Das Seerechtsübereinkommen („United Nations Convention on Law of the Sea“, UNCLOS) der Vereinten Nationen ist ein internationales Abkommen zur Regelung des Seerechtes. Es wurde am 10. Dezember 1982 in Montego Bay, Jamaika geschlossen.
Die Europäische Gemeinschaft hat seine Gültigkeit formell bestätigt. Zu den Staaten, die ihm nicht beigetreten sind, zählen unter anderen die Vereinigten Staaten. Für sie gilt nach wie vor das Genfer Seerechtsübereinkommen von 1958.
Einige Länder beanspruchten eine erweiterte Zone, um Fischbestände zu schützen oder Rohstoffe in dem Gebiet auszubeuten. Auf einer ersten Konferenz im niederländischen Den Haag in den 1930ern berieten sich 47 Länder, konnten sich aber auf keinen Vorschlag einigen. Die USA unter Präsident Truman erweiterten ihre Zone 1945 bis zum Kontinentalschelf. Zwischen 1946 und 1950 vergrößerten auch Argentinien, Chile, Peru und Ecuador ihr Gebiet auf 200 Seemeilen. Andere Nationen erweiterten ihren Meeresstreifen auf zwölf Seemeilen. Bis 1967 behielten nur drei Länder die alte Dreimeilenzone, 66 beanspruchten ein zwölf Seemeilen großen Meeresstreifen und acht Staaten ein 200 Seemeilen großes Gebiet.
UNCLOS I, die erste von drei Konferenzen zur Klärung offener Fragen, fand 1956 mit Angehörigen von 86 Ländern im schweizerischen Genf statt. Aus diesem Treffen resultieren vier Verträge...
Völkerrechtlicher Vertrag | Seerecht | Internationales Verkehrsrecht
United Nations Convention on the Law of the Sea | Convención de las Naciones Unidas sobre el Derecho del Mar | Convention des Nations unies sur le droit de la mer | חוק הים | 海洋法に関する国際連合条約 | Havrettskonvensjonen | Prawo morza | Convenção das Nações Unidas sobre o Direito do Mar | 联合国海洋法公约
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"Seerechtsübereinkommen".
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