Sicherheit bezeichnet einen Zustand, der frei von unvertretbaren Risiken der Beeinträchtigung ist oder als gefahrenfrei angesehen wird.
Mit dieser Definition ist Sicherheit sowohl auf ein einzelnes Individuum als auch auf andere Lebewesen, auf unbelebte reale Objekte oder Systeme wie auch auf abstrakte Gegenstände (z. B. eine Kapitalanlage) bezogen.
Bei komplexen Systemen ist es unmöglich, Risiken völlig auszuschließen. Das vertretbare Risiko für jede mögliche Art der Beeinträchtigung hängt von vielen Faktoren ab und wird zudem subjektiv verschieden bewertet. Im allgemeinen werden höhere Wahrscheinlichkeiten für Beeinträchtigungen mit steigendem Nutzen (z.B. Aktien-Spekulation, Teilnahme am Straßenverkehr) als vertretbar angesehen.
er Zustand der Gefahrenfreiheit angesehen, der stets nur für einen bestimmten Zeitraum, eine bestimmte Umgebung oder unter bestimmten Bedingungen gegeben ist. Im Extremfall können sämtliche Sicherheitsvorkehrungen zu Fall gebracht werden durch Ereignisse, die sich nicht beeinflussen oder voraussehen lassen (z. B. Meteoriteneinschlag). Sicherheit bedeutet daher nicht, dass Beeinträchtigungen vollständig ausgeschlossen sind, sondern nur, dass sie hinreichend (z.B. im Vergleich zum allgemeinen "natürlichen" Risiko einer schweren Erkrankung) unwahrscheinlich sind.
Ein prägnantes Modell für die Relativität von Sicherheitsmaßnahmen ist das Kraftfahrzeugwesen, in dem es zahlreiche sicherheitstechnische Vorschriften und auch regelmäßige Überprüfungen gibt. Dennoch können weder Vorschriften noch Prüfungen verhindern, dass mit dem Kraftfahrzeug absichtlich, böswillig oder unabsichtlich gefährliche Zustände herbeigeführt werden oder dass Teile des Kraftfahrzeugs in gefährlicher Weise nicht mehr funktionieren.
Leider wird im Deutschen nicht zwischen den beiden Themen "Security" und "Safety" unterschieden, beide Begriffe werden allgemein als Sicherheit bezeichnet. Während man "Safety" am ehesten mit dem Schutz von Leben und Gesundheit umreißen kann, beschäftigt sich "Security" mit Sachschutz. Das heißt, es reicht nicht, z.B. an einer Fluchttür Sicherheit zu fordern. Im Sicherheitskonzept sind die Anforderungen zu spezifizieren. Eine "Safety"-Anforderung wäre hier die Gewährleistung eines Flucht- und Rettungsweges für Betroffene bzw. hilfeleistende Kräfte, während Forderungen zur Vermeidung einer unberechtigten Nutzung der Tür im Normalbetrieb dem Bereich "Security" zuzuordnen sind.
Technische und zwischenmenschliche Sicherheiten
Technische Sicherheiten unterscheiden sich grundsätzlich von zwischenmenschlichen Sicherheiten: Das
Vertrauen in Mechanismen ist ein Vertrauen in ihre
Gleichgültigkeit und
Interesselosigkeit. (Ein Geldautomat z. B. behandelt alle Benutzer gleich und hat kein Interesse an ihnen.) Einem Menschen oder einer Personengruppe vertraut man dagegen in dem Glauben,
individuell und
loyal behandelt zu werden. Dieser immanente Widerspruch führt in allen
soziotechnischen Systemen zu interessanten
Paradoxien. – Die
soziale Sicherheit etwa hat sich im Lauf der Geschichte von einer vorwiegend zwischenmenschlichen zu einer mehrheitlich technischen gewandelt.
