Als Selbstlader wird allgemein eine Schusswaffe bezeichnet, bei der ein Teil der beim Schuss frei werdenden Energie dazu genutzt wird, die Waffe erneut schussfertig zu machen.
Die Schritte 1. und 2. erfolgen beim Rücklauf des Verschlusses, die Schritte 3. bis 5. beim Schließen.
In Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Schussauslösung, bei geschlossenem Verschluss oder während des Schliessens, spricht man von aufschiessenden und zuschiessenden Waffen.
Selbstladewaffen können so ausgelegegt sein, daß nach jedem Schuss erneut der Abzug betätigt werden muss. Im Sprachgebrauch hat sich hierfür der Begriff Halbautomatik durchgesetzt. Selbstladewaffen, welche Feuerstösse oder Dauerfeuer (die Waffe schießt nach einmaligem Betätigen des Abzugs bis der Abzug losgelassen wird oder der Munitionsvorrat erschöpft ist) schiessen können, werden als Vollautomatik bezeichnet.
Technisch können Selbstlader aber nicht zu den Halbautomaten gezählt werden, da der Benutzer während des Ladevorgangs nicht nur teilweise, sondern ganz von Kraftaufwendungen befreit ist. Die Betätigung des Abzugs ist ja nur das Auslösen der Waffe. Demzufolge sind nur wenige Waffen (z.B. Geschütze, welche zwar eine leere Kartusche auswerfen, aber manuell nachgeladen werden müssen) Halbautomaten.
Im Bereich der Selbstladewaffen unterscheidet man zwischen zwei Konstruktionsprinzipien:
Aufbau/Funktion von Handfeuerwaffen | Aufbau/Funktion von Geschützen
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