Die Sippenhaftung (auch oft fälschlicherweise Sippenhaft) ist eine Bezeichnung aus dem altdeutschen Recht für das Einstehenmüssen der Familienmitglieder für Bußen und Wergeld ihrer Angehörigen. Grundlage dieses Systems war, dass auch schwerste Straftaten sich durch eine Bußzahlung regulieren ließen, die an die Sippe des Geschädigten oder Getöteten zu leisten war. Mit dem Aufkommen seiner Sippe für den (pekuniären) Schaden war der Fall erledigt.
In späterer Zeit bekam die Bezeichnung eine neue Bedeutung: Gemeint war nunmehr die Bestrafung eines Menschen (Verwandten, Ehepartners) für die Straftat eines anderen "Sippenangehörigen". Diese Art der Haft (oder besser Inhaftnahme) wurde in totalitären Herrschaftssystemen wie zum Beispiel während des Nationalsozialismus als Terrormaßnahme gegen politische Gegner (und ihre Familien) angewandt. Ein Beispiel dafür bietet der Fall des Gustloff-Attentäters David Frankfurter, dessen Vater, Oberrabbiner Dr. Moritz Frankfurter, nach dem Einmarsch der Nazis in Jugoslawien am 6. April 1941 von der SS gefangen genommen und öffentlich gefoltert wurde.
In nichtwestlichen Kulturen, wie beispielsweise in Japan bis Mitte des 19. Jahrhunderts, wurde die Sippenhaftung zum Teil als etwas völlig Normales angesehen und auch von nicht totalitären Regierungen allgemein praktiziert.
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"Sippenhaftung".
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