Die Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 KJHG) gehört zu den Hilfen zur Erziehung (§27 KJHG).
Der Namne zeigt bereits den Schwerpunkt der Jugendhilfemaßnahme. Durch die intensive Beratung und Begleitung der Familie werden Lösungen von Alltagsproblemen und Konfliktbewältigung probiert und geübt. In der Regel ist sie für einen längeren Zeitraum (1 bis 2 Jahre) angedacht.
Voraussetzung für die Gewährung von Sozialpädagogischer Familienhilfe ist die Einleitung des Hilfeplanverfahrens (§36) dem
Mit der Sozialpädagogischen Familienhilfe sollen Eltern bzw. Alleinerziehende mit ganz praktischen Hilfen bei Fehlern in der Kindererziehung (Vernachlässigung, Misshandlung), in der Versorgung des Haushalts und bei unangemessenem Ausgabeverhalten unterstützt werden. Dies geschieht insbesondere: bei einer gravierenden häuslichen Unterversorgung (Bildung, Hygiene, Wohnung...) oder bei unmittelbaren zeitlich befristeten Schwierigkeiten in vielen Lebensbereichen. Immer muss aber auch ein erhöhter erzieherischer Bedarf – also die Notwendigkeit der Jugendhilfe – vorliegen, sonst würden eventuell andere Leistungen der Sozialhilfe oder gar keine Hilfen gewährt. Der Erzieherische Bedarf wird – wie alle Hilfen zur Erziehung – über das Kindeswohl und deren mögliche bzw. nicht Gewährleistung definiert. Diese nicht Gewährleistung ist nicht mit der schärfer gefassten Gefährdung zu verwechseln.
Sozialpädagogische Familienhelfer(innen) besuchen Familien regelmäßig in ihren Wohnungen. Bei ihren Besuchen erleben Familienhelfer(innen) die vorliegenden Probleme unmittelbar und suchen vor Ort gemeinsam mit den Familien nach nahe liegenden und passenden Lösungen. Den Familien soll die Verantwortung für die Bewältigung ihrer vielfältigen und häufig auch gehäuften Probleme nicht abgenommen werden, sondern sie sollen durch SPFH nach dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu eigenen Lösungen angeregt werden. Als zentrale Kennzeichen dieses Ansatzes können die Arbeit im intimen Bereich des familiären Heims und die große Offenheit, sowohl für die behandelten Problemlagen als auch für verschiedene Methoden ihrer Bewältigung, gelten. Die wöchentliche Besuchszeit wurde in der Pionierphase auf etwa 15-20 Stunden veranschlagt. Heute ist die Betreuungszeit jedoch eher abnehmend, insbesondere bei Trägern, die eher die aufsuchende Beratung statt die praktische Hilfe in den Vordergrund stellen. SPFH gilt als prototypisches Beispiel für lebensweltorientierte Sozialpädagogik.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist mit einer jährlichen Zuwachsrate von etwa 10 Prozent seit Anfang der 90er Jahre eines der am schnellsten wachsenden Felder der deutschen Jugendhilfe. In Deutschland wurden im Jahr 2003 über 41900 Familien regelmäßig von Familienhelfer(inne)n zu Hause besucht. Eine sichtbare Verbreitung besitzt Familienhilfe auch in Österreich und in der Schweiz (unter dem Begriff 'Sozialpädagogische Familienbegleitung'), wo diese Hilfeform jedoch im Gegensatz zu Deutschland nicht als Pflichtleistung der Jugendhilfe festgeschrieben ist.
In den USA und im englischsprachigen Raum existieren unter dem Stichwort "home visiting" verschiedene Ansätze der aufsuchenden sozialen Arbeit mit Familien, die sich jedoch stärker als die Familienhilfe auf bestimmte Problemfelder spezialisieren(z.B. Krisenintervention: 'Homebuiders', kognitive Frühförderung: 'Head Start' oder 'Parents as Teachers', Gesundheitserziehung und Missbrauchsprävention: 'Healthy Families America').
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