Die Sexualethik ist ein Teilbereich der Ethik, der sich mit dem Geschlechsverhalten des Menschen und dessen Beurteilung beschäftigt. Dabei erfolgt die Beurteilung anhand von sozialen Normen und Wertvorstellungen, die ebenso vom Volk und von der Kultur wie auch von der Gesellschaft und ihrer Epoche abhängig sind. Als Folge des vermehrten kulturellen Austauschs in der Neuzeit gibt es eine neue Vielfalt von Wertvorstellungen gegenüber der menschlichen Sexualität.
Wichtige Themen der Sexualethik sind Abtreibung, Leihmutter, Adoption und Konkubinat, sowie Auto- und Homosexualität.
| Verboten | Unmoralisch | Keine Angabe | ?? | Neutral | Akzeptiert | Befürwortet |
| Katholiken Lutheraner Alt-Katholiken Mormonen Zeugen Jehovas Juden Muslime Buddhisten | ||||||
| Ka | Lu | AKa | Moa | ZJ | Ju | Mua | Bu | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Sex mit Kindern | ||||||||
| Vorehelicher Verkehr | ||||||||
| Polygame Ehe | ||||||||
| Ehebruch | ||||||||
| Scheidung | ||||||||
| Wiederverheiratung Geschiedener | ||||||||
| Masturbation | ||||||||
| Abtreibung | ||||||||
| Verhütungsmittel | ||||||||
| Heirat bei Geistlichen | ||||||||
| weibliche Geistliche | ||||||||
| Homosexuelle Orientierung | ||||||||
| Homosexueller Verkehr | ||||||||
| Gleichgeschlechtliche Ehe | ||||||||
| heterosexueller Analverkehr | ||||||||
| Sodomie (Verkehr mit Tieren) |
| Fußnoten: | ||
| ? | a | Bei vielen der Fragezeichen kann keine absolute Aussage gemacht werden. Eine Antwort ist hier von eventuell mehreren Faktoren abhängig. |
| Alt- Katholiken''' | a | HuK: Texte aus der alt-katholischen Kirche Altkatholiken Münster: Ehe, zur Scheidung und zur Wiederverheiratung Bischof Bernhard Heitz (Altkatholische Kirche Österreichs): gleichgeschlechtliche Partnerschaften |
| Mormonen | a b | Mehrfachehe (Polygame Ehe) ist bei den Mormonen je nach Konfession entweder verboten, akzeptiert oder befürwortet (weitere Details: [B). |
| Muslime | a b | Homosexuelle Orientierung bewegt sich zwischen „Verboten“ und „Unmoralisch“ – siehe auch „Homosexualität und Religion: Islam“. |
| c | Verhütungsmittel bewegt sich zwischen „Akzeptiert“ und „Befürwortet“, tendiert aber etwas mehr zu „Akzeptiert“. |
Die jüdische und christliche Religion ist ihrerseits durch viele alte Glaubensrichtungen beeinflusst worden. Außerdem wurden die Moralvorstellungen zu verschiedenen geschichtlichen Zeitpunkten unterschiedlich interpretiert. Im Zentrum der christlichen und jüdischen Sexualethik steht meist die Annahme, dass der einzige Zweck des Sexualaktes die Fortpflanzung ist.
Im altertümlichen Israel wurde zwar zur Fortpflanzung aufgerufen, jedoch war jeglicher sexuelle Kontakt außerhalb der Ehe ein Tabu. Auch der Geschlechtsakt während der Menstruation wurde als sündiges Verhalten erachtet. Die schlimmste aller Sünden waren Homosexualität und Verkehr mit Tieren. Diese Praktiken galten als Gräueltaten und Götzendienst. Die Praktizierenden wurden als Ketzer verurteilt und hingerichtet.
Das Christentum lehnte bei seiner Entstehung viele der jüdischen Auffassungen und Traditionen ab, orientierte sich aber im Bereich der Sexualität stark am Mosaischen Gesetz. Gewisse Bereiche und Anschauungen wurden sogar verschärft. So galt eine Zeit lang die Keuschheit als anstrebenswertes Ziel. Geschlechtsverkehr zur Zeugung von Nachkommen wurde akzeptiert, wurde aber moralisch nicht so hoch eingestuft wie Enthaltsamkeit.
