in Sachen Anti-Spam-Gesetze und bedrohte Spamming als erstes Land weltweit mit harten Strafen. Allerdings hielt sich die Regierung ein Schlupfloch offen: Parteienwerbung ist, anders als in Deutschland (siehe Ecard), dort erlaubt.
Im Kampf um/gegen UBE wird von beiden Seiten ein immer größer werdender Aufwand getrieben:
Die 25 EU-Mitglieder werden künftig beim Kampf gegen Spammer mit 13 asiatischen Ländern – China, Japan, Süd-Korea und den zehn Asean-Staaten – zusammenarbeiten.
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