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Als Schwellenwert wird der kleinste Wert einer physikalischen oder physiologischen Größe bezeichnet, der als Ursache für eine nachweisbare Veränderung ausreicht.

Der Begriff „Schwellenwert“ wird daher in sehr unterschiedlichen Fachgebieten verwendet:

Im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Lebensmitteln (gentechnisch veränderten Organismen, GVO) kennzeichnet der Begriff „Schwellenwert“ die Menge (in Prozent) von zufälligen, technisch nicht vermeidbaren Beimischungen von GVOs in Saatgut, Lebens- oder Futtermitteln, die von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen ist.

 

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