Als Soldatenhandel unter Landgraf Friedrich II. von Hessen-Kassel werden die Subsidienverträge zur Überlassung von Soldaten aus Hessen-Kassel an Großbritannien im Rahmen des amerikanischen Unabhängigkeitskrieges im 18. Jahrhundert bezeichnet. Die Benennung Soldatenhandel selbst ist Ausdruck einer vorgenommenen Bewertung.
Die Bezeichnung Soldatenhandel für die hier besprochenen Subsidienverträge ist selbst Ausfluss einer ablehnenden Bewertung und als solche ebenfalls mit angemessener kritischer Distanz anzuwenden. Die anhaltend kontroverse Einordnung und Bewertung der historischen Ereignisse schlägt zudem naturgemäß bis in die einzelnen Teile dieses Artikels durch.
Hessen-Kassel war aufgrund seiner geostrategischen Situation zum Zeitpunkt der Vertragsabschlüsse auf den Unterhalt einer starken Streitmacht angewiesen. Der Staat selbst war durch die vorangegangenen Kriegshandlungen fremder Mächte auf dem eigenen Territorium jedoch wirtschaftlich schwer zurückgeworfen worden und kaum in der Lage, die erforderliche Truppenstärke ohne die Erschließung weiterer Finanzierungsquellen zu unterhalten.
Der Beruf des Soldaten stellte für die, nach unseren heutigen Maßstäben arme, männliche Landbevölkerung zudem eine interessante Einkommensquelle dar.
Die Anwerbung der hessischen Truppen, die 1776 bis 1783 im amerikanischen Unabhängigkeitskrieg kämpften, erfolgte nach damals gültigem und im Reich anerkanntem Recht. Die Vermietung von Truppen war ein zeitübliches Vorgehen und nicht auf feudale Staaten beschränkt. Auch später noch, etwa in der Schweiz, war sie üblich. Gleichwohl erschien er manchen Zeitgenossen als ein „Verkauf“ von Landeskindern respektive wurde, auch aus politischen Gründen, zu einem solchen skandalösen Verhalten hochstilisiert. In Friedrich Schillers Kabale und Liebe wird die Truppenvermietung mit einem Viehhandel verglichen.
Es gab allerdings keine vom Landesfürsten verordneten Presskommandos oder Werbertrupps, die angewiesen wären, willkürlich Menschen zum Dienst zu pressen. Der Dienst an der Waffe war für viele Menschen eine attraktive Möglichkeit, versorgt zu sein. Die mit Großbritannien geschlossenen Mietverträge enthielten zudem Klauseln, nach denen die dienenden Soldaten, sowie im Todesfall deren Hinterbliebene, zu versorgen waren. Da es zur damaligen Zeit noch nicht einmal ansatzweise eine Form der Sozialversicherung gab - arbeitslose Kriegsveteranen waren im Alter oft Bettler, sehr häufig auch Invaliden - war diese Zusatzversorgung für viele ein Anreiz, sich freiwillig zu melden. Die letzten Mittel aus der Subsidienverpflichtung Großbritanniens wurden erst mit der Inflation der 1920er Jahren aufgezehrt.
Die Anweisung Friedrichs II., die Landeskinder möglichst zu schonen, wurde ebenfalls nach damals üblichen Methoden erfüllt und zwar in der Form, dass man versuchte, möglichst viele Ausländer anzuwerben, aber auch dadurch, dass man einem Bauernhof nicht den letzten arbeitsfähigen Mann wegzuholen versuchte.
Das Land wurde dazu in sogenannte Kantone eingeteilt. Jedes Regiment erhielt einen Kanton, um aus diesem die erforderliche Truppenstärke zu rekrutieren. Aufgrund des herrschenden politischen Systems wurden die Rekruten überwiegend aus den unteren Ständen ausgehoben. Unter diesen rekrutierten Landeskindern gab es unterschiedliche Umstände. So waren arbeitslose Veteranen aus vorangegangenen Kriegen froh, wieder in Dienst gestellt zu werden, andere freuten sich auf die „Abenteuer“, die es in Amerika zu bestehen galt, wieder andere mussten aufgrund der Kantonsverpflichtung ihrer Dienstpflicht nachkommen, taten dies aber nicht freiwillig, sondern eben aufgrund ihrer Wehr- bzw. Dienstpflicht. Somit gilt für die hessischen Landeskinder, dass zwar viele freiwillig in den Dienst eintraten, letztlich die Rekrutierung aber aufgrund des Kantonsystems erfolgte.
