Schwimmmeister, umgangssprachlich auch Bademeister genannt, ist ein veralteter Meistertitel für den Schwimmsport und den Badebetrieb. Sie haben die Aufgabe, den Badebetrieb in einem Schwimmbad zu überwachen. Hierzu gehört die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Bad, die Aufsicht über das Schwimmbad-Personal, die Ausbildung und Prüfung von Schwimmern, prüfen die Wasserqualität und die Anlagen und die Leitung der Betriebsabläufe (u.a. Personaleinsatz).
Die offizielle Berufbezeichnung lautete bisher Staatlich geprüfter Schwimm-Meister. Seit 1998 lautet die Berufsbezeichnung: Geprüfte/r Meister/in für Bäderbetriebe (so darf sich nennen, wenn man diese Ausbildung genossen hat oder staatl. gepr. Schwimm-Meister war und eine Zusatzprüfung abgelegt hat).
Schwimmmeister werden von Fachangestellten für Bäderbetriebe unterstützt, die u.U. ein kleines Bad leiten wie z.B. ein Freibad, da die fachliche Grundlage bei der Ausbildung erworben wird. Ein Meister wiederum kann ein oder mehrere Bäder leiten und darf im Gegensatz zum Fachangestellten auch ausbilden (Berechtigung wird bei der Weiterbildung zum Meister erworben). Hier wird die fachlichte Kompetenz im Verwaltungsbereich erweitert und gestärkt (Meister), von Rettungsschwimmern unterstützt. Diese besorgen die gemeinhin die als einzig gesehene Aufgabe des Schwimm-Meisters: Die Beobachtung des Badegeschehens und die Hilfeleistung der Badegäste nach Badeunfällen.
Schwimmmeister besitzen Schwimm- und Rettungsschwimmer-Abzeichen. Sie besitzen meistens die Prüfberechtigung für sämtliche dieser Abzeichen. Manche Schwimmmeister trainieren auch eine Schwimmmannschaft.
Die Ausbildung ist je nach Bundesland verschieden. In Bayern ist die Bayerische Verwaltungsschule zuständig.
Schwimmmeister sind im Bundesverband Deutscher Schwimmmeister e.V. organisiert.
Schwimmmeistergehilfe ist die ehemalige Berufsbezeichnung des Fachangestellten für Bäderbetriebe. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es werden folgende Inhalte gelehrt: Bäderbetriebslehre (Bädertechnik, Animation, Marketing), Recht- und Verwaltungskunde, Rettungslehre, Sporttheorie, Schwimmen und Retten in der Praxis, Biologie und Chemie sowie die normalüblichen Fächer der Berufsschule. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung trägt man o.g. Berufsbezeichnung. Nach wiederum mind. zweijähriger Berufserfahrung hat man die Möglichkeit, sich zum Geprüften Meister für Bäderbetriebe, ehemals Schwimmmeister, weiterzubilden.
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