Das Sozialsystem einer Volkswirtschaft fasst die über Steuern und Sozialabgaben finanzierten Absicherungen für die Bevölkerung zusammen.
Zum Sozialsystem zählen als Teilsystem u. a. das Gesundheitssystem, die Arbeitslosenversicherung und die Rente.
Die meisten Teile der heutigen Sozialsysteme Europas wurden gegen Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt.
Während Ludwig Erhard noch vermutete, das Sozialsystem würde mit steigendem Wohlstand mehr und mehr überflüssig werden, zeigte sich mit dem Wirtschaftswunder, dass mit sinkender Not der Bedarf nach einem umfassenden Sozialsystem sogar anwuchs. Sicherheit entpuppte sich als superiores Gut.
Da zur Aufrechterhaltung eines Sozialsystems Steuern nötig sind, die nach neoklassischer Theorie zu Nettowohlfahrtsverlusten führen, konkurriert ein Sozialsystem mit dem Wohlstand der Allgemeinheit. Mit einem ausgeprägten Sozialsystem lässt sich somit keine Vollbeschäftigung erreichen. Dennoch scheint ein Sozialsystem nötig, um Kranken, Alten oder Arbeitsunfähigen ein Auskommen zu ermöglichen.
In Folge verkleinert ein Sozialsystem somit die „Wohlstandstorte“, die Tortenstücke jedoch nähern sich in ihrer Größe an, da die Lust beim Backen zu helfen abnimmt.
In den letzten Jahren ließ sich jedoch in vielen Industriestaaten ein immer stärkes Ansteigen der Arbeitslosigkeit durch die beschriebenen Nettowohlfahrtsverluste bemerken. Inzwischen versucht man durch eine Beschränkung des Sozialsystems auf wirklich nötige Leistungen eine Rückkehr zur ursprünglichen Idee zu erreichen und somit einer „Empfängermentalität“ entgegenzuwirken. Dies zeigte sich bereits in den 1980ern durch einen Umbau des Sozialsystems in Großbritannien, später in Schweden und in Ansätzen auch in Deutschland (Hartz IV).
Abgesehen von Fragen der Verteilungsgerechtigkeit spielt der Sozialstaat aus keynesianischer Sicht vor allem in dreierlei Hinsicht eine wichtige Rolle. Erstens als permanente Stütze der privaten Konsumnachfrage, zweitens als Stabilisator in Krisenzeiten und drittens zur Eindämmung von Unsicherheit. Aus keynesianischer Sicht läßt sich empirisch kein statistisch signifikanter negativer Zusammenhang zwischen dem Ausbau des Sozialstaates und Wachstum bzw. Beschäftigung herleiten.
Während sich die Staatsquote (Anteil der Staatsausgaben am BIP) in Deutschland im Jahr 2003 auf 48% belief, wies Schweden eine Staatsquote von 59%, Frankreich von 54% auf. Interessant ist, dass das Wirtschaftswachstum in Schweden zwischen 1999 und 2004 jährlich im Schnitt 1,6% über dem deutschen Wachstum lag. Das französische Wachstum lag ein Prozent über dem Deutschen. Überdies besteht in den OECD-Staaten eine eindeutig positive Korrelation zwischen der Höhe des BIP und dem Ausbau des Sozialstaates.
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