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Großraum- und Schwertransporte sind Transporte, die nicht maß- und/oder gewichtsgerecht sind.

Straßenverkehr (Deutschland)


Großraum- und Schwertransporte weichen von den Vorschriften gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ab. Es werden vier Arten unterschieden:

  • A) Großraum = große Abmessungen und kleines Gewicht (zum Beispiel ein Blechsilo, Tank usw.)
  • B) Schwertransporte = geringe Abmessungen aber meistens sehr hohes Gewicht (zum Beispiel Krangballast, bzw Mastschüsse usw.)
  • C) Großraum- und Schwertransporte = eine Kombination aus A + B (zum Beispiel Großtransformatoren, Turbinen, Gasphasenreaktoren usw.)
  • D) Langtransporte = Güter mit Längen über 20,0 Meter (zum Beispiel Flügel von Windkraftanlagen oder Dachbinder sowie Betonträger)

Die Transporte dürfen nur zu bestimmten Zeiten durchgeführt werden. Während der Ferien ist die Benutzung bestimmter Bundesautobahnen verboten. Je nach Abmessung des Lastkraftwagens und seiner Ladung sind Begleitfahrzeuge (BF2/BF3) und/oder Begleitung durch die Polizei vorgeschrieben. Die Vorschriften sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.

Für Langtransporte mit einer Gesamtlänge (inklusive Zugmaschine) von mehr als 23,50 Meter gelten nachstehende Fahrverbote: Freitag ab 15:00 Uhr bis Montag 8:30 Uhr. An anderen Tagen von 6:00 bis 8:30 Uhr und von 15:30 bis 19:00 Uhr. Diese Transporte verursachen daher eine übermäßige Straßenbenutzung und bedürfen deshalb einer Genehmigung nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Voraussetzung für eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO ist jedoch eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO.

Schiffsverkehr


Heavy load on water.jpg auf dem Rhein]]

Nutzfahrzeug | Güterverkehr | Polizeieinsatzart

 

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