Die Schweizer Armee ist die bewaffnete Streitmacht der Schweiz. Sie besteht aus den Teilstreitkräften Heer und Luftwaffe. Da die Schweiz ein Binnenland ist, verfügt die Armee über keine Marine. Eine Besonderheit der Schweizer Armee ist das Milizsystem. Chef der Armee ist zur Zeit Korpskommandant Christophe Keckeis.
Raumsicherung und Verteidigung ist der Kernauftrag der Armee. Die Armee soll also das Territoriums der Schweiz sichern und verteidigen. Erfolgen soll dies durch eine abschreckende Wirkung, die durch ständige Kampfbereitschaft der Schweizer Armee erzielt wird. In diesem Zusammenhang wird der Begriff des „hohen Preises“ verwandt, den ein potentieller Angreifer zahlen muss, wenn er die Schweiz angreift.
Subsidiäre Einsätze bilden den Hauptanteil der aktuellen Einsätze der Armee. Bei Naturkatastrophen kann die Armee Katastrophenhilfebataillone aufbieten. Umstritten ist insbesondere der Dauerauftrag der Botschafts- und Konsulatsbewachungen. Ebenso umstritten sind Einsätze zugunsten von Grossveranstaltungen wie dem G8-Gipfel, dem Weltwirtschaftsforum, der Expo.02 oder diversen Sportveranstaltungen.
Friedensförderung ist ein für die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Abkommen wichtiger, personell aber sehr kleiner Bereich. Die Schweiz stellt der UNO unbewaffnete Militärbeobachter zur Verfügung. Daneben gibt es zurzeit nur zwei bewaffnete Einheiten im Ausland: die seit 1999 der KFOR unterstellte Swisscoy mit rund 100 Soldaten und seit Herbst 2004 10-20 Soldaten im Rahmen der EUFOR Mission in Bosnien.
Eine Besonderheit der schweizerischen Streitkräfte ist das Milizsystem. Es gibt insgesamt nur etwa fünf Prozent Berufs- und Zeitsoldaten. Alle übrigen Angehörigen der Armee (AdA) sind Wehrpflichtige im Alter zwischen 20 und 34