Großraum- und Schwertransporte sind Transporte, die nicht maß- und/oder gewichtsgerecht sind.
Großraum- und Schwertransporte weichen von den Vorschriften gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ab. Es werden vier Arten unterschieden:
Die Transporte dürfen nur zu bestimmten Zeiten durchgeführt werden. Während der Ferien ist die Benutzung bestimmter Bundesautobahnen verboten. Je nach Abmessung des Lastkraftwagens und seiner Ladung sind Begleitfahrzeuge (BF2/BF3) und/oder Begleitung durch die Polizei vorgeschrieben. Die Vorschriften sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
Für Langtransporte mit einer Gesamtlänge (inklusive Zugmaschine) von mehr als 23,50 Meter gelten nachstehende Fahrverbote: Freitag ab 15:00 Uhr bis Montag 8:30 Uhr. An anderen Tagen von 6:00 bis 8:30 Uhr und von 15:30 bis 19:00 Uhr. Diese Transporte verursachen daher eine übermäßige Straßenbenutzung und bedürfen deshalb einer Genehmigung nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Voraussetzung für eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO ist jedoch eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO.
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Schwertransport".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world