Zur Zeit der protestantischen Reformation entwickelte sich die christliche Sexualethik kaum weiter. Die Gesetze des Alten Testaments gegen sexuelle Ketzerei gewannen wieder an Bedeutung und dienten schließlich sogar als Grundlage für die moderne Sexualgesetzgebung in England und Nordamerika.
Während auch in der Neuzeit viele Kirchenanhänger an alten Werten festhalten, gibt es auch Gläubige, die in den alten Vorstellungen unmoralische Auswirkungen sehen und sie durch eine neue Moral ersetzen wollen. Individualismus und Selbstbestimmung stehen dabei im Zentrum.
Im Neuen Testament stellte sich Jesus laut dem Johannes-Evangelium einerseits schützend vor eine Ehebrecherin und sagte: . Anschließend sagt er: , fügt aber an: . Im Matthäus-Evangelium heißt es andererseits ausdrücklich, dass man sich nicht von seinem Partner scheiden lassen dürfe (Mt 19,9), bzw. geschieht hier die Gleichsetzung von Neuheirat nach Scheidung mit Ehebruch (Mt 5,31f); zudem verfolgt Jesus eine radikale Verschärfung des mosaischen Gesetzes, indem er bereits lüsterne Blicke als Ehebruch qualifiziert: .
In den Paulus-Briefen findet sich sehr viel zum Thema Sexualethik. Die Aussagen von Paulus waren in Anlehnung an das Alte Testament wieder sehr restriktiv, waren aber bei weitem nicht so brutal. / . Außerdem wird auch von Paulus die Homosexualität ausdrücklich als Sünde bezeichnet.
Die katholische Kirche stützt sich in ihrer Ethik vor allem auf die Briefe von Paulus, während die evangelisch-reformierte Kirche die Gewichtung viel stärker auf die vier Evangelien legt und somit weit weniger restriktiv ist.
Im Ehebett ist nur die Missionarsstellung erlaubt. Alle anderen sexuellen Spielarten, wie z. B. auch Anal- und Oralverkehr, werden als "Puffpraktiken" abgetan und gelten als schwere Sünde. Masturbation ist ebenfalls völlig verboten und wird mit Kol. 3,5 begründet ("Ertötet ... eure Glieder des Leibes..." - Neue-Welt-Übersetzung der Zeugen Jehovas). Die Wachtturmliteratur empfiehlt als Präventivmaßnahme "kalt duschen". Wenn solche Verhaltensweisen nicht aufgegeben werden, erfolgt Gemeinschaftsentzug. Der Nachweis entsprechender Verstöße ist jedoch schwierig.
Weit verbreitet ist die Ansicht, dass auch im Buddhismus die Homosexualität den ethischen Werten widerspricht. Zu diesem Thema traf sich am 11. Juni 1997 eine Gruppe von homosexuellen Buddhisten mit dem Dalai Lama. Der Dalai Lama hatte in seinem Buch Jenseits des Dogmas buddhistische Regeln zitiert, anhand derer homosexuelle Sexualpraktiken als unkorrektes Verhalten eingestuft werden. Obwohl Buddha lehrte, die sexuellen Begierden zu löschen, sehen viele homosexuelle Buddhisten ihre sexuelle Identifikation als zentrales Element für ihren spirituellen Weg. Die Grundlage dafür liegt im buddhistischen Mahayana-Weg, bei dem man sich für die Beendigung des Leids anderer verpflichtet. Dazu gehört auch das Beenden von Unterdrückung und Ungleichheit, was wiederum das Kernanliegen der Schwulen-Befreiung ist.
Für buddhistische Mönche und Nonnen wird durch die Vinaya jegliche Form von Oral- und Analverkehr untersagt.
