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Begriff und Definitionen
Übersicht
Der Begriff
Solidarität wird in vielfältiger, gelegentlich in als inflationär kritisierter Weise verwendet.
- Er bezeichnet unter anderem eines der Grundprinzipien des menschlichen Zusammenlebens: das Zusammengehörigkeitsgefühl von Individuen und Gruppen (im weiteren Sinne auch von Staaten in Bündnissen), das sich in gegenseitiger Unterstützung und Hilfe äußert.
- In der Arbeiterbewegung wurde "Solidarität" als Tugend der Arbeiterklasse (s. a. Brüderlichkeit) hervor gehoben. Sie hat hier eine ähnliche Bedeutung wie das Wort "Kameradschaft" beim Militär und anderswo.
Gelegentlich wird unterschieden zwischen
- Solidarität der Gesinnung (Einheitsbewusstsein)
- Solidarität des Handelns (gegenseitige Hilfsbereitschaft) und
- Interessen-Solidarität (die durch Interessengleichheit in einer bestimmten Situation wirksam ist und nach dem Erreichen des gemeinsamen Zieles endet).
Die politische Soziologie unterscheidet noch zwischen
- mechanischer Solidarität, die auf vorgegebenen gemeinsamen Merkmalen einer Gruppe beruht (z.B. Wir Arbeiter, Wir Frauen, Wir Deutschen) und
- organischer Solidarität, deren Basis das Angewiesensein aufeinander (z.B. Spezialisten in arbeitsteiligen Gesellschaften) ist. Beide gehen auf Durkheim zurück.
- Eng verbunden mit der Arbeiterbewegung ist die Forderung der internationalen Solidarität. Sie zeigte sich im 19. Jahrhundert vor allem in der Unterstützung des polnischen Freiheitskampfes durch die Internationale Arbeiterassoziation. Auf den Kongressen der Zweiten Internationale wurde die Frage erörtert, ob die Arbeiterschaft durch einen Generalstreik in verschiedenen Ländern den sich abzeichnenden Ersten Weltkrieg verhindern könne. Heute steht die internationale Solidarität im Spannungsfeld freien Wettbewerbs.
Definition nach Alfred Vierkandt
Der
Soziologe Alfred Vierkandt (1969) definierte Solidarität folgendermaßen: "Solidarität ist die Gesinnung einer
Gemeinschaft mit starker innerer
Verbundenheit". "Solidarität ist das Zusammengehörigkeitsgefühl, das praktisch werden kann und soll." Solidarität impliziert ein Prinzip der Mitmenschlichkeit; Solidarität konstituiert sich
aus freien Stücken (Karl Otto Hondrich, Claudia Koch-Arzberger,
Solidarität in der modernen Gesellschaft, Frankfurt a. M. 1994).
Historische Aspekte
Römisches und heutiges Recht
Im
Römischen Recht bedeutete
Solidarität eine besondere Form der
Haftung: Mehrere schulden eine Leistung so, dass jeder von ihnen die ganze Leistung zu erbringen verpflichtet ist, der Gläubiger sie aber insgesamt nur einmal fordern darf. Das Wort "Solidarität" bezeichnet nicht die Zusammengehörigkeit der Beteiligten, sondern, daß jeder "in solidum" = auf das Ganze, für die Gesamtsumme (wörtl. Übersetzung) haftet. Im Recht wird heute statt des Fremdwortes Solidarität regelmäßig der verdeutschte Begriff
Gesamtschuld verwendet. Anders ist dies in älteren Gesetzen, z.B. § 43 Abs. 2 des GmbH-Gesetzes: "Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft
solidarisch für den entstandenen Schaden."
Institutionalisierung des Solidaritätsprinzips
Europa des 19. Jh.: Gewerkschaftsbewegung als Beispiel
Im
Europa des
19. Jahrhunderts hat sich im Zusammenhang mit der Industrialisierung eine
Institution Solidaritätsprinzips entwickelt: Die gegenseitige Absicherung innerhalb der Arbeiterschaft gegen für sie als existentiell bedrohlich wahrgenommene Entwicklungen der
kapitalistischen Industrialisierung wurde zur Grundlage und zum
Kampfbegriff der
Arbeiterbewegung. Arbeiter schlossen sich in solidarischen Vereinigungen (beispielsweise in
Gewerkschaften) zusammen und kämpften gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen, Verkürzung der Arbeitszeit und höhere Löhne.
