Das Sozialistengesetz („Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“) – wegen seiner jährlichen Neuvorlage und kleinen Modifizierungen auch oft im Plural als Sozialistengesetze bezeichnet – wurde am 19. Oktober 1878 mit der Stimmenmehrheit der konservativen und der meisten nationalliberalen Abgeordneten im Reichstag des deutschen Kaiserreichs verabschiedet. Drei Tage später, am 22. Oktober, trat es nach Unterzeichnung durch Kaiser Wilhelm I. in Kraft und galt durch Verlängerungen bis zum 30. September 1890.
Das Gesetz verbot sozialistische und sozialdemokratische Organisationen und deren Aktivitäten im deutschen Reich außerhalb des Reichstags und der Landtage.
Die Begriffe Sozialismus und Sozialdemokratie wurden im damaligen Sprachverständnis in der Regel als Synonyme verstanden und waren stark beeinflusst von den philosophischen, politischen und ökonomischen Theorien von Karl Marx und Friedrich Engels, die zu dieser Zeit im Londoner Exil lebten. Entsprechend der revolutionären Theorie beanspruchte die Sozialdemokratie bzw. ihre Partei im Deutschen Reich, die SAP, die parteipolitische Interessenvertretung der Arbeiterbewegung zu sein. Sie strebte eine Verbesserung der sozialen Lage der Arbeiterklasse und letztlich eine Überwindung der gegebenen sozialen und politisch undemokratischen Herrschaftsstrukturen an. BismarckArbeitszimmer1886.jpg Reichskanzler Otto von Bismarck, im Grunde ein am monarchischen Prinzip ausgerichteter und demokratischen Ideen gegenüber reserviert bis ablehnend eingestellter Konservativer, betrachtete die SAP von Anfang an als „Reichsfeind“ und agierte schon vor dem Sozialistengesetz mit repressiven Maßnahmen gegen die Sozialdemokratie und die noch junge Gewerkschaftsbewegung. Wegen ihrer Opposition gegen den Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 und ihrer Solidarität mit der revolutionären Pariser Kommune 1871 waren August Bebel und Wilhelm Liebknecht bereits 1872 beim Leipziger Hochverratsprozess zu zwei Jahren Festungshaft verurteilt worden.
Als 1878 – am 11. Mai von Max Hödel und am 2. Juni von Dr. Karl Eduard Nobiling – zwei, wenn auch erfolglose, Attentate auf Kaiser Wilhelm I. verübt worden waren, nahm Bismarck diese Anschläge zum Anlass, mit dem Sozialistengesetz rigoroser und wirkungsvoller gegen die zumal in der Arbeiterschaft zunehmend einflussreicher werdende Sozialdemokratie durchzugreifen. Wahrheitswidrig ließ er verbreiten, Nobiling sei Sozialdemokrat gewesen, obwohl dieser ein Gegner der SAP gewesen war.
Bereits im Mai 1878 hatte Bismarck einen Sozialistengesetzentwurf vorgelegt, der jedoch abgelehnt worden war; erst im Herbst setzte sich ein verschärfter Entwurf durch, nachdem es im Vorfeld zu Auseinandersetzungen zwischen den einzelnen Fraktionen im Reichstag gekommen war. Die meisten Nationalliberalen billigten das Ausnahmegesetz erst unter dem Eindruck des zweiten Attentats auf den Kaiser, bei dem dieser erheblich verletzt worden war. Die darauf einsetzende Attentatshysterie nutzte Bismarck dazu, den Reichstag aufzulösen und einen „Vernichtungsfeldzug“ gegen die Sozialdemokraten zu inszenieren, denen man geistige Mittäterschaft vorwarf. Die meisten Nationalliberalen warfen nun ihre rechtsstaatlichen Prinzipien über Bord, nachdem sie sich im Juli im Wahlkampf dem konservativen Rechtsruck angepasst hatten, um ihre Wiederwahl zu sichern.
Zusätzlich zu den schon vertretenen Mandatsträgern wurden beispielsweise Karl Frohme 1881 oder Paul Singer 1884 für die Partei in den Reichstag gewählt. Eines der Hauptorgane der deutschen und der internationalen Sozialdemokratie, Der Sozialdemokrat, erschien seit 1880, von Paul Singer redigiert, in Zürich und wurde illegal im Reich verbreitet. Ab 1887 wurde die Zeitung in London gedruckt.
Aus seiner Niederlage im Kulturkampf, der sich gegen die Macht der katholischen Kirche gerichtet hatte, lernend, versuchte Bismarck, sozusagen begleitend zur „Peitsche“ des Sozialistengesetzes, den Sozialdemokraten durch das „Zuckerbrot“ der für die Zeit als fortschrittlich geltenden Sozialgesetzgebung die Grundlage zu entziehen und so ihren weiteren Erfolg zu verhindern.
