Sozialversicherungsträger sind Institutionen und Stellen, die auf Grund eines Versicherungsverhältnisses Leistungen der sozialen Sicherheit erbringen. Zu ihnen gehören unter anderem die gesetzlichen Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie die Berufsgenossenschaften.
Sonderregelungen bestehen für die Krankenkassen: Diese haben statt eines Geschäftsführers einen aus mehreren Personen bestehenden hauptamtlichen Vorstand. Einziges Selbstverwaltungsorgan der Krankenkassen ist der Verwaltungsrat.
Die Organe haben rechtlich den Status von Behörden.
Die Mitglieder sind zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, den der Sozialversicherungsträger erhebt, um damit seine Aufgaben zu finanzieren (Beispiel: Krankenversicherungsbeitrag). Häufig sind die Mitglieder auch bei dem Sozialversicherungsträger versichert. Dies muss jedoch nicht zwangsläufig so sein: Bei den Berufsgenossenschaften zahlen die Arbeitgeber den Beitrag und sind daher Mitglieder, versichert sind jedoch die Arbeitnehmer.
Die Mitglieder verwalten die Sozialversicherungsträger selbst (daher Selbstverwaltung). Dazu wählen sie bei den so genannten Sozialwahlen die Mitglieder der Vertreterversammlung bzw. des Verwaltungsrats.
Die Versicherungsträger erfüllen diese Aufgaben in eigener Verantwortung, sie sind dabei jedoch an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Es ist ihnen verboten, andere Aufgaben zu übernehmen oder ihre Mittel für sachfremde Zwecke auszugeben.
Alle Sozialversicherungsträger unterliegen der Rechtsaufsicht des Staats. Aufsichtsbehörde für die großen bundesunmittelbaren Versicherungsträger ist das Bundesversicherungsamt. Die kleineren landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger werden durch Landesbehörden überwacht.
In Deutschland existierten folgende Sozialversicherungsträger:
Die Bundesagentur für Arbeit ist zwar eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie wird jedoch nicht zu den Sozialversicherungsträgern gerechnet, da ihr vertretungsberechtigtes Organ, der Verwaltungsrat, nicht von den Beitragszahlern gewählt wird. Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ernannt.
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