20. Jahrhundert: sozialistische und sozialdemokratische Parteien
Im 20. Jahrhundert wurde Solidarität zu einem der zentralen Begriffe in sozialistischen/sozialdemokratischen Parteien.
Im Laufe eines Streiks, der von der gesamten polnischen Bevoelkerung getragen und von ihr als antikommunistische Bewegung verstanden wurde, schlossen sich 1980 die polnischen Arbeiter der Schiffswerft in Gdańsk (Danzig) zu der Gewerkschaft "Solidarność" (Solidarität) zusammen. Auch wenn die "Solidarność" gegen Ende des 20. Jahrhunderts an politischem Einfluss verloren hat, steht der Begriff "Solidarność" in den ehemals kommunistischen Ländern Mittel- und Osteuropas im 21. Jahrhundert für den Beginn des Endes der kommunistischen Zwangsherrschaft.
Solidaritätsprinzip und Versicherungen: Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Das institutionalisierte
Solidaritätsprinzip kommt auch in bestimmten
rechtlichen Formen der
Versicherung zum Ausdruck, und zwar in den vier klassischen Risikobereichen von Arbeit:
Krankheit,
Unfall,
Alters-
Vorsorge und
Arbeitslosigkeit (vgl. die juristische
Gesellschaftsform des "Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit" (VVaG). Jedes Mitglied dieser Gemeinschaft bezahlt Beiträge in die gemeinsame, von einer
Versicherungsgesellschaft verwaltete Kasse. Daraus werden denen, die einen Schaden erleiden, finanzielle Mittel zur
Deckung zur Verfügung gestellt. Während der Grundgedanke der Solidarität aber von einer Freiwilligkeit der Solidarleistung ausgeht, ist die Mitgliedschaft in den hier angesprochen Sozialversicherungen aber nicht freiwillig.
Auch eine private Pension, mit der jeder Einzelne sein eigenes Risiko mit Hilfe einer privatrechtlich verbundenen Solidargemeinschaft abzusichern versucht, gehört dazu. Das Risiko, dass eine Pensionskasse bankrott geht, kann mit umsichtiger, vorsichtiger und diversifizierender Anlagestrategie vermindert werden. Bei der Arbeitslosenversicherung sichert sich eine Risikogemeinschaft gegen durch Arbeitslosigkeit bedingte Einkommenseinbußen ab.
Wertewandel zum "homo oeconomicus": Eigenverantwortung statt Solidarität
In den
Mainstream-
Medien hat der Gebrauch des Wortes abgenommen, stattdessen wird zunehmend von
Eigenverantwortung und entsprechenden Konzeptionen und
Menschenbildern gesprochen. Dies spiegelt auch einen
Wertewandel wider (
Homo oeconomicus).
Solidarität und Freiwilligkeit
Kritiker der Verwendung des Solidaritätsbegriffs im staatlichen Kontext weisen darauf hin, dass verpflichtete bzw. erzwungene Solidarität (z.B. gesetzliches Versicherungssystem) nicht möglich sei, da der Begriff
Freiwilligkeit impliziere.
Literatur
- Karl Otto Hondrich, Claudia Koch-Arzberger, Solidarität in der modernen Gesellschaft, Frankfurt a. M. 1994
- Reinhart Kössler, Henning Melber: Globale Solidarität. Eine Streitschrift, Brandes & Apsel Verlag Frankfurt am Main, ISBN 3-86099-765-3
- Horst-Eberhard Richter: Lernziel Solidarität, Rowohlt Tb 1979
- Erwin Carigiet: Gesellschaftliche Solidarität. Prinzipien, Perspektiven und Weiterentwicklung der sozialen Sicherheit, Helbing und Lichtenhahn, Basel/Genf/München 2001 ISBN 3-7190-1934-9
- Ulrich Wickert, Das Buch der Tugenden, ISBN 3455110452, S. 435 ff. (Solidarität, Brüderlichkeit und Güte)
Siehe auch
Weblinks
Wertvorstellung | Christliche Soziallehre | Politisches Schlagwort | Tugend
Solidarity (sociology) | Solidarité | Solidariedade