Die Schweizerische Bundeskanzlei (franz. Chancellerie fédérale, ital. Cancelleria federale, rätoroman. Chanzlia federala) in Bern ist die Stabsstelle des Bundesrates, der Schweizer Landesregierung (Exekutive). Ihr steht der Bundeskanzler der Schweizerischen Eidgenosseschaft vor. Dieses Amt hat seit dem 1. Januar 2000 Annemarie Huber-Hotz inne. Die beiden Vizekanzler sind seit 2005 Corina Casanova und Oswald Sigg, der gleichzeitig das Amt des Bundesratssprechers inne hat.
Aufgabe
Die Bundeskanzlei erfüllt drei grundlegende Aufgaben:
- Unterstützung des Bundesrates
- Planung und Strategie
- Information und Kommunikation
Gliederung
- Stab: Koordinations- und Führungsaufgaben zuhanden des Bundeskanzlers
- Bereich Bundesrat: (geleitet von Vizekanzlerin Corina Casanova)
- Sektion Bundesratsgeschäfte (Vor- und Nachbearbeitung der Bundesratssitzungen)
- Sektion Recht (Kontroll- und Beratungsfunktion im Gesetzgebungsprozess)
- Zentrale Sprachdienste
- Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen (KAV) (gibt Bundesblatt, Amtliche Sammlung und Systematische Rechtssammlung des Bundesrechts heraus)
- Bereich Planung und Strategie
- Sektion Planung und Strategie (erarbeitet u.a. zusammen mit den Departementen den Bericht über die Legislaturplanung, die Jahresziele des Bundesrats sowie die jährlichen Geschäftsberichte zuhanden des Parlaments)
- Sektion Politische Rechte (prüft Volksinitiativen, kontrolliert eingereichte Unterschriftenlisten, organisiert Volksabstimmungen sowie Nationalratswahlen, bearbeitet diesbezügliche Beschwerden)
- Strategische Führungsausbildung
- Bereich Information und Kommunikation (geleitet von Vizekanzler und Bundesratssprecher Oswald Sigg)
- Sektion Information und Kommunikation (informiert die Medien und die Öffentlichkeit über die Tätigkeit des Bundesrates und der Bundeskanzlei)
- Sektion Elektronischer Behördenverkehr (betreut u.a. den Internet-Auftritt der Schweizerischen Eidgenossenschaft)
- Eidgenössische Parlaments- und Zentralbibliothek
- Bereich Interne Dienste (Personalmanagement, Finanz- und Rechnungswesen, Logistik, Informatik etc.)
Der Bundeskanzlei administrativ zugeordnet:
Geschichte
Die Bundeskanzlei ist die älteste ständige Bundesbehörde der Schweiz. 1803 wurde der Jean-Marc Mousson zum ersten
Eidgenössischen Kanzler gewählt. Die Kanzlei, die er zu führen hatte, war zuständig für die Traktandenlisten, Korrespondenz und Beschlüsse der
Tagsatzung. Er musste dabei jährlich mitsamt der Kanzlei und dem Archiv in den jeweiligen Vorort der Eidgenossenschaft ziehen, der jährlich aus den Orten
Freiburg im Üechtland,
Bern,
Solothurn,
Basel,
Zürich und
Luzern gewählt wurde (siehe auch:
Mediationsverfassung der Schweiz). Ab 1815 blieben nur noch die Vororte Zürich, Bern und Luzern und der Umzug erfolgte "nur" noch alle zwei Jahre. Dem Kanzler stand ein
Eidgenössischer Staatsschreiber zur Seite, der nicht der selben Konfession wie der Kanzler angehören durfte. Mit der Ausarbeitung der
Bundesverfassung und Gründung des Bundesstaates von
1848 wurde der Kanzler zum
Bundeskanzler ernannt und der Staatsschreiber durch einen
Vizekanzler ersetzt. Die Wahl des Bundeskanzlers erfolgt seit daher durch die
Bundesversammlung. 1896 kam ein zweiter Vizekanzler hinzu. Bis 1918 betreute die Bundeskanzlei auch die Sekretariate der
Eidgenössischen Räte. Diese Aufgabe wird heute von den Parlamentsdiensten wahrgenommen.
Siehe auch
Weblinks
Department (Schweiz)
Behörde (Schweiz)