Als Singularetantum oder Singulare tantum (lat. singularis: einmalig, einzigartig; tantum: nur; Pl.: Singulariatantum) gilt ein Substantiv dann, wenn es ausschließlich im Singular gebräuchlich ist. Diese Substantive werden fast nie mit dem unbestimmten Artikel gebraucht und stehen oft überhaupt ohne Artikel (implizit bestimmt).
Wörter, die im Singular eine andere inhaltliche Bedeutung haben als im Plural sind keine Singulariatantum, z.B.:
das Geld (Zahlungsmittel) - Gelder (zweckgebundene Geldbeträge).
Einige Wörter sind in der Grundbedeutung formal Singulariatantum, besitzen jedoch einen Nebensinn, der die Bildung eines Plurals sinnvoll erscheinen lässt. Diese Wörter sind daher keine Singulariatantum. Beispiele für solche Ausnahmen sind
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"Singularetantum".
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