Individuelle Sicherheit
Die Sicherheit einer
Person kann in
physische und
wirtschaftliche Sicherheit unterschieden werden. Die physische Sicherheit beschreibt die unmittelbare
körperliche Unversehrtheit und Bedrohungsfreiheit, die
wirtschaftliche Sicherheit die dauerhafte Gewährleistung der existentiellen Basis, welche die
Zukunft der Person absichern.
Sicherheit für den Menschen bezeichnet nicht nur objektive Gefahren- oder Risikofreiheit wie z.B. eine geschützte Unterbringung mit einer gewährleisteten Versorgung aller Bedürfnisse, sondern auch die subjektive Empfindung der Geborgenheit, unabhängig davon, ob sie zutrifft. Dieses Gefühl kann einzelne Personen oder ganze Bevölkerungsgruppen einnehmen.
Öffentliche Sicherheit
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Die
öffentliche Sicherheit bezeichnet im
Polizeirecht die Wahrung der objektiven Rechtsordnung, der Einrichtungen des Staates sowie der
Rechtsgüter und Grundrechte des Einzelnen.
Siehe auch: Innere Sicherheit
Kollektive Sicherheit
Die
kollektive Sicherheit bedeutet in Konfliktsituationen, dass nicht die Sicherheit der einen Seite zu Lasten der anderen erhöht wird (etwa indem sich der eine Waffen besorgt), sondern in dem man gemeinsam Maßnahmen entwickelt, die die Sicherheit für beide Seiten verbessert, etwa, in dem sich beide Seiten verpflichten, ihre Konflikte friedlich zu lösen und einen unbeteiligten Dritten als Schiedsrichter einschalten. Der Begriff kollektive Sicherheit stammt aus der Außenpolitik und wurde für eine kooperative Form Konfliktlösung verwendet, wie sie exemplarisch im
Vertrag von Locarno zum Ausdruck kam.
Technische Sicherheit, Betriebssicherheit
Definition
Bei technischen Konstruktionen oder Objekten bezeichnet Sicherheit den Zustand der voraussichtlich störungsfreien und gefahrenfreien Funktion. Im technischen Bereich ist „Sicherheit“ oft davon abhängig, wie sie definiert ist oder welcher Grad von Unsicherheit für die Nutzung der technischen Funktion akzeptiert wird. Tritt bei einer möglichen Störung keine
Gefährdung auf, so spricht man einfach nur von
Zuverlässigkeit. Die Industrienorm
IEC 61508 definiert Sicherheit als „Freiheit von unvertretbaren Risiken“ und verwendet darüber hinaus den Begriff der
funktionalen Sicherheit.
Primäre Grundlage für die Betriebssicherheit ist die Bauteilzuverlässigkeit, das heißt, Bauteile dürfen nicht durch Überbelastung oder Materialversagen Ihre Funktionsfähigkeit verlieren. Zunehmende Bedeutung für Sicherheit von technischen Systemen erlangt die Software. Um Software für sicherheitskritische Systeme zu entwickeln, muss ein hoher Aufwand für die Sicherstellung der Fehlerarmut der Software betrieben werden. Im Allgemeinen müssen strenge Maßstäbe an den Softwareentwicklungsprozess gelegt werden.
Häufig stehen kostenaufwändige Sicherheitsmaßnahmen den wirtschaftlichen Belangen zum Kapitalgewinn entgegen.
Sicherheitstechnik
Untersuchungen zu Problemen und Lösungen der Sicherheit in der Technik führt die
Sicherheitstechnik durch. Die Maßnahmen, mit denen die Sicherheit von technischen Objekten, Anlagen oder Systemen erreicht werden soll, sind im Grunde Spezialfälle zur Gewährleistung entweder von individueller oder kollektiver Sicherheit der beteiligten
Menschen, oder sie sind
wirtschaftlich motiviert, um z. B. kostspielige Reparaturen oder Produktionsausfälle oder aber
rechtlich begründete Sanktionen bei Schadensfällen zu vermeiden.
