Ein Sicherheitsdienst ist eine Dienstleistung, die im Auftrag bei Unternehmen und anderen Einrichtungen erfolgt. Zunehmend werden solche Aufgaben im Wege des Outsourcing an Fremdfirmen vergeben.
Verschiedene Aufgaben können Bestandteil eines einschlägigen Dienstvertrags sein:
Objekte, in denen Sicherheitsdienste tätig sein können:
Die Angehörigen des Sicherheitsdienstes üben im Allgemeinen die Schlüsselgewalt und das Hausrecht als Besitzdiener in den Objekten aus.
Rechtliche Grundlage für das Tätigwerden sind § 34 a der Gewerbeordnung und die Bewachungsverordnung. Mitarbeitern von privaten Sicherheitsdiensten stehen nur die jedermann zustehenden Rechte der Bürger - wie beispielsweise der Notwehr - zu. Ausnahmen ergeben sich aus durch die Beleihung mit hoheitlichen Rechten, in Deutschland gilt das für die Bereiche Luftverkehr, Kernkraftwerke und Bundeswehr.
In Deutschland besteht für die Mitarbeiter die Pflicht, einen Ausweis von außen sichtbar an der Kleidung zu tragen.
Siehe auch: Meister für Schutz und Sicherheit
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"Sicherheitsdienst".
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