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Soziale Gruppenarbeit ist neben Einzelfallhilfe und Gemeinwesenarbeit eine der grundlegenden Methoden der sozialen Arbeit. Ihr Handlungsfeld sind die jeder sozialen Gruppe innewohnenden dynamischen Prozesse. Lernziele in pädagogisch betreuten Gruppen sind z.B. Rücksichtnahme, Kooperationsbereitschaft und Einfühlungsvermögen.

Gruppenarbeit als Hilfe zur Erziehung im deutschen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG)


Mit Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) 1990 gehört die Soziale Gruppenarbeit (§29 KJHG) zu den Hilfen zur Erziehung (§27 KJHG). Die Teilnahme soll Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen.

Soziale Gruppenarbeit ist ein Angebot zum sozialen Lernen in Gruppen, das auf der Freiwilligkeit der Inanspruchnahme beruht und neben Jugendlichen auch zunehmend Kinder einbezieht. Sie hat sich aus der Praxis der Jugendhilfe in den 70er und 80er Jahren des 20sten Jahrhunderts aus zwei verschiedenen Richtungen parallel entwickelt. Daraus folgend sind in der Praxis zwei sehr verschiedene Grundtypen anzutreffen.

Im Sinne der Hilfen zur Erziehung (§27 Abs. 1 KJHG)

Sozialpädagogische Gruppenarbeit für in der Regel drei bis zwölf Kinder und Jugendliche im Schulalter Soziales Lernen in der Gruppe, Überwindung von Verhaltensproblemen und Entwicklungsschwierigkeiten stehen bei den ein- bis dreimal wöchentlichen zwei- bis dreistündigen Treffen im Vordergrund. Die Gruppenarbeit kann durch Gruppenfahrten und ähnliche Veranstaltungen ergänzt werden. Die Gruppengröße hängt u.a. von der Qualität des Hilfebedarfs ab.

Grundsätzlich können zwei verschiedene Ansätze unterschieden werden:

  • Kursform: Sie wird in der Regel für vier bis sechs Zeitstunden in der Woche geplant und dauert sechs bis zwölf Monate. Die Aufnahme in den Kurs erfolgt für alle Teilnehmer gleichzeitig. Häufig wird vermutet, dass sich mit den gruppendynamischen Prozessen der Kursform besonders gut arbeiten lässt.

  • Fortlaufende Gruppen: Sie wird für zwei Jahre initiiert. Zu Beginn der Hilfe werden Zielvereinbarungen mit den Sorgeberechtigten getroffen und halbjährlich im Hilfeplanverfahren überprüft und gegebenenfalls verändert. Aufnahme der Teilnehmer kann zu jedem Zeitpunkt erfolgen, ebenso wie individuelle Beendigung. Die solchen Gruppen innewohnende Gruppendynamik ist zu denen der Kursform sehr verschieden.

Welches Konzept umgesetzt wird, hängt von den Präferenzen des anbietenden Jugendhilfeträgers und vom qualitativen wie quantitativen Bedarf ab. Gruppendynamisch gesehen wird der Kursform häufig höhere Leistungsfähigkeit zugesprochen. Auf der anderen Seite kann mit fortlaufenden Gruppen oft dem Leistungsanspruch Hilfebedürftiger schneller nachgekommen werden.

Im Sinne des §27 Abs. 3 KJHG / des JGG

Hilfe für junge Volljährige und ältere Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen, z.B. nach Drogenabhängigkeit oder Gefängnisaufenthalt. Die angewandten Konzepte sind sehr vielfältig. Nicht immer liegt der Teilnahme Freiwilligkeit zugrunde, da diese Jugendhilfe auch vom Richter nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) als Maßregel angeordnet werden kann.

Hinweis: Die rechtlichen Ausführungen beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland.

Sozialarbeit

 

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