Der Begriff Abschnittskontrolle oder englisch Section-Control bezeichnet ein System zur Überwachung von Tempolimits im Straßenverkehr, bei dem nicht die Geschwindigkeit an einem bestimmten Punkt gemessen wird, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere Strecke.
Dies geschieht mit Hilfe von zwei Überkopfkontrollpunkten, die mit Kameras ausgestattet sind. Das Fahrzeug wird sowohl beim ersten wie auch beim zweiten Kontrollpunkt fotografiert. Die Identifizierung der Fahrzeuge erfolgt anhand des Kfz-Kennzeichens mittels automatischer Nummernschilderkennung. Aufgrund der benötigten Zeit zwischen den beiden Kontrollpunkten wird eine Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt. Liegt diese über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, erfolgt eine automatische Weiterleitung der ermittelten Daten an die Exekutive.
Da alle Fahrspuren inklusive des Pannenstreifens überwacht werden, sind Spurwechsel irrelevant. Das System unterscheidet zwischen PKW, LKW und PKW mit Anhänger und kann somit unterschiedliche erlaubte Höchstgeschwindigkeiten berücksichtigen.
Seit dem 1. September 2003 ist ein solches System auf der österreichischen Donauuferautobahn in Wien im Einsatz. Die Betreiber der Section-Control, die ASFINAG sieht den Erfolg dadurch bestätigt, dass seit dem Installieren der Anlage kein Unfall mehr in dem Bereich erfolgte (Stand: April 2004). Im Februar 2005 meldete der Kurier, daß sich die Section-Control in diesem Bereich durch die Strafmandate bereits selber finanziert hat.
Eine weitere Strecke, die ausgerüstet wurde, ist der Wechselabschnitt der Südautobahn. Da auf diesem Streckenabschnitt bei Regen- und Schneefahrbahn eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gilt, wird diese zweite Anlage auch die Wetterverhältnisse überwachen und selbsttätig darauf reagieren.
Im Februar 2005 wurde auf der A1 - Westautobahn zwischen Haid und Sattledt in einem 18 km langen Baustellenabschnitt eine mobile Section-Control installiert. Mit Ende der Bauarbeiten auf der A1 wurde die mobile Section Control auf der A10 Tauernautobahn montiert, wo ebenfalls die Geschwindigkeit einer Baustelle kontrolliert wird.
Aufgrund des großen Erfolges der Anlagen ist es abzusehen, dass in Zukunft weitere Anlagen folgen werden.
Anfangs gab es noch rechtliche Probleme bei den Anzeigen zwischen ASFINAG und Polizei, da die genauen Zeitpunkte der angeordneten Tempoänderung nicht genau dokumentiert waren und es deshalb zu Einsprüchen kam. Diese wurden aber nach Klärung zugestellt und waren damit rechtswirksam. Nach einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof im Februar 2006 wird derzeit geprüft, ob die Section Control illegal sein könnte. Die Aufzeichnung der Kennzeichen sämtlicher Fahrzeuge, unabhängig davon ob sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten oder nicht, soll aus Gründen von Datenschutz und Schutz der Privatsphäre bedenklich sein. Auch soll dieses Verfahren zur Geschwindigkeitsmessung dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen, da eine kurzfristige erhebliche Geschwindigeitsübertretung mitunter nicht bestraft wird, das Fahren mit einer konstanten geringfügig zu hohen Geschwindigkeit jedoch schon.
Verwirrung herrschte anfangs auch bei vielen Autofahrern, weil sie die Mautportale der LKW-Maut für Messstellen der Section-Control hielten. Da sich beide Systeme nur durch die verwendete Software und teilweise durch die fehlende Kameraüberwachung unterscheiden, kann diese Furcht verstanden werden.
Auch in den Niederlanden wird eine Art Section Control betrieben, die Trajectcontrole (Streckenkontrolle). Sie fotografiert jedes Fahrzeug mit einem Infrarotblitz von hinten. Angebracht sind die Fotoeinheiten auf der Rückseite von den leuchtenden Tempolimitanzeigen. Auf der A13 nördlich von Rotterdam wird eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h überwacht.
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