Skonto ist eine prozentuale Zinsvergütung auf den Rechnungsbetrag bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist oder bei Barzahlung.
Durch die Möglichkeit eines Skonto-Abzugs wollen die Lieferanten ihre Kunden dazu veranlassen, die erhaltene Ware oder Dienstleistung schneller zu bezahlen.
Das Skonto beträgt üblicherweise 2 - 3 Prozent des Rechnungsbetrages.
Beispiel: Wenn auf einer Rechnung unter den Zahlungsbedingungen steht „innerhalb von 8 Tagen abzüglich 2 % Skonto, innerhalb 30 Tagen rein netto“, so bedeutet dies: bei Begleichung der Rechnung innerhalb der Skontofrist von 8 Tagen dürfen 2 % des Rechnungsbetrages abgezogen werden - als Belohnung für schnelles Bezahlen. Der Mehrwertsteuerbetrag reduziert sich entsprechend. Wartet man mit der Überweisung länger als 8 Tage, dann ist der volle Rechnungsbetrag fällig. Lässt sich der Schuldner mehr als 30 Tage Zeit, sind Verzugszinsen und eventuell Mahngebühren einzukalkulieren. Es ist zu beachten, dass die Skontofrist letztlich einem kurzfristigen Kredit gleich kommt. Rechnet man den Skontoabzug im Vergleich zur Zeit, ergibt sich ein sehr hoher Jahreszinssatz - im Zweifelsfall sollte man daher versuchen, immer zu skontieren.
Für Unternehmen ist es fast immer von Vorteil, den Vorzug eines Skontos auszunutzen und dazu sogar einen Kredit aufzunehmen.
Der Betrag vor Skontoabzug ist der Zielverkaufspreis, der Betrag nach Skontoabzug ist der Barverkaufspreis.
Skonto kann man auch als Verzugszinserlass auffassen: Der Rechnungsbetrag enthält bereits Verzugszinsen, die bei Einhaltung der Skontofrist abgezogen werden dürfen.
Bsp: Bei Zahlungsbedingung "innerhalb von 8 Tagen abzüglich 2 % Skonto, innerhalb 30 Tagen rein netto" gilt
Skonto kann wirtschaftlich verstanden werden als:
Lauer, Hermann: Konditionen-Management, Zahlungsbedingungen optimal gestalten und durchsetzen, Düsseldorf 1998, ISBN 3-87881-124-1