Derartige Veränderungen in der gesellschaftlichen Moral bis hin zur sexuellen Revolution lassen jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass die Tabuisierung des Sexuellen oft noch bis heute wirksam geblieben ist. Ein Indiz hierfür ist der öffentlich „zelebrierte“ sexuelle Tabubruch in westlichen Massenmedien, wie z. B. im Fernsehen. Ein weiteres typisches Phänomen des Umbruchs im Wertesystem ist die Doppelmoral, also das Auseinanderklaffen der allgemein eingeforderten Normen und Werte mit dem, was im nichtöffentlichen Raum toleriert wird.
Siehe auch: Liste der Transgender-Themen
John Stuart Mill formulierte 1859 einen Satz, der die moderne Sexualethik wesentlich mitgestaltete: Dies stand in starkem Widerspruch zur damals geltenden, westlichen Moral, in der auch die Entscheidungen über das eigene Wohlergehen in die Hände religiöser und politischer Obrigkeiten gegeben worden waren.
Generell gibt es drei moralische „Mindestregeln“ für die Sexualität, die in weiten Bereichen westlicher Gesellschaften toleriert beziehungsweise akzeptiert sind:
Siehe auch: Sexuelle Selbstbestimmung
So gibt es normative Unterschiede, beispielsweise zu folgenden Teilaspekten:
„Universelle Normen“, die für alle Gesellschaften und Kulturen gelten, gibt es nicht. Doch sind Normen bekannt, die kultur- und gesellschaftsübergreifend weitgehend übereinstimmend Geltung finden:
Diese Normen werden manchmal unter speziellen Riten (Religion) oder gegenüber Menschen, die nicht als Teil der Gesellschaft angesehen werden (Geächtete, Kriegsgegner), aufgehoben.
Weitgehende Übereinstimmung gibt es auch bei der Ablehnung von Pädophilie, Inzest, und nichteinvernehmlichen Sadismus. Diese Sexualformen sind oft gesellschaftlich geächtet, mit einem Tabu belegt und werden nicht als Teil einer akzeptierten Sexualität, sondern als Devianz betrachtet.
Strafrechtlich verfolgt werden in vielen Gesellschaften sexuelle Handlungen gegen den Willen eines Beteiligten, also Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. Gleiches gilt für sexuelle Handlungen mit Partnern, wie Kindern (sexueller Missbrauch von Kindern) und Tieren (siehe Zoophilie, „Sodomie“), von denen man annimmt, dass sie nicht wissentlich einwilligen können. In Deutschland wurde das Verbot sexueller Handlungen mit Tieren 1969 durch die Große Strafrechtsreform aufgehoben.
Es gibt aber auch Gesellschaften, in denen derartige Verhaltensweisen, etwa die Vergewaltigung von Frauen aus niederen Schichten durch Männer aus höheren Schichten geduldet wird oder straflos erfolgen kann (vergleiche: „Das Recht der Ersten Nacht“).
Eine widersprüchliche Sonderrolle spielt BDSM das auf Einvenehmlichkeit der beteiligten Partner basiert. Hierbei nimmt einerseits die gesellschaftliche Akzeptanz sadomasochistischer Verhaltensweisen in westlichen und einigen asiatischen Gesellschaften seit einigen Jahrzehnten permanent zu und sadomasochistische Symbole werden verstärkt von Künstlern, Film, Literatur, Musik und Werbung aufgenommen. Andererseits geraten Menschen die BDSM praktizieren in vielen Ländern nach wie vor in den Blickpunkt unterschiedlichster Gesetzgebungen, Boulevardmedien und anti-pornografischer Feministinnen.
Seitens der Religionsgemeinschaften gibt es gegenwärtig keine klaren Aussagen zu sadomasochistischen Praktiken die in Einvernehmlichkeit praktiziert werden.
Die rechtliche Beurteilung von BDSM unterscheidet sich international sehr stark. In Deutschland, den Niederlanden, in Japan und in den skandinavischen Ländern stellen diese Praktiken grundsätzlich keine Straftat dar. In Österreich gibt es keine gefestigte Rechtslage, während in der Schweiz BDSM-Praktiken teilweise strafbar sein können. Im Rahmen des Spanner Case urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jedoch am 19. Februar 1997 in CASE OF LASKEY, JAGGARD AND BROWN v. THE UNITED KINGDOM; (109/1995/615/703-705) February 1997, dass jeder Staat der EU eigene Gesetze gegen Körperverletzung erlassen darf, unabhängig davon, ob die Körperverletzung einvernehmlich ist oder nicht.
