article

Der Aktionär (Engl: Shareholder von share = Aktie und holder = Inhaber) ist Eigentümer eines Anteils an einer Aktiengesellschaft und damit Miteigentümer an diesem Unternehmen. Aktionäre haben das Unternehmen bei der Unternehmensgründung und allenfalls nachfolgenden Kapitalerhöhungen mit Eigenkapital ausgestattet, oder haben die Inhaberpapiere über den Handel erworben. Wesentliche Aktionärsrechte sind

  • Stimmrecht der Aktie
  • Anrecht auf die Dividende, d.h. auf Auszahlung der erwirtschafteten, nicht betriebs- und wachstumsnotwendigen Gewinne
  • Teilnahme an der Hauptversammlung zur Ausübung des Stimm-, Rede- und. Fragerecht.

Das Stimmrecht und der Gewinnanteil des Aktionärs bestimmen sich nach der Größe seines Anteils an der Gesellschaft.

Hauptversammlung


An der Hauptversammlung hat jede Aktie ein Stimmrecht. Die Hauptversammlung (CH: Generalversammlung) wählt die oberste Unternehmensleitung (DE: Aufsichtsrat, CH: Verwaltungsrat), welche wiederum die Geschäftsleitung bestellt (D: Vorstand, USA:CEO). Der Vorstand hat der Hauptversammlung zudem (ohne entsprechende Abstimmung) den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bericht des Aufsichtsrates vorzulegen. Dem Management und seiner Geschäftstätigkeit erteilt oder verweigert die Hauptversammlung die Decharge durch Abstimmung. Weitere fixe Traktanden sind die Abstimmung zum Gewinnverwendungsvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Wahl bzw. Wiederwahl des Abschlussprüfers der Gesellschaft. Es kann aber auch über weitere traktandierte Entscheidungsvorlagen abgestimmt werden. Mögliche Tagesordnungspunkte sind u. a. Kapitalmaßnahmen und der Abschluss von Unternehmensverträgen und Wahl von Vorständen (CH: Verwaltungsräten). Steht die oberste Geschäftsleitung (d.h. Vorständ bzw. CH: Verwaltungsrat) nicht mehr im Vertrauen der Aktionäre kann diese abgewählt und ersetzt werden. Dabei kommt es in der Regel zu einer Kampfwahl. Ebenso werden zurückgetretene Geschäftsleitungsmitglieder durch Neuwahlen ersetzt. Vorstand bzw. Verwaltungsrat wählen oder bestätigen dann den operativen Geschäftsführer (CEO). Zumindest de jure ist die Hauptversammlung der Aktionäre das oberste Organ der Aktiengesellschaft.

Dividendenausschüttung


Wird ein Unternehmensgewinn erwirtschaftet, kann den Aktionären eine Dividende ausgeschüttet werden. Basis für die Bemessung der auszuschüttenden Dividendensumme ist in der Regel der in einem Geschäftsjahr erwirtschaftete Gewinn, wobei aber auch der Liquiditätsbedarf in den Folgeperiode aufgrund der strategischen Unternehmensplanung mit berücksichtigt wird. Statt einer Dividendenausschüttung kann der Gewinn auch zur Selbstfinanzierung des weiteren Unternehmenswachstums verwendet werden. Steigt dann der Unternehmenswert profitieren die Aktionäre von einem Kapitalgewinn durch Kurssteigerung der Aktie.

Die Rechte und die Anliegen der Aktionäre and der Hauptversammlung können auch durch einen Vertreter - eine Person eigener Wahl, eine Depotbank oder eine Aktionärsvereinigung - in der Hauptversammlung geltend gemacht werden.

Shareholder und weitere Stakeholder


Die Begriffe Aktionärsrechte und Unternehmenswert tauchen auch im deutschen Sprachraum häufig im Zusammenhang mit der Diskussion des Shareholder Value auf. Während das Shareholder-Prinzip vor allem den Anspruch auf unternehmerisches Engagement, die damit verbundene Risikoübernahme und die Gewinnbeteiligung (Dividende, Gewinnmaximierung) bzw. die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswert als unternehmerisches Ziel in den Vordergrund stellt, ist das ergänzende und weiter gefasste Stakeholder-Prinzip auch auf den Einbezug der berechtigten Ansprüche und Interessen von weiteren Gruppen wie Arbeitnehmern, Kunden, Lieferanten, dem Staat und der Umwelt im weiteren Sinn ausgerichtet.

Der Hauptaktionär ist eine Person, eine Firma oder ein gemeinsam handelnder, wie auch immer gearteter, Interessenverband, der das größte Aktienpaket an einer Aktiengesellschaft hält.

Ein Großaktionär ist ein Aktionär eines börsennotierten Unternehmens, der auf Grund seines Erwerbs eines größeren Aktienkontigents einen merklichen Einfluss auf dieses Unternehmen ausüben kann.

Situation in Deutschland


In der Bundesrepublik Deutschland wurde mehrfach bei der Privatisierung von Staatsunternehmen versucht, die Verbreitung von Aktien in der Bevölkerung zu erhöhen (z.B. Preussag, Veba, Volkswagen, Deutsche Telekom und Deutsche Post). Die Privatisierung der Telekom ab 1996 war in dieser Hinsicht zunächst relativ erfolgreich, dies traf mit dem Aufschwung der New Economy zusammen. In dieser Zeit wurden allerdings bei den Kleinaktionären falsche Erwartungen geweckt, was die Sicherheit ihrer Kapitalanlage in Aktien anbetraf. Nach dem Zusammenbruch der New Economy und dem Absturz der Aktienkurse haben sich viele Börsenneulinge wieder zurückgezogen.

Siehe auch


Zitate


Weblinks


Wertpapiere und Börse

Shareholder

Aktiengesellschaft

Shareholder | Accionista | Pemegang saham | Shareholder | 株主 | Akcjonariusz | Акционер | Акціонер | Cổ đông | 股东

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Aktionär".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld