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Mittels Sozialversicherungsausweis kann sich ein Mitglied in der gesetzlichen Sozialversicherung ausweisen.

Bundesrepublik Deutschland


Allgemeines

Sozialversicherungsausweis.jpg Jeder versicherte Arbeitnehmer besitzt einen Sozialversicherungsausweis, der vom zuständigen Rentenversicherungsträger ausgestellt wird. Bei Aufnahme einer Beschäftigung ist dieser dem Arbeitgeber vorzulegen. In bestimmten Branchen, wie z.B. dem Baugewerbe, ist es vorgeschrieben, den Sozialversicherungsausweis stets mit sich zu führen. Dies geschieht um bei etwaigen Kontrollen gezielt Schwarzarbeiter oder illegal Beschäftigte herauszufinden. Bei Mitführungspflicht ist der Ausweis zusätzlich mit einem Lichtbild ausgestattet. In zusammengeklapptem Zustand ist der Sozialversicherungsausweis in etwa so groß wie ein Personalausweis. Der Ausweis ist maschinell lesbar. Arbeitnehmer, die von ihren Arbeitgebern aus dem Ausland nach Deutschland entsandt wurde, müssen bei einer gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung beantragen und diese mit sich führen. Bei Verlust des Sozialversicherungsausweises kann dieser vom Arbeitgeber oder von der Krankenkasse angefordert werden.

Inhalt des Ausweises

Der Sozialversicherungsausweis enthält ausschließlich folgende Daten:

Außerdem ist die Bezeichnung "Sozialversicherungsausweis", der Name des ausstellenden Rentenversicherungsträgers sowie eine fortlaufende Vordrucknummer aufgedruckt.

Mitführungspflicht des Arbeitnehmers/Lichtbild

In folgenden Branchen müssen Beschäftigte ihren Sozialversicherungsausweis stets mitführen:

  • Baugewerbe
  • Gaststätten- und Hotelgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Beschäftigte von Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
  • Beschäftigte von Unternehmen der Forstwirtschaft

In diesen Fällen von Mitführungspflicht muss der Ausweis mit einem Foto des Inhabers versehen werden, welches dieser selbst in den Ausweis einkleben kann. Fällt die Mitführungspflicht später weg, wird kein neuer Ausweis ausgestellt.

Gesetzesgrundlage: § 99, 104 SGB IV

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss sich den Sozialversicherungsausweis bei Beginn einer Beschäftigung von seinem Mitarbeiter vorlegen lassen. Sofern Mitführungspflicht besteht, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer darauf hinweisen. Beides sollte in den Lohnunterlagen in geeigneter Weise dokumentiert werden.

Österreich


Ecard-österreich.png | Ecard-rückseite-österreich.png

Die e-card in Österreich wird von der Sozialversicherung zur Verfügung gestellt und beinhaltet die Sozialversicherungsnummer. Sie ist damit der aktuelle Sozialversicherungsausweis (Stand Jahresbeginn 2006).

http://www.sozialversicherung.at

Schweiz


DDR


Der Sozialversicherungsausweis der DDR (Deutsche Demokratische Republik) war ein Buch, in das alle versicherungspflichtigen Beschäftigungen eingetragen wurden. Des Weiteren wurden darin etwaige Arbeitsunfähigkeiten eingeschrieben. Der Sozialversicherungsausweis war das wichtigste "Beweismittel" des Versicherten gegenüber dem DDR-Rentenversicherungsträger.

Zusätzlich diente er als Nachweis, krankenversichert zu sein und war bei jedem Arztbesuch vorzulegen. Der Ausweis (kurz: SV-Ausweis) wurde beim erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bzw. Ausbildung ausgestellt.

Aufbau des SVA

Seite 1
Zentriert steht hier: AUSWEIS FÜR ARBEIT UND SOZIALVERSICHERUNG

Seiten 2 bis 3
Auf der 2 Seite sind allgemeine Bestimmungen niedergeschrieben. Auf der folgenden Seite sind Daten des Ausweisinhabers festgehalten. u.a.
  • PA Nr. (Personalausweisnummer)
  • Name, Vorname
  • Namensänderung
  • Unterschrift des Inhabers
  • Stempel, Unterschrift und Datum der Ausstellungsstelle

Seiten 4 bis 5½
Hier wird die
  • allgemeine Schulbildung
{| border="1" !width="40%"|Schulart !width="20%"|von/ bis !width="30%"|Abschluss (Klasse) |
| Beispiel | xx.xx.xxxx - xx.xx.xxxx | Abschluss |- | POS | 1. September 1978 - 4. Juli 1988 | 10.Klasse |}
  • Berufsausbildung
{| border=1 | {| border=0 |a Ausbildungsberuf |- |b Kennzahl nach Systematik |} | | align="center" |Name des Ausbildenden |- | align="center" |Betriebes |} | von / bis |
| align="center" |Abschluss |- | align="center" |Ja / Nein |} |- | {| border=0 |a Elekriker |- |b 8558 |} | VEB Grüne Pumpe | 1. September 1988 - 30. August 1990 | align="center" | Ja |- |}
  • Hoch- und Fachschulausbildung / Fachrichtung
{| border=1 | Name der Universität, Hoch- oder Fachschule | von / bis |
| align="center" |Fachrichtung |- | align="center" |Abschluss als |} |- | {| border=0 | align="center" |Technische Universität |- | align="center" |Berlin |} | 10/1975 - 03/1981 | {| border=0 | align="center" |Elektrotechnik |- | align="center" |Diplom-Ingenieur |} |- |} eingetragen.

