Der Begriff Sehbehinderung wird verwendet, wenn die Sehkraft ohne Aussicht auf Verbesserung unter einem gewissen Prozentrang liegt. Die Kriterien dafür variieren je nach der verwendeten Definition (z. B. WHO, dt. Sozialgesetzbuch etc.). Die Maximalform einer Sehbehinderung ist die Blindheit. Einer Sehbehinderungen können unterschiedliche organische Störungen zugrundeliegen.
Auch eine Einschränkung des Gesichtsfeldes auf weniger als 5 Grad wird als Blindheit anerkannt.
Als Sehfehler (Fachbegriff: Refraktionsfehler) werden Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Hornhautverkrümmung (Fachbegriff: Astigmatismus oder Stabsichtigkeit) bezeichnet. Sehfehler sind optische Fehler, die durch den zu langen oder zu kurzen Bau des Auges - im Verhältnis zu dessen brechenden Medien (Linse, Hornhaut, Glaskörper) entstehen. Eine Korrektur mit Brille oder Kontaktlinse ist möglich.
Eine Sehschwäche (Fachbegriff: Amblyopie) hingegen kann nicht durch das bloße Tragen einer Brille behoben werden. Amblyopien entstehen z. B. durch "Benachteiligung" eines oder beider Augen, z. B. durch einseitiges Schielen, unkorrigierte (einseitige, oder starke) Sehfehler oder durch organische Ursachen (Linsentrübung usw.). Das schwache Auge muss speziell geschult werden, um gut sehen zu lernen; dies geschieht mittels Abdecken (Fachbegriff: Okklusion) des besseren Auges; wie viel entscheidet der Augenarzt und die diplomierte Orthoptistin.
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"Sehbehinderung".
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