Selbstjustiz bezeichnet das außergesetzliche Vorgehen von nicht Berufenen (meist Betroffenen) gegen eine Straftat oder sonst als rechtswidrig oder ungerecht empfundene Handlung. Die Selbstjustiz widersetzt sich dem Gewaltmonopol des Staates und ist in diesem Rahmen strafbar. Der Staat behält sich das Recht der Bestrafung als Dritter selbst vor. Daher wird das Pendant der Selbstjustiz auch als "Fremdjustiz" bezeichnet.
Als Rechtfertigung für einen Akt der Selbstjustiz vorgebracht wird meist das Versagen der Justiz oder deren Unfähigkeit, gegen die als verbrecherisch empfunden Handlung effektiv, schnell oder überhaupt vorzugehen.
Nicht unter die Definition der Selbstjustiz fallen solche Handlungen, die von der Rechtsordnung nach den Grundsätzen der Selbsthilfe, der Notwehr oder zur Abwendung eines Notstandes erfolgen. Ebensowenig wird der Begriff der Selbstjustiz auf Handlungsformen im Rahmen eines möglicherweise billigenswerten Widerstandsrechtes gebraucht.
In den USA war der Vigilantismus während des Goldrauschs und besonders in Kalifornien während des Kampfes um die Beherrschung der Goldfelder nach dem Goldrausch von 1849 in Montana verbreitet, sowie während der Arbeitslosigkeit zwischen den Weltkriegen. Der Vigilantismus brach auch in anderen Landesteilen aus und endete häufig in der Lynchjustiz gegenüber verdächtigten Personen oder erkannten Verbrechern. Nicht alle Aktivitäten waren nur vorübergehend. Im 19. Jahrhundert gab es in Amerika zahlreiche gut organisierte Vigilanzkomitees.
In der heutigen westlichen Welt kommt es zu Vigilantismus, wenn die Bevölkerung mit offenkundig unfairen Gerichtsverfahren und -vorschriften brüskiert wird, die scheinbar frei stellen, dass Täter frei oder nichtschuldig gesprochen werden. Vigilante "Justiz" geschieht dann häufig in Gestalt von Anschlägen oder Brandstiftung und nimmt bisweilen den Tod der angeschuldigten Person in Kauf.
Selbstjustiz ist verboten, weil ausschließlich der Staat, als Gewaltmonopol, das Recht hat, Bestrafungen nach Recht (BGB) und Gesetz (STGB) durch die Justiz (Richter und Staatsanwalt) auszusprechen.
In der deutschen Literatur behandelt Heinrich von Kleist das Thema der Selbstjustiz nach Versagen der Rechtsgewährung durch die Obrigkeit in seiner Erzählung Michael Kohlhaas.
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