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Selbstlosigkeit im biologischen und soziologischen Sinne siehe unter Altruismus.


Selbstlosigkeit im Sinne des Steuerrechts ist eine Förderung oder Unterstützung, wenn dadurch nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke - zum Beispiel gewerbliche Zwecke oder sonstige Erwerbszwecke - verfolgt werden (§ 55 Abgabenordnung (AO)).

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Steuerrecht

 

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