Ein wesentliches Ziel des Sozialistengesetzes, die Reduzierung der Stimmen für die Sozialdemokraten bei den Reichstagswahlen, wurde jedoch nicht erreicht, im Gegenteil: Erhielten die Sozialdemokraten 1881 nur 311.961 Stimmen, waren es 1884 bereits 549.990, 1887 763.128 Stimmen, 1890 sogar 1.427.000 Stimmen. Mit letzterem Ergebnis wurde die SAP, noch vor ihrer Umbenennung in SPD, zum ersten Mal die wählerstärkste Partei des Reiches.
Seitdem war die Sozialdemokratie ein ernstzunehmender Machtfaktor. 1912 schließlich sollte die SPD gar stärkste Partei im Reichstag werden.
Im Jahresturnus ab 1879 immer wieder verlängert, wurde die weitere Gültigkeit des Gesetzes am 25. Januar 1890 im Reichstag abgelehnt. Das Scheitern einer auf dauerhafte Gültigkeit angelegten und auch sonst verschärften Sozialistengesetzvorlage durch Bismarck sowie das Erstarken der Sozialdemokratie bei den Reichstagswahlen im Januar 1890 spielten eine ausschlaggebende Rolle beim Sturz Bismarcks. Bereits 1888 war Bismarck mit einer Gesetzesvorlage gescheitert, der zufolge Sozialdemokraten förmlich als Deutsche hätten ausgebürgert werden können, weil die Abgeordneten der SAP die skrupellosen Praktiken der politischen Polizei im Reichstag enthüllten.
Das Sozialistengesetz bekämpfte die Sozialdemokraten als „Reichsfeinde“ und erschwerte nachhaltig die Integration von Arbeitern und Sozialdemokratie in Staat und Gesellschaft. Die faktische politische Ausbürgerung der sozialdemokratischen Opposition ging mit einer sozialen Ausbürgerung einher, derzufolge Sozialdemokraten materiell entrechtet und am Arbeitsplatz verfolgt wurden.
Der Geist des Sozialistengesetzes wirkte auch nach 1890 in Gesellschaft und Politik des Deutschen Reiches fort. Die Sozialdemokraten wurden noch lange nach der Aufhebung des Gesetzes als „vaterlandslose Gesellen“ diffamiert (u.a. 1907 bei der sogenannten „Hottentottenwahl“). Erst bei der Auslösung des Ersten Weltkrieges im August 1914, als es darum ging, die Volksmassen für den Krieg zu mobilisieren, überdachte Kaiser Wilhelm II. als „Oberster Kriegsherr“ Deutschlands die bis dahin von ihm mit vertretene Strategie der politischen Isolierung der Sozialdemokratie und verkündete - nach seinem Verständnis im Interesse des Reiches - mit Blick auf die Sozialdemokraten, er kenne „keine Parteien mehr, sondern nur noch Deutsche“. Darauf stimmte die SPD-Reichstagsfraktion, seit dem Tode August Bebels (1913) unter dem Vorsitz des gemäßigt reformorientierten Friedrich Ebert - neben Hugo Haase - geschlossen für die ersten Kriegskredite und leitete die Burgfriedenspolitik ein. Im Dezember 1914 war Karl Liebknecht der erste SPD-Reichstagsabgeordnete, der sich der kriegsbilligenden Politik seiner Partei widersetzte und gegen weitere Kriegskredite stimmte, nachdem er im August der entsprechenden Abstimmung aus Gründen der Parteiräson noch ferngeblieben war. Bis 1917 spalteten sich die Kriegsgegner der nunmehr staatstragenden SPD von der Mutterpartei ab und gründeten die Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD). Als sich nach der Novemberrevolution von 1918 und dem Ende des Ersten Weltkriegs, damit auch dem Sturz der Monarchie, am 1. Januar 1919 die KPD aus dem linken Flügel der USPD, dem am Ende parteiunabhängigen Spartakusbund konstituierte, zu deren Mitbegründern vormalige Sozialdemokraten wie Karl Liebknecht, Rosa Luxemburg und andere gehörten, war die Spaltung der deutschen Sozialdemokratie in eine pluralistisch-reformorientierte und eine revolutionär-sozialistische Partei unumkehrbar vollzogen. Die USPD wurde zunehmend zwischen der SPD und der KPD zerrieben und war ab 1922 bis zum Ende der 1919 gegründeten Weimarer Republik nur mehr eine Splitterpartei im linken Spektrum der Parteienlandschaft.
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