Gemäß der Aufforderung des Landesherrn, die eigenen Landeskinder möglichst zu schonen - ein Verlust an Menschen bedeutete einen Verlust an Arbeitskräften - wurden schon nach der Entsendung des ersten Kontingentes die zu ersetzenden Verluste hauptsächlich durch die Anwerbung von Fremden gedeckt. Dabei ging man in den ersten Kriegsjahren wohl eher so vor, dass man Freiwillige suchte, denen man das Geschäft „schmackhaft“ machte. Man versprach ihnen Reichtum, Gold, Land und vieles mehr. Viele unterschrieben wohl eher deshalb, weil sie in der Truppe Aussicht auf regelmäßige Verpflegung hatten. In späteren Jahren gegen Ende des Krieges häufen sich aber die Berichte, dass jene „Freiwilligen“ nach derselben Methode zur Truppe geholt wurden, wie vorzeiten durch die Presskommandos.
Um der Pflicht nachzukommen, das Regiment wehrfähig zu erhalten, war es zwingend erforderlich, die Anzahl an Soldaten, die sich nicht freiwillig meldeten, aufgrund der Kantonsregelung aus der Bevölkerung zu rekrutieren. Dies war juristisch gesehen keine Zwangsrekrutierung, lief jedoch faktisch für die Betroffenen auf das gleiche hinaus.
Die Bauernsöhne und einfachen Handwerker mussten ihrer Dienstpflicht gemäß in die Truppe eintreten, ob sie wollten oder nicht. Der Ablauf einer solchen Rekrutierung ist in wenigen Worten geschildert: Ein kleiner Trupp Soldaten klopft an die Tür einer Bauernkate, der Familie wird die Dienstpflicht vorgelesen oder in kurzen Worten erklärt, im Haushalt befindliche Männer zwischen 16 und 30 Jahren werden mitgenommen, fertig. Die Betroffenen, sowohl der Einberufene, wie auch dessen Angehörige fügten sich meist klaglos in ihr „Schicksal“, da diese Vorgehensweise nach damals existierendem Recht stattfand.
Die Durchführung der geschilderten Maßnahmen, also die Aushebung von Soldaten aus dem eigenen Volk wie auch die Anwerbung Fremder, muss mit zunehmender Dauer des Krieges unter stärker werdendem Druck gestanden haben. Die Aufreibung oder Gefangennahme ganzer Regimenter stellte eine große Belastung für den betreffenden Kanton dar, auch ließ die Begeisterung, sich freiwillig zu melden, mit zunehmender Kriegsdauer spürbar nach. Trotz Nachrichtensperre kamen nicht immer positive Berichte aus den jungen USA in der Bevölkerung Hessens an.
Gleichwohl gab es aber die Dienstpflicht aller Landeskinder gemäß dem Kantonsystem. Infolge der Tatsache, dass nicht genügend Freiwillige nachrückten, wurden Soldaten aufgrund ihrer Dienstpflicht auch gegen ihren Willen ausgehoben. Dabei waren es gerade diese Dienstverpflichteten, denen diese Maßnahme in vielen Fällen zur familiären Tragödie wurde. Es wurden junge Ehen auseinandergerissen, es wurden Müttern ihre Söhne weggeholt, es gab dadurch in Hessen-Kassel einen spürbaren Mangel an Arbeitskräften und es gab dadurch auch Landflucht aus Angst vor der Dienstpflicht. Diese erlebten Umstände der Betroffenen wurden natürlich zur Hauptnahrungsquelle für die Gerüchte, die bis heute anhalten.
Eine weitere Besonderheit mag auch noch zu den Gerüchten um diese Zeit beigetragen haben: Desertierte ein Soldat, gab es eine besondere Regelung: In diesem Fall musste gemäß dem Kantonsystem so vorgegangen werden, dass ein Blutsverwandter des Deserteurs zwangsweise zur Truppe gezogen wurde. Wenn kein waffenfähiger Verwandter existierte, wurde ersatzweise jemand aus dem gleichen Dorf eingezogen - auch dies unter Zwang. Zudem konnte den Angehörigen des Deserteurs alles Hab und Gut weggenommen werden.
Diese Vorgehensweise hatte direkte disziplinarische Auswirkung auf die Truppe. Nicht zuletzt durch diese - aus heutiger Sicht drakonische - Maßnahme blieb die Zahl der Desertionen in den Kantonistenheeren klein. Es fällt nicht schwer sich auszumalen, welchen Eindruck diese Maßnahme bei der Bevölkerung erweckte. Alte Erinnerungen an die Werber vor der Kantonszeit wurden sicher wieder wach.
Aus dieser Zeit stammt auch der Spruch: "Ab nach Kassel".
Siehe auch: Soldatenhandel, Johann Gottfried Seume, Johann Rall
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"Soldatenhandel unter Landgraf Friedrich II. von Hessen-Kassel".
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