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Eine Schwerbehindertenvertretung hat die Aufgabe, die besonderen Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten wahrzunehmen. Als schwerbehindert gelten alle Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens GDB 50, der vom Versorgungsamt festgestellt wird. Bei einem Behinderungsgrad von mindestens GDB 30 kann man unter bestimmten Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit gleichgestellt werden.

Die Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson für Schwerbehinderte) wird alle 4 Jahre von den schwerbehinderten Beschäftigten eines Betriebs oder einer Behörde gewählt.

Die Grundlage der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist geregelt im Sozialgesetzbuch - IX. Danach hat die Schwerbehindertenvertretung die Eingliederung Schwerbehinderter zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen.

Dies bezieht sich auf alle Angelegenheiten die den einzelnen Schwerbehinderten wie auch die Schwerbehinderten als Gruppe betreffen. Insbesondere ist darauf zu achten, daß die zugunsten der Schwerbehinderten geltenden Bestimmungen durchgeführt und die dem Arbeitgeber per Gesetz vorgegebenen Pflichten eingehalten werden.

Weitere Aufgabe ist es, Maßnahmen, die den Schwerbehinderten dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Es handelt sich hierbei vor allem um Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung und Beschäftigung der Schwerbehinderten. Dies können sowohl berufliche Weiterbildungs- als auch gesundheitsbildende oder -erhaltende Maßnahmen sein. Anregungen und Beschwerden von Schwerbehinderten sind entgegenzunehmen und ggf. ist durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken.

Die meisten Schwerbehinderten erbringen qualitative und quantitative Arbeitsleistungen wie ihre nichtbehinderten Kollegen. Sie sind im Kreise der Beschäftigten integriert und fühlen sich als Teil der Belegschaft wie andere auch. Andererseits können durchaus Probleme auftreten. Hier ist es Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung, diese im Einzelfall durchaus schwerwiegenden Probleme gemeinsam mit allen Beteiligten zu lösen. Kernpunkt der Arbeit ist es, die Eingliederung Schwerbehinderter in der Dienststelle zu fördern und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen, ihnen Gesprächsmöglichkeiten anzubieten und sich bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz einzuschalten.

Zu den Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung gehört auch der Abschluss einer Integrationsvereinbarung nach dem neuen Schwerbehindertenrecht, in dem die Rechte der Schwerbehinderten und die Pflichten des Arbeitgebers für diesen Personenkreis umfassend geregelt werden sollen.

Die Schwerbehindertenvertretung hat auch das Recht, an den Sitzungen des Betriebsrates bzw. Personalrates teilzunehmen und ist von diesem in allen, die schwerbehinderten Beschäftigten betreffenden Belange, umfassend zu beteiligen.

Weblinks


Mitbestimmungsrecht | Personalvertretungsrecht | Behindertenhilfe

 

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