In der Schweiz ist der Besitz von „Gegenständen oder Vorführungen *, die sexuelle Handlungen mit Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben“, seit der Verschärfung des Schweizerischen Strafgesetzbuches Art. 135 und 197 am 1.4.2002 strafbar. Dieses Gesetz kommt einer pauschalen Kriminalisierung von Sadomasochisten nahe, da bei so gut wie jedem Sadomasochisten Medien zu finden sind, die diesen Kriterien entsprechen.
In Deutschland setzt die von der Feministin Alice Schwarzer herausgegebene Zeitschrift EMMA ihre PorNO-Kampagne gegen Frauenhass und Gewaltpornographie fort. In ihr vertritt Schwarzer unter anderem die Auffassung, dass sado-masochistische Praktiken generell mit verurteilenswerter Gewalt gegenüber Frauen gleichzusetzen sind und Pornographie generell der Propagierung und Realisierung von Frauenerniedrigung und Frauenverachtung dient. Generell wird die ideengeschichtlich aus den 1960ern Jahren stammende Vorstellung, dass der Hauptzweck jeder Pornografie nicht die sexuelle Erregung des Betrachters, sondern die Unterdrückung der Frau sei, von Kritikern der Kampagne, unter anderem unter Hinweis auf homosexuelle Pornografie im Allgemeinen und lesbische BDSM-Pornographie im Besonderen in Frage gestellt. Schwarzers Argumentation folgt einer Entwicklung die bereits vor mehreren Jahrzehnten in den USA begann (vgl. Samois) und dort seitdem zwischen verschiedenen Feministinnen unter der Bezeichnung Feminist Sex Wars erbittert um die Legitimität von Pornografie und BDSM ausgefochten wird. Schwarzers bekannteste Aussage in diesem Zusammenhang wurde erstmals in EMMA Heft 2, 1991 veröffentlicht:
" Weiblicher Masochismus ist Kollaboration! "Die Existenz weiblich-dominanter Sadomasochisten wird durch die Thesen Schwarzers genauso wenig aufgegriffen und anerkannt wie der auch bei der Herstellung sadomasochistischer Materialien essentielle Grundsatz des Safe, Sane, Consensual. Befürworterinen aus den Reihen der sogenannten "Pro-Sex Aktivisten" wie Pat Califia und Gayle Rubin argumentieren, dass dieser Typ feministischer Kritik an Pornografie traditionelle normative Vorstellungen von Sexualität reproduziert, nach denen – gleich einem Dominoeffekt – jegliche Toleranz gegenüber mehr oder weniger von der Norm abweichenden Sexualitätsformen zu katastrophalen gesellschaftlichen Wirkungen führe. Gayle Rubin (Rubin, 1984) fasste den zugrundeliegenden Konflikt über das Thema "Sex" innerhalb des Feminismus später wie folgt zusammen:
"... Es gab zwei Richtungen feministischen Gedankengutes zu dem Thema. Die eine kritisierte die Beschränkung des weiblichen Sexualverhaltens und verwies auf den hohen Preis für das sexuelle Aktivsein. Diese Tradition feministischer Gedanken zum Thema Sex forderte eine sexuelle Befreiung die sowohl für Frauen als auch für Männer funktionieren sollte. Die zweite Richtung betrachtete die sexuelle Befreiung als inhärent bloße Ausweitung männlicher Vorrechte. In dieser Tradition schwingt der konservative antisexuelle Diskurs mit."Übersetzt nach: Rubin, Gayle (1984). Thinking Sex: Notes for a Radical Theory of the Politics of Sexuality. In Carole S. Vance (Hrsg.), Pleasure and Danger: exploring female sexuality, S. 267–319. Boston (Routledge & Kegan Paul). ISBN 0044408676
Seit 1987 sind in Deutschland mehrere Anläufe zu einer entsprechenden Gesetzesinitiative gescheitert.
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"Sexualethik".
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