Bis 2003 hieß die allgemeine Fluglizenz Luftfahrerschein für Privatluftfahrzeugführer/PPL (private pilot licence). Man benötigte "Beiblätter" für spezielle Kategorien von Luftfahrzeugen. PPL-C für Segelflugzeuge, PPL-B für motorisierte Segelflugzeuge und Motorsegler und PPL-A für Motorflugzeuge. Man konnte diese Beiblätter separat erwerben.
Man benötigte ein medizinisches Tauglichkeitszeugnis, das alle zwei Jahre zur Verlängerung der Fluglizenzen vorgelegt werden musste. Zusätzlich musste man Flugzeiten und Starts vorweisen um seinen Übungsstand zu belegen.
JAR-FCL regelt nicht die Segelfluglizenzen, diese sind weiterhin den gegebenen nationalen Bestimmungen unterworfen. Mit der Einführung von JAR-FCL wurde der Lizenzerwerb und -erhalt für den Segelflug vereinfacht: Es gibt nun nur noch eine nicht ablaufende Segelfluglizenz (GPL), die ehemalige PPL-B Lizenz wird abgeschafft. Motorsegeln kann man in Zukunft nur noch über den wirklichen Segelflug erlernen, oder die Reisemotorsegler (TMG, ab und zu auch RMS) Berechtigung für den JAR-FCL (ehemals PPL-A) erwerben.
Für Inhaber des ehemaligen 'PPL-B' wird in die GPL der Zusatz TMG (Touring Motor Glider = Reisemotorsegler) eingetragen. Für echte Segelflugzeuge mit Klapptriebwerk ist ein TMG-Eintrag nicht nötig. Man kann sich nach Einweisung durch einen Fluglehrer und zehn Flügen mit und 10 ohne Lehrer auch 'Selbststart' in den GPL eintragen lassen.
Man muss ab sofort selbst auf seinen Übungsstand achten und ohne Interaktion mit den Behörden sein medizinische Tauglichkeitszeugnis alterspezifisch in unterschiedlichen Intervallen (alle fünf Jahre <30 Jahre Alter, alle zwei Jahre >30 und <50 Jahre Alter, darüber jährlich) erneuern. Diese neue von der EU inspirierte Regelung hat den Vorteil, dass man nicht ständig zur Behörde muss. Dafür haben die Fliegerärzte mehr zu tun und die Kosten für das 'Medical' sind gestiegen.
ABER: TMG-Piloten, die früher den größten Teil der erforderlichen Flugzeit zur Scheinverlängerung auf Segelflugzeugen 'ableisten' konnten, können dies nicht mehr. Es sind nun (zu jedem Zeitpunkt!) 12 Stunden in den vergangenen 24 Monaten erforderlich. Ist dies nicht gegeben kann die Zeit durch einen Prüfungsflug mit einem speziellen Prüfer oder durch Flüge unter Aufsicht eines Fluglehrers ausgeglichen werden.
Vor- oder Nachteil: Es ist kein 3x 100km Streckenflug mit TMG mehr nötig, wie früher.
AUSSERDEM: Für die Wahrnehmung der Rechte des Klasseneintrags TMG (oder RMS) muss innerhalb der letzten 24 Monate ein 1-Stündiger Übungsflug mit Fluglehrer absolviert werden. Das ist im Flugbuch nachzuweisen.
"Reine" PPL-B Inhaber bekommen nun eine GPL mit TMG, aber ohne die Berechtigung für Segelflugzeuge und ohne die entsprechenden Startarten (Winden- / Flugzeugschlepp)ls e geflogen zu haben. Falls sie eine CVFR-Berechtigung (kontrollierten Sichtflug besitzen, kann auch ein Schein nach JAR-FCL beantragt werden. Auch bekommen alle Ex-Segelflieger, deren PPLs lange verfallen sind, auf Antrag nach Erfliegen der Voraussetzungen wieder einen GPL ausgestellt und müssen per Fluglehrer wieder in Übung kommen. Hier sind die Vereine verantwortlich. Auch ist es nun möglich, dass ehemalige Motorseglerlehrer mit CVFR-Berechtigung und PPL-A nun automatisch die Motorfluglehrberechtigung für den JAR-FCL-erhalten, wobei jedoch die Ausbildungsrichtlinie z. B. des DAeC dem widerspricht und diese Lehrer ohne Fortbildungen in der Praxis nicht arbeiten dürfen.
Leidtragende der zu begrüßenden Entbürokratisierung sind die Fliegerärzte, denen nun mehr Papierkram zufällt, weniger eigenverantwortlich entscheiden dürfen und die sich das entsprechend teurer bezahlen lassen.
In Österreich wird der Segelfliegerschein auch als GPL bezeichnet. Zum Beginn der Ausbildung muss ein Flugschülerausweis beim Österreichischen Aero-Club angefordert werden. Nachdem man ca. 40-50 Starts mit Fluglehrer hinter sich hat, folgen 30 Alleinflüge, von denen die letzten 3 bereits die Prüfungsflüge sein können. Für den Segelfliegerschein fehlen dann noch die theoretische Prüfung, eine Gefahreneinweisung und je nach Gebiet auch eine Hang- oder Wandeinweisung. Weiters muss man mindestens 3 Stunden Alleinflug nachweisen können.
In der Schweiz wird der Segelflugschein "Segelfliegerausweis" genannt. Man erhält nach einer theoretischen und Praktischen Prüfung. Voraussetzungen sind mindestens 6 Flugstunden in den letzten 12 Monaten, ein mindestens zweistündiger Segelflug und mindestens 5 Stunden Alleinflugzeit. Zusätzlich können die Berechtigungen für Passagierflüge, Wolkenflügen, Eigenstart, Windenstart, Schleppstart, Motorsegler und die Lehrberechtigung erworben werden. Nach einer sportmedizinischen Voruntersuchung wird danach die medizinische Tauglichkeit nicht weiter regelmäßig kontrolliert.
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