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Sitte ist eine auf Tradition und Gewohnheit beruhende, durch moralische Werte und Regeln bedingte, in einer bestimmten sozialen Gruppe oder Gemeinschaft übliche und für den einzelnen dann als verbindlich geltende Soziale Norm.

Die Sitte im Singular wird als Gesamtheit moralischer Werte und Regeln (Sittlichkeit, Gesittung, Sittsamkeit, Anstand) im Sinne einer moralischen Autorität verstanden (Heteronomie). Sittlich ist das äußerliche Verhalten in der Gesellschaft, wobei man innerlich anderer Meinung sein kann.

Es heißt dann: Etwas ist Sitte oder die Sitte will bzw. verlangt etwas. In diesem Sinne versteht sich das Motto "Sitt´ und Tracht der Alten wollen wir erhalten." Im Plural werden unter Sitten Einzelnormen verstanden, z. B. in Form der Höflichkeit, der Tischsitte(n) oder der Hofsitte(n).

Weniger zwingende, oft gar nicht diskutierte soziale Gepflogenheiten werden auch als Brauch bezeichnet. Auch menschliche Umgangs- bzw. Verhaltensformen (-weisen, -regeln (z.B. Manieren) fallen darunter.

Sitten können alt oder neu, gut oder schlecht, schön oder rau/wild, streng/starr bzw. locker usw. sein. Sitten achtet man, bewahrt bzw. pflegt sie, hält sie (ein), verletzt oder bricht sie, verstößt gegen sie, fügt oder unterwirft sich ihnen. Mit der Zeit werden sie gelockert oder aber verschärft. Sie unterliegen sämtich dem sozialen Wandel.

Sitten haben Kultur-Bezug, dass heißt sie gelten in der Regel in Bezug auf einen geographisch-zeitlichen Raum (vgl. Sprichwort "andere Länder, andere Sitten!"). Einem Außenstehenden können sie daher sonderbar oder seltsam erscheinen.

Infolgedessen kann man sich auch sittenwidrig verhalten. Insofern es Personen gibt, die über die dauerhaft oder als Mode "herrschenden" Sitten wachen, werden diese umgangssprachlich als Sittenwächter bezeichnet. Darüberhinaus gibt es eine Abteilung der Kriminalpolizei, die sich mit Sittendelikten befasst. Diese wurde früher und wird heute noch umgangssprachlich Sittenpolizei (oder kurz "die Sitte") genannt.

Im subjektiven Urteil über eine andere Person kann dies soweit gehen, dass man jemandem vorwirft, er habe keine Sitten (Sittenlosigkeit). Das Verhalten selbst wird dann als Unsitte empfunden. Aus dieser Wahrnehmung heraus wird dann auch vom Verfall der Sitten gesprochen.

Sitten erlangen auch juristische Bedeutung. Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch regelt beispielsweise § 138, was als "sittenwidriges Rechtsgeschäft" verstanden werden kann. Das Gesetz spricht dabei von einem "Verstoß gegen die guten Sitten". § 817 regelt, wie mit Geschäften, die gegen die guten Sitten verstoßen, umgegangen werden muss. Verkehrssitte ist der Überbegriff für die Sitten, die im Rechtsverkehr gebräuchlich sind.

Ethisches Prinzip | Volkskunde | Soziale Norm | Tugend

Mores | Mores (gebruik) | Mœurs

 

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