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Der Sequester verwahrt für mehrere Personen gemeinschaftlich eine bei ihm hinterlegte Sache. Der Sequester soll nach Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zwischen den hinterlegenden Personen, die Sache an denjenigen herausgeben, der von ihnen der Berechtigte ist.

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird der Sequester als Treuhänder für den Schuldner (als dessen Vertreter) – anders als der Gerichtsvollzieher für den Gläubiger – tätig. Die Sequestration erstreckt sich dabei lediglich auf unbewegliche Sachen.

Dem Rechtspfleger obliegt es, den zuständigen Sequester zu bestellen.

In der Medizin bezeichnet Sequester ein abgestorbenes Gewebestück, das vom gesunden Gewebe demarkiert ist, beispielsweise ein abgestorbenes Knochenstück bei einer Knochenmarkentzündung (Osteomyelitis).

Privatrecht | Pathologie

 

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