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Das Sozialamt ist eine Behörde, die für die Sozialhilfe und andere soziale Angelegenheiten verantwortlich ist. Mit den Hartz-Reformen werden Arbeitsagenturen und bestimmte Leistungen der Sozialämter zusammengefasst. Im Gesetz ist allerdings vom örtlichen bzw. überörtlichen Sozialhilfeträger die Rede. Der Begriff "Sozialamt" wird in der Organisation der Kommunalbehörden nur teilweise verwendet, oft heißt es "Amt für Jugend und Familie", "Fachbereich Soziales und Wohnen" etc.

Die Leistungen des Sozialamts umfassen laut Sozialgesetzbuch_XII:

  • laufende Leistungen zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit
  • einmalige Leistungen
  • Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen

Anspruch auf Sozialhilfe haben diejenigen Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften oder finanziellen Mitteln bestreiten können.

Seit 1. Januar 2005 fallen arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger unter das Arbeitslosengeld II und werden somit besser gestellt. Ziel ist es, arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern.

Siehe auch


Weblinks


Kommunalpolitik | Behörde | Sozialstaat

 

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