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Die Sozialistische Reichspartei entstand am 2. Oktober 1949 als Abspaltung des nationalsozialistischen Flügels der Deutschen Konservativen Partei - Deutschen Rechtspartei (DKP-DRP) um Otto Ernst Remer, den ehemaligen Generalmajor der Wehrmacht, und den „völkischen Schriftsteller“ Fritz Dorls. Weitere der neun Mitbegründer waren Wolfgang Falck, August Finke, Dr. Bernhard Gericke, Gerhard Heinze, Helmut Hillebrecht, Dr. Gerhard Krüger und Wolf Graf von Westarp. Diese bildeten (außer Remer und von Westarp, die verzichteten) auch den ersten Parteivorstand.

Die SRP rekrutierte ihre Gefolgschaft vor allem unter ehemaligen NSDAP-Angehörigen. Sie zählte zeitweise annähernd 10.000 Mitglieder, von denen jeder zweite das Dritte Reich als Jugendlicher erlebt hatte.

Das Parteiprogramm der SRP basierte in wesentlichen Teilen auf dem der NSDAP. Die SRP lehnte die Bundesrepublik als Nachfolgerin des Deutschen Reiches ab und beanspruchten ein Widerstandsrecht zum Schutz des Reichs. Forderungen waren unter anderem: „Treue zum Reich“, „Schutz und Ehre des deutschen Soldaten“ und „Anspruch auf die Gesamtheit des Reichsraumes“, was auch die ehemaligen deutschen Ostgebiete mit einschloss. Durch eine offene Glorifizierung der Nazi-Ideologie isolierte sich die SRP schnell vom übrigen Parteienspektrum. Unklar ist, ob die Distanzierung vom Holocaust taktischen Gründen diente. Kritisiert wurde nicht die „Notwendigkeit“ einer Lösung der „Judenfrage“, sondern nur die Methode.

Am 4. Mai 1951 verfügte die Bundesregierung ein Verbot der angegliederten Organisationen, wie der paramilitärischen Ordnergruppe Reichsfront und beschloss zugleich die Einleitung eines Verbotsverfahrens für die Partei selbst. Am 19. November beantragte die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Verfassungswidrigkeit. Fünf rechtskräftige Urteile wurden bis Juni 1951 ausgesprochen, weitere 25 Redner der SRP waren zu diesem Zeitpunkt in strafrechtliche Verfahren verwickelt. Die SRP wurde am 23. Oktober 1952 schließlich wegen der offenen Bezugnahme zur NSDAP verboten (BVerfGE 2, 1). Mit diesem Urteil wurden gleichzeitig sämtliche Mandate ersatzlos gestrichen. Die Auflösung der Partei und Einziehung aller parteilichen Vermögen wurde angeordnet und gleichzeitig Ersatzorganisationen untersagt.

In Erwartung dieses Urteils hatte sich die Partei bereits am 12. September selbst aufgelöst, dieser Beschluss wurde vom Bundesverfassungsgericht jedoch nicht akzeptiert.

Weblinks


Deutsche Partei (historisch) | Nationalsozialismus Rechtsextreme Partei

Socialist Reich Party | حزب رایش سوسیالیست | Sozialistische Reichspartei | Sozialistische Reichspartei

 

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