Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Abkürzung: "KJHG", Volltitel: "Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts") ist die Bezeichnung für die Gesamtheit der gesetzlichen Regelungen in der BRD, die die Kinder- und Jugendhilfe betreffen. Dieses 1990 vom deutschen Bundestag verabschiedete Artikelgesetz trat am 1. Januar 1991 in den westlichen Bundesländern in Kraft und löste das bis dahin geltende Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) von 1922 (in der Fassung von 1963) ab. In den neuen Bundesländern erlangte das Gesetz bereits mit dem Beitrittstermin am 3. Oktober 1990 seine Gültigkeit.
| Basisdaten | bgcolor="#F7F8FF" | Titel: | Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts | bgcolor="#F7F8FF" | Kurztitel: | Kinder- und Jugendhilfegesetz | bgcolor="#F7F8FF" | Abkürzung: | KJHG | bgcolor="#F7F8FF" | Art: | Bundesgesetz | bgcolor="#F7F8FF" | Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland | bgcolor="#F7F8FF" | Rechtsmaterie: | Sozialrecht | bgcolor="#F7F8FF" | FNA: | bgcolor="#F7F8FF" | Datum des Gesetzes: | bgcolor="#F7F8FF" | Inkrafttreten am: | bgcolor="#F7F8FF" | Letzte Änderung durch: | bgcolor="#F7F8FF" | Inkrafttreten der letzten Änderung: 1) | 1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
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Die wesentlichen Bestimmungen finden sich im ersten Artikel des Gesetzes und bilden das Achte Sozialgesetzbuch (abgekürzt: SGB VIII).
Einerseits ist in seinem Zuschnitt ein modernes Leistungsgesetz geworden, andererseits setzt es Traditionen fort, die bereits 1920 durch die Reichsschulkonferenz begründet wurden: Die Kinder- und Jugendhilfe bleibt Teil des Sozialwesens; die Aufgaben werden im Wesentlichen den Kommunen übertragen; das Jugendamt bleibt in seiner Doppelstruktur bestehend aus Verwaltung und Jugendhilfeausschuss. Auch eine spezielle Ausformung des Subsidiaritätsprinzips (hier als der Vorrang freier Träger und Nachrangigkeit der öffentlichen Verantwortung) findet hier seine frühe Grundlage. Diese Wurzeln bestimmen bis heute als wesentliche Strukturprinzipien der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland.
Aufgaben- und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind:
Die Regelung der Kinder- und Jugendhilfe gehört in den Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung und der Bund hat von seinem Regelungsrecht mit dem KJHG Gebrauch gemacht. Wie in vielen Bundesgesetzen wird daher auch im SGB VIII nur der Rahmen bestimmt; das Nähere wird in Landesausführungsgesetzen festgelegt und kann zwischen den Bundesländern unterschiedlich geregelt sein. Die Umsetzung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes liegt bei den Ländern und Kommunen. Weiterführende Informationen dazu stehen im Artikel Jugendhilfe.
Das SGB VIII hat seit 1991 eine Vielzahl von Überarbeitungen erfahren. Wesentlich wurde es im Rahmen der Neugestaltung des Schwangeren- und Familienrechtes 1992 überarbeitet, mit dem der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bundesrechtlich bestimmt wurde. Zuletzt wurde das SGB VIII durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) vom 27. Dezember 2004 (siehe: Kindertagesbetreuung) sowie durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz - KICK) vom 8. September 2005 novelliert.
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