Seligsprechung oder Beatifikation (lat.: beatus – glücklich, selig; facere – machen, tun) nennt man nach dem Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche die feierliche Erklärung, dass ein verstorbener Christ von Gott in die Schar der Heiligen bzw. Seligen aufgenommen worden ist. Im Unterschied zur Heiligsprechung wird durch die Seligsprechung jedoch nur eine lokale öffentliche Verehrung dieser Personen gestattet. Diese Praxis der Seligsprechung wird bei Menschen angewandt, die ein besonders vorbildhaftes Leben geführt haben.
Im heutigen Sprachgebrauch sind Selige Personen, denen man zuschreibt, sie seien Menschen, die nach ihrem Tod in die selige Anschauuung Gottes gelangt seien. Der Begriff hat in vielfältiger Weise Eingang in die Umgangssprache gefunden.
Einer Seligsprechung geht der sogenannte Seligsprechungsprozess voraus. Hier geht es vor allem um die Prüfung der Lebensführung des selig zu Sprechenden und um die Untersuchung eines ihm zugeschriebenen Wunders. Der sogenannte Advocatus Diaboli hatte dabei bis 1983 die Aufgabe, Tatsachen und Ereignisse herauszufinden, die einer Seligsprechung entgegenstehen.
Ein Seligsprechungsprozess kann im Allgemeinen frühestens fünf Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eröffnet werden. Der Papst kann von dieser Regel aber dispensieren, wie dies z.B. bei Mutter Teresa von Kalkutta (bereits nach zwei Jahren) oder bei Johannes Paul II. (drei Monate) der Fall war. Die Seligsprechung ist nach heutigem Kirchenrecht die Vorstufe zu einer Heiligsprechung.
Papst Benedikt XVI. ist zur bis 1975 üblichen Praxis der Kirche zurückgekehrt, Seligsprechungen durch den Präfekten der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse oder auch einen anderen beauftragten Bischof in den jeweiligen Diözesen oder einem anderen geeigeneten Ort vorzunehmen. Dies kann als Schritt gewertet werden, die Seligsprechungen wieder mehr zu dezentralisieren. Sie hat den Vorteil, dass die Feier z.B. am Grab des Seligen stattfinden kann und die Teilnahme nicht einigen wenigen Rompilgern vorbehalten bleibt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des jeweiligen Bischofs oder bei römischen Seligen findet künftig eine Seligsprechung in Rom statt. Die Proklamation erfolgt gewöhnlich im Rahmen einer Eucharistiefeier.
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