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Die See-Sozialversicherung ist der einzige gesetzliche Sozialleistungsträger in Deutschland, der mit der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung vier Bereiche der Sozialversicherung für die im Bereich der Seefahrt beschäftigten Arbeitnehmer abdeckt.

Versicherungen


Die Hauptbereiche der See-Sozialversicherung sind:

Außerdem gehören noch folgende Bereiche zur See-Sozialversicherung:

Geschichtliches


Keimzelle der in Hamburg ansässigen See-Sozialversicherung ist die See-Berufsgenossenschaft, die 1887 gegründet wurde. Im Jahr 1907 wurde mit der Seekasse die Rentenversicherung für Seeleute eingeführt. 1928 wurde die See-Krankenkasse etabliert, der dann - mit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 - die See-Pflegekasse folgte.

Verbreitung


Neben dem Seehaus in Hamburg besitzt die See-Sozialversicherung Kundenzentren in Bremen, Bremerhaven, Emden, Kiel und Rostock.

Zusätzliche Aufgaben


Neben den originären Aufgaben eines Sozialleistungsträgers hat die See-Sozialversicherung weitere Aufgaben, so fungiert sie z.B. als Schiffssicherheitsbehörde des Bundes und kontrolliert internationale Vereinbarungen und Abkommen im Bereich der Schiffssicherheit, der Hafenkontrollen und des Meeresschutzes.

Organisationsreform in der Rentenversicherung


Im Rahmen der Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung, die zum 1. Oktober 2005 in Kraft trat, werden die Rentenversicherungsträger unter dem neuen Namen Deutsche Rentenversicherung firmieren. Außerdem wird auf Bundesebene die Zahl der Träger verringert, in dem die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger zur neuen Deutschen Rentenversicherung Bund und die Bundesknappschaft, die Bahnversicherungsanstalt sowie die Seekasse zur neuen Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See fusionieren.

Durch diese Organisationsreform wird ab dem 1. Oktober 2005 die Seekasse ein Teil des neuen Versicherungsträgers Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, während die restlichen Bereiche der See-Sozialversicherung davon grundsätzlich unberührt bleiben.

Weblinks


  • http://www.see-bg.de/

Sozialversicherung (Deutschland) | Seemannschaft

 

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