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Substantiv


Unter einem Souverän (v. lat.: superanus = über allen stehend) versteht man den Inhaber der Staatsgewalt, in Demokratien ist dies das Staatsvolk, in entwickelten (direkten) Demokratien jeder Einzelne, in Monarchien der Fürst.

Zur Zeit des Absolutismus war der Souverän der König oder der Kaiser. Der Souverän übt seine Macht absolut und unteilbar auf Lebenszeiten aus, besitzt das Monopol Gesetze zu geben und aufzuheben, ist oberster Kriegsherr, Lehnsherr und Richter, trifft oberste Finanzentscheidungen, lenkt dirigistische die Wirtschaft, setzt die Staatskirche durch und ernennt alle Minister und Beamten.

Heute ist der Souverän meistens eine repräsentative Institution, also die vom Volk gewählten Vertreter. Abhängig von Regierungsform zum Beispiel der Nationalrat. Man kann daher mit vollem Recht sagen, dass in einer moderneren (repräsentativen) Regierungsform das Volk der Souverän ist.

Die direkte Demokratie der föderalistischen Schweiz geht von jedem einzelnen Bürger als Souverän aus.

Adjektiv / Adverb


Als souverän bezeichnet man neben der rechtlichen Selbstbestimmung (vgl. Souveränität) die sichere oder überlegene Beherrschung einer Aufgabe.

Beispiel: Eine souveräne Darbietung - d. h. eine perfekt beherrschte Darbietung.

Siehe auch


Elite | Demokratie

Sovereign

 

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