Die Sicherheitstechnik unterteilt sich wie folgt:
- unmittelbare Sicherheit bezeichnet Lösungen bei denen die Gefahrenentstehung verhindert wird. Dabei gibt es den safe-life-Ansatz, bei dem durch Klärung aller äußeren Einflüsse, sicherem Bemessen und weiterer Kontrolle ein Versagen ausgeschlossen wird. Der fail-safe-Ansatz bewirkt, dass bei einem beschränkten Versagen noch eine gefahrlose Ausserbetriebnahme möglich ist. Ein weiterer Ansatz ist die redundante Anordnung von Baugruppen, so dass bei einem Ausfall eines Teils dennoch die Gesamtfunktion weiterhin gewährleistet ist.
- mittelbare Sicherheit bezeichnet Lösungen mit denen zusätzliche Sicherheitseinrichtungen eine mögliche Gefährdung abweisen. So verhindern zum Beispiel Maschinenverkleidungen bei Drehmaschinen eine Gefahr durch die bewegten Teile und verhindern gefährliche Eingriffe von außen. Andere Schutzsysteme arbeiten mit Sensoren. So wird etwa eine Fahrstuhltür nicht geschlossen, wenn Personen sich im Bereich der Tür befinden.
- hinweisende Sicherheit ist die schwächste Form von Sicherheitsmassnahmen. Hier wird lediglich auf die Gefahren hingewiesen, etwa durch auffällige Warnhinweise bei elektrischen Anlagen oder Verkehrszeichen an Gefahrenpunkten. Des Weiteren gehören dazu auch Sicherheitshinweise in Bedienungsanleitungen von elektrischen Geräten sowie die Verwendung auffälliger Signalfarben oder Reflektoren an gefährdeten Objekten, zum Beispiel Fußgängern bei Nacht.
Wirtschaftliche Sicherheit
Wirtschaftliche Sicherheit bezeichnet einen Zustand, bei dem das Vorhandensein der materiellen oder finanziellen Mittel für die Existenz oder für vorgesehene oder geplanten Abläufe und Vorhaben im vorgesehenen Zeitraum gewährleistet ist. Dies kann sowohl das einzelne Individuum betreffen als auch betriebswirtschaftliche Unternehmen oder ganze Staaten.
Im Bereich Recht, Finanz- und Betriebswirtschaft und werden hinterlegte Pfänder oder Kautionen als Sicherheiten bezeichnet.
Im Bankwesen dienen Wertpapiere und Hypotheken als Sicherheiten für Kredite. Sie sollen den Kreditgeber vor Verlusten schützen, wenn dem Kreditnehmer die Rückzahlung des Kredits mit Zinsen nicht möglich ist.
Um gegen unabweisbare Gefahren gesichert zu sein, können Versicherungen abgeschlossen werden, zum Beispiel Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Versicherung erhöht zwar nicht objektiv die Sicherheit, wohl aber kann sie subjektiv zum Sicherheitsgefühl beitragen und im Eintrittsfall eine Behebung oder anderweitigen Ausgleich des Schadens ermöglichen.
Kreditsicherheit
Siehe Kreditsicherung sowie Besicherung des Kredits im Artikel
Kredit
Rechtssicherheit
Siehe Hauptartikel Rechtssicherheit.
Sicherheit im mathematischen Sinne (Stochastik, Statistik)
Neben den oben angeführten Bedeutungen wird der Begriff Sicherheit in der Stochastik und Statistik verwendet, um die absolute (100-prozentige)
Wahrscheinlichkeit des Zutreffens einer Aussage oder des Eintretens eines angekündigten Ereignisses zu bezeichnen. In dieser Bedeutung ist Sicherheit mit engl. "certainty" zu übersetzen.
In diesem Sinn hat der Begriff auch Eingang in die Umgangssprache gefunden (z.B.: dies kann ich 'mit Sicherheit', oder: 'nicht mit Sicherheit' sagen).
Literatur
Siehe auch
Weblinks
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