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Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist auf Baustellen für die Koordination der Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Er ist entweder Mitglied der Bauleitung oder ein externer SiGeKo ist mit dieser Funktion beauftragt.

Rechtliche Grundlage


Seit 1. Juli 1998 gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV). Diese Verordnung nimmt in §§ 2-3 den Bauherren als Veranlasser eines Bauvorhabens in die Pflicht, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz sämtlicher beteiligter Personen zu veranlassen. In erster Linie sind dies die Bauhandwerker, darüber hinaus jedoch auch andere auf der Baustelle Anwesende (z. B. der Architekt) oder in der Nähe befindliche (Anwohner und Passanten) sowie die mit späteren Arbeiten am Gebäude (z.B. Wartung, Gebäudereinigung) betrauten Personen.

Sofern der Bauherr nicht selbst über die einschlägigen Kenntnisse verfügt und auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, ist der Bauherr verpflichtet, einen entsprechend sachkundigen Koordinator, den SiGeKo zu bestellen. Die dem SiGeKo übertragenen Pflichten erstrecken sich von der Planungsphase bis zur Fertigstellung des Gebäudes. Die Tätigkeit des SiGeKo wird üblicherweise von Architekten, Bauingenieuren, erfahrenen Ingenieuren oder Sicherheitsingenieuren erbracht.

Im wesentlichen umfasst die Leistung eines Koordinators die Erstellung der Vorankündigung der Maßnahme bei der zuständigen Gewerbeaufsicht, des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und der Unterlage (für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage). In der Ausführungsphase kontrolliert er die Einhaltung der Vorgaben des SiGe-Plans und der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes.

Die Anforderungen an Person und zu erbringende Leistung sind in RAB (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) 30, 33 ff. festgehalten.

Ausbildung


Zum SiGeKo kann man sich ausbilden lassen, wer bereits einschlägige Erfahrung in der Arbeitssicherheit im Bauwesen oder artverwandt hat, z.B. Architekten, Ingenieure, Techniker, Meister. Die Kurse können nur von zugelassenen Lehranstalten gehalten werden, dauern ca. eine Woche und schließen mit einer Prüfung ab.

Inhalte der Ausbildung

  • Gesetzliche Grundlagen für die Arbeit als SiGeKo (siehe oben)
  • Koordination in der Planungsphase
  • Gefährdungsanalysen
  • Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
  • Koordination in der Ausführungsphase
  • Zusammenarbeit mit den am Bau Beteiligten
  • Praktische Übungen

Aufstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans


Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) muss erstellt werden, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig und besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden. Der SiGePlan wird in der Regel durch den SiGeKo erstellt.

Im Anhang II der Baustellenverordnung - BaustellV sind besonders gefährliche Arbeiten im Sinne des § 2 Abs. 3 BaustellV definiert.

Dieser SiGePlan muss die für die betreffende Baustelle anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen erkennen lassen und besondere Maßnahmen für die besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II enthalten.

Bei der Erstellung des SiGePlans sind ebenfalls die betrieblichen Tätigkeiten (z.B. Gabelstaplerverkehr) auf dem Baustellengelände zu berücksichtigen.

Bauwesen | Arbeitsrecht

 

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