Seiten 5½ bis 7
Hier werden Qualifizierungsmaßnahmen mit Abschluss eingetragen.
| Name des Betriebes |
| align="center" |Art der Qualifizierungs- |- | align="center" |maßnahmen - Ziel |} |von / bis |- | {| border=0 | align="center" |VEB Grüne Pumpe |- | align="center" |Posemokel |} |Weiterbildung zur Fachkraft für Starkstrom |02/1981 - 05/1981 |- |}

'''Seiten 8 bis 13
Hier sind diverse
  • staatliche und betriebliche Auszeichnungen (Seiten 8 - 9) ,
  • sonstige Spezialkenntnisse (Seite 10),
  • Urlaubs- und Lohnausgleichsansprüche, geleistete Überstunden (Seiten 11 - 13)

''' Seiten 14 bis 29
Hier sind die Arbeitsrechts- und Sozialversicherungsverhältnisse vermerkt.

|
| align="center" |Beginn |- | align="center" |der |- | align="center" |Tätigkeit |} |
| align="center" |Genaue Bezeichnung |- | align="center" |der Tätigkeit |} |
| align="center" |Lohn- |- | align="center" |bzw. |- | align="center" |Gehalts- |- | align="center" |gruppe |} |
| align="center" |Stempel und Unterschrift |- | align="center" |des Betriebes, |- | align="center" |bei Selbständigen auch der |- | align="center" |Abteilung Finanzen |} |
| align="center" |Beitragspflichtiger |- | align="center" |Bruttoverdienst *) |- |} |
| align="center" |Ende der |- | align="center" |Tätigkeit |- |} |
| align="center" |Stempel und Unterschrift |- | align="center" |des Betriebes, |- | align="center" |bei Selbständigen auch der |- | align="center" |Abteilung Finanzen |} |- | {| border=0 | align="center" |1. Januar |- | align="center" |1981 |} |Elektriker |12a | {| border=0 | align="center" |VEB Elektrotechnik |- | align="center" |Gera |- | align="center" |Karl-Marx-Str. 125 |} |2.525,26 Mark | {| border=0 | align="center" |31. Dezember |- | align="center" |1981 |} | {| border=0 | align="center" |VEB Elektrotechnik |- | align="center" |Gera |- | align="center" |Karl-Marx-Str. 125 |} |- |}

*)Eintragung erfolgt bei Beendigung der Tätigkeit mindestens jedoch am Ende jedes Kalenderjahres. Hier finden sich auch ggf. Vermerke über die Zahlung von Beiträgen zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR), bergbaulichen Versicherung oder aber Zugehörigkeit zu Sondersystemen

Seiten 30 bis 45
Auf diesen Seiten werden Heilbehandlungen (ambulant/stationär) aufgeschrieben. Folgende Angaben mussten gemacht werden:
  • Berechtigungschein (diese Nummer, trug der Arzt ein)
  • Beginn und Ende der Behandlung
  • Diagnose (Schlüssel)
  • Arbeitsunfähigkeiten (Beginn und Ende)
  • Stempel, Unterschrift der behandelnden Stelle

Seiten 46 bis 48
Hier werden Genehmigungspflichtige Heil- und Hilfsmittel eingetragen.

Seite 49
Hier wurden Anspruchsberechtigte Familienangehörige vermerkt.

| {| border=0 |1) Ehegatte |- | | Max Muster
Vor- und Zuname |- | | 2. Januar 1961 Berlin
Geburtstag und -ort |} | {| border=0 | align="center" |Versicherungs- |- | align="center" |ausweis für |- | align="center" |Familien- |- | align="center" |angehörige |- | align="center" |ausgestellt am: |- | align="center" |12. Dezember 1975 |} |- | 2) Kind Erika geb. am 26. März 1986 | k.A. |- | 3) Kind Helge geb. am 14. September 1987 | k.A. |- | 3) Kind etc. geb. am usw. | k.A.

Seite 50
Hier ist Platz für Nachträge

Seiten 51 bis 53
Hier sind Röntgengroßaufnahmen (G) und Schirmbilder (S) der Brustorgane aufgeschrieben. Folgende Angaben wurden gemacht:
  • Datum (der Untersuchung)
  • G
  • S
  • Stempel der Einrichtung und Unterschrift

Seite 54
Hier sind die Tuberkuloseschutzimfungen des Ausweisinhabers vermerkt.

Seiten 55 bis 56
Auf der Seite 55, obere Hälfte, sind Blutgruppenbestimmungen mit Datum, Blutgruppe und System eingetragen. Auf der Seite 55½ und 56 sind Serumgaben mit Datum, Serumart und -menge eingetragen.

Seiten 57 bis 60
Auf diesen Seiten sind Reihenuntersuchungen eingetragen. Angaben:
  • Datum
  • Untersuchung (schlüssel-Nr.)
  • Stempel der Einrichtung und Unterschrift

Seiten 61 bis 62
Hier werden Tauglichkeitsuntersuchungen für Kraftfahrer und bestimmte Berufe eingetragen. Angaben:
  • Datum
  • Untersuchungsart
  • Untersuchungsergebnis
  • Stempel der Einrichtung und Unterschrift

Seiten 63 bis 64
Hier werden Sonstige Sachen eingetragen.

Ausweis | Sozialversicherung (Deutschland)

 

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