Seit dem 1. Januar 1993 werden alle deutschstämmigen Immigrationswilligen als Spätaussiedler bezeichnet, bis sie die Deutsche Staatsangehörigkeit erlangt haben (siehe auch unter Aussiedler). Sie sind Deutsche im Sinne des Grundgesetzes.
Legaldefinition
Das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) benennt in § 4 a.a.O. folgende Kriterien für eine Anerkennung als Spätaussiedler:
- Spätaussiedler ist in der Regel ein deutscher Volkszugehöriger, der die Republiken der ehemaligen Sowjetunion, Estland, Lettland oder Litauen nach dem 31. Dezember 1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen und innerhalb von sechs Monaten im Geltungsbereich des Gesetzes seinen ständigen Aufenthalt genommen hat, wenn er zuvor
- seit dem 8. Mai 1945 oder
- nach seiner Vertreibung oder der Vertreibung eines Elternteils seit dem 31. März 1952 oder
- seit seiner Geburt seinen Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten hatte, wenn er vor dem 1. Januar 1993 geboren ist und von einer Person abstammt, die die Stichtagsvoraussetzung des 8. Mai 1945 nach Nummer 1 oder des 31. März 1952 nach Nummer 2 erfüllt, es sei denn, daß Eltern oder Voreltern ihren Wohnsitz erst nach dem 31. März 1952 in die Aussiedlungsgebiete verlegt haben.
- Spätaussiedler ist auch ein deutscher Volkszugehöriger aus den Aussiedlungsgebieten, der die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt und glaubhaft macht, daß er am 31. Dezember 1992 oder danach Benachteiligungen oder Nachwirkungen früherer Benachteiligungen auf Grund deutscher Volkszugehörigkeit unterlag.
- Der Spätaussiedler ist Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes. Nichtdeutsche Ehegatten oder Abkömmlinge von Spätaussiedlern, die in den Aufnahmebescheid einbezogen worden sind, erwerben, sofern die Einbeziehung nicht unwirksam geworden ist, diese Rechtsstellung mit ihrer Aufnahme im Geltungsbereich des Gesetzes.
Historie
Die Nachfahren der deutschen Auswanderer, die sich im 18. und 19. Jahrhundert in Osteuropa (Rumänien, Ungarn und vor allem Russland) niederließen, konnten seit den 1960er Jahren auf Antrag (und mit der Begründung ihrer Deutschstämmigkeit und/oder der Familienzusammenführung) in die Bundesrepublik zurückkehren.
Viele "Beutegermanen", die während des Krieges nach Deutschland kamen, wurden in der Anfangszeit der Besetzung einfach in die sibirischen oder asiatischen Gebiete verschleppt - als Reparationszahlungen für die Unkosten, die im Kampf gegen Deutschland im Zweiten Weltkrieg entstanden sind - und mussten als Zwangsarbeiter in Fabriken oder Minen arbeiten.
Die Menschen, die jetzt noch nach Deutschland aussiedeln wollen, müssen neben dem Nachweis der Deutschstämmigkeit auch einen Deutschtest ablegen, um zu belegen, dass sie "aktiv die deutsche Lebensart gepflegt haben".
Siehe auch: Russlanddeutsche, Geschichte der Russlanddeutschen, Russlandmennoniten, Polnischsprachige Kultur in Deutschland, Russischsprachige Kultur in Deutschland
Literatur
Ingenhorst, Heinz, Die Rußlanddeutschen:
Aussiedler zwischen Tradition und Moderne, Frankfurt / Main 1997
Begriffserklärung
In vielen Statistiken werden
Aussiedler, Spätaussiedler oder z.B. auch Aussiedlerkinder aufgeführt. Häufig führt dies zu einer Verwirrung, da die Zahlen sehr niedrig sind. Die Erklärung dafür ist, dass etwa ein Aussiedlerkind nur solange als Aussiedlerkind aufgeführt wird, bis es und die Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen. Fälschlicherweise werden daher häufig Ausdrücke wie Aussiedler, Spätaussiedler oder Aussiedlerkinder mit Spätausgesiedelten gleichgesetzt.
Weblinks
Vertriebenenthematik
Немецкие поздние переселенцы