Die Sexismus-Klage (auch Stern-Klage) war eine Klage auf Unterlassen, die Frauenrechtlerinnen im Jahr 1978 einreichten, um der Zeitschrift Stern aus ihrer Sicht sexistische Darstellungen verbieten zu lassen.
In der von ihr herausgegebenen EMMA forderte sie ihre Leserinnen auf, ebenfalls zu klagen. Diesem Aufruf folgten Inge Meysel, Erika Pluhar, Luise Rinser, Margarete Mitscherlich und fünf weitere Frauen. Die Beklagten sowie Kritiker warfen ihnen eine unzulässige Popularklage vor.
Das Landgericht Hamburg wies die Klage am 26. Juli 1978 ab (Az. 74 O 235/78). In der Urteilsbegründung nahm es zum einen den Vorwurf der Popularklage auf. Zum anderen stellte es fest, dass die Frauen als Kollektiv nicht beleidigungsfähig sein können. Eine Beleidung einer großen Anzahl an Personen sei nur dann möglich, wenn diese „Personenmehrheit so aus der Allgemeinheit hervortritt, dass dieser Kreis der beteiligten Einzelpersonen deutlich umgrenzt ist“; bei einer Personengruppe, die mehr als die Hälfte der deutschen Bevölkerung ausmacht, könne dies nicht der Fall sein.
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"Sexismus-Klage".
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