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Unter dem Begriff Sozialleistung versteht man alle finanziellen und materiellen Leistungen des Staates, die für hilfebedürftige bzw. anspruchsberechtigte Menschen aufgebracht werden.

Der Anspruch auf und der Umfang von Sozialleistungen ist in den verschiedenen Büchern des Sozialgesetzbuches sowie der noch nicht in diesem Buch aufgenommenen Gesetze, die in § 68 SGB I aufgezählt sind, geregelt.

Sozialstaat

 

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