| Organisation | |
|---|---|
| Dachverband: | Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger |
| Gründungsjahr: | 1948 |
| Aufgaben: | Koordination der einzelnen Träger, Mitarbeiterschulung,... |
| Logo: | hvb_logo.gif |
| 23 Sozialversicherungsträger | (einige Träger haben mehrere Zweige)|
| 20 Krankenversicherungsträger | |
| 5 Pensionsversicherungsträger | |
| 4 Unfallversicherungsträger | |
| Organigramm | |
| HVB-Organigramm.gif | |
Die Sozialversicherung ist in Österreich die wichtigste Einrichtung der sozialen Sicherung.
In Österreich herrscht das Prinzip der Pflichtversicherung (siehe dazu: Versicherungspflicht z.B. in Deutschland). Der Leistungsbedarf eines Jahres wird nahezu vollständig aus dem Beitragsaufkommen des gleichen Jahres bestritten, d.h. angesammeltes Kapital dient im wesentlichen nur als kurzzeitige Schwankungsreserve (Nachhaltigkeitsrücklage, Generationenvertrag). Die Leistungen werden vorwiegend als für alle Versicherten gleiche Sachleistungen (Solidaritätsprinzip) oder als beitragsabhängige Geldleistungen (z.B. Pensionen, Krankengeld) erbracht. Zu den Aufgaben der Sozialversicherung gehören neben den Versicherungsleistungen im engeren Sinn auch Gesundheitsvorsorge, Sicherheitsberatung sowie Rehabilitation.
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger wurde 1948 gegründet und ist die einzige Dachorganisation für die derzeit 23 österreichischen Sozialversicherungsträger.
Die österreichische Sozialversicherung ist in Selbstverwaltung organisiert, indem die gesetzlichen (beruflichen) Interessenvertretungen Vertreter in die Organe eines Sozialversicherungsträgers (zB. Vorstand) entsenden, welche die Geschäfte der Sozialversicherung weisungsfrei führen. Dem Staat steht ein Aufsichtsrecht durch Aufsichtsbehörden zu.
Für die Beamten des Bundes, der meisten Länder und Gemeinden ist die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter als einziger Sozialversicherungsträger für Kranken- und Unfallversicherung zuständig. Die versicherungsrechtliche Stellung von Beamten kann aber auch enger mit deren Dienstbehörden verknüpft sein, was dazu führt, dass neben der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter noch 17 Kranken- (und Unfall-)fürsorgeanstalten für Beamte auf Landes- und Gemeindeebene bestehen. Diese Krankenfürsorgeanstalten (KFA) sind keine Sozialversicherungsträger, gehören nicht dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger an und unterstehen auch nicht der Aufsicht des Sozialministers. Die Krankenfürsorgeanstalten (§ 2 B-KUVG):
Ab 2005 gibt es nur mehr fünf Pensionsversicherungsträger:
Für Beamte existiert kein Pensionsversicherungsträger, weil der Ruhegenuss (=Beamtenpension) von den Dienstbehörden geleistet wird.
Die Sozialversicherung ist eine wichtige Säule für den Zusammenhalt unserer modernen Gesellschaft. Ihre Wurzeln reichen bis ins Mittelalter zurück, wobei zunächst den Selbsthilfeorganisationen, später vor allem den "Bruderladen" der Bergleute große Bedeutung zukam. Aufgabe der Bruderladen war, für Krankenbehandlung und Sterbegeld zu sorgen und Vorsorge für die Invalidität zu tragen. Bei der mit großen Gefahren verbundenen bergmännischen Tätigkeit erwies sich die solidarische Gemeinschaftshilfe als unentbehrlich.
Für einige Sonderversicherungen blieben Sozialversicherungsgesetze außerhalb des ASVG bestehen.
Das ASVG gliedert sich in zehn Teile. In der Zwischenzeit wurden in Anpassung an die fortschreitende gesellschafts- und sozialpolitische Entwicklung zahlreiche Änderungen und Gesetzesnovellen vorgenommen.
Österreich | Öffentliche Verwaltung (Österreich) | Sozialstaat
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"Sozialversicherung (Österreich)".
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