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Seezeichen oder Schifffahrtszeichen sind in der Regel hör- oder sichtbare Markierungen, die als Navigationshilfen in der Schifffahrt dienen.
Geschichte
1310 stand bereits ein Turm auf der Insel Scharhörn in der Elbmündung. Die ersten schwimmenden Seezeichen lagen 1358 aus. Die 'Schartonne' wird 1466 erwähnt. Die Hamburger Kaufmannschaft brachte sie mit einem Kauffahrteischiff aus.
Die Tonnen waren meist wie ein Fass aus Eichenholz mit Eisenringen gefertigt. Zuerst waren sie konisch geformt, später liefen sie an beiden Enden spitz zu. Später entwickelten sich die verschiedenen heutigen Formen. Um 1900 gab es im Elbstrom schon ca. 134 Tonnen.
Waren zuerst alle Tonnen schwarz, so begann man 1575, auch weiße Tonnen auszulegen. 1887 wurde durch den Reichskanzler eine einheitliche Betonnung an den deutschen Küsten angeordnet: Rote Spierentonnen an der Steuerbordseite und schwarze, spitze Tonnen für backbord. Seit 1982 gilt die Regelung der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation.
Funktion
Seezeichen dienen im Wesentlichen der Navigation nach Sicht und sind zur Orientierung der Seefahrer häufig an Küsten, gefährlichen Sandbänken oder Riffen, in Hafeneinfahrten und engen Fahrstraßen aufgestellt.
Sie sind durch Form- und Farbgebung sowie teilweise durch Lichtsignale (Befeuerung) eindeutig unterscheidbar und haben international festgelegte Bedeutungen. Seezeichen mit Radarantwortbaken (Racons) identifizieren sich auf einem Radarschirm mit besonderen Zeichen (meist Morsecode, heute digital mit Ansteuerungskennzeichen, die in Seekarten eingetragen sind).
Im Wesentlichen kennzeichnen die Seezeichen Schifffahrtswege oder Fahrwasser nach dem Lateralsystem und Gefahrenstellen nach dem Kardinalsystem.
Schwimmende Seezeichen werden Tonnen genannt. Der häufig in diesem Zusammenhang verwendete Begriff Bojen ist für ein Seezeichen fast immer falsch.
Differenzierungsbereiche
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Man unterscheidet Tag-, Nacht- und Nebelseezeichen.
Tagseezeichen sind:
- Leuchttürme
- rot gestrichene Feuerschiffe,
- feste Seezeichen,
- als Baken mit einem Toppzeichen das freidrehend ist, so dass man es von allen Seiten sehen kann; gilt für alle Seezeichen
- die einzelnen oder aus mehreren Pfählen bestehenden Dalben (Dückdalben);
- Stangenseezeichen: Einzelne in den Grund gesteckte Stangen oder eingerammte Pfähle mit einem Toppzeichen;
- Pricken: Junge mit Ästen versehene Bäume oder Baumzweige, die ebenfalls in den Grund gesteckt werden;
- Tonnen, in der Regel zur direkten Bezeichnung des Fahrwassers.
Zu den Nachtseezeichen gehören:
- Leuchtfeuer,
- Feuerschiffe und
- Leuchtbojen.
Nebelzeichen sind:
- Nebelhorn: Akustisches Signal, entweder vom Bord eines Schiffes oder stationär am Land, um ein Hindernis zu markieren usw. (z.B. Fehmarnsundbrücke)
- Nebelboje - (mit Lichtsignallaterne bei Nebel) wird bei Konvoifahrt von einem Schiff ausgesetzt, damit das nachfolgende nicht auffährt
Rubrik war einmal; aber immer noch
Nebelzeichen
- Heultonne
- Gongboje
- Glockentonne gibt es nicht mehr; es gibt dazu eine schöne Kurzgeschichte von Theodor Storm, Die Glockenboje
Typen
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Kennzeichnung von Gefahrenstellen.png |
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- Schwimmende Seezeichen
- Torfeuer - zu beiden Seiten am Anfang eines Fahrwassers mit Betonnung oder zur offenen See hin die Einfahrt einer Hafeneinfahrt
- Ansteuerungstonne in der Mitte des Fahrwassers, meistens in einer Flusskrümmung (grün, rot, weiß)
- Bakentonne
- Leuchttonne
- Markierungstonne/Untiefentonne (gelb/schwarz) - Bezeichnet ein Seegebiet das nicht befahren werden darf z.B. Seeschießgebiete der Marine, Wrack das zu dicht an der Wasseroberfläche ist
- und Bezeichnung des Fahrwassers
- Feste Seezeichen
- Backbord
- Bake
- Dalben
- Pricke, sieht aus wie ein Besen mit Gestrüpp (nach oben zeigendes Gestrüpp Backbord)
- Stange mit zwei nach oben stehenden schwarze Dreiecken
- Steuerbord
- Pricke ((nach unter zeigendes Gestrüpp Steuerbord) oft zu sehen auf den Wattwanderwegen)
- Stange mit zwei nach unter zeigenden schwarze Dreiecken
- Dalben
- Bake
- Seezeichen - Farbliche Markierungen, von See kommend gesehen (Lateralsystem A):
- Backbord: Rot
- Steuerbord: Grün
Unterhalt der Seezeichen
Tonnenhof Wilhelmshaven.jpg
Für den Unterhalt der Seezeichen ist in den deutschen Hoheitsgewässern die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes mit derzeit 39
Wasser- und Schifffahrtsämtern (WSA) zuständig. Zentrale technische Aufgaben werden von der
Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken (ehemals
Seezeichenversuchsfeld) für die See- und Binnenwasserstraßen wahrgenommen. Die Seezeichen werden in den Tonnenhöfen der WSA gewartet. Die Tonnen werden von Spezialschiffen, so genannten Tonnenlegern, regelmäßig zur Überholung eingeholt und wieder ausgelegt. So wird zum Beispiel in eisgefährdeten Gewässern im Winter eine besondere Winterbetonnung ausgelegt. Sofern beleuchtete Seezeichen noch nicht mit
Solarenergie betrieben werden, müssen außerdem regelmäßig die Energiequellen aufgefüllt werden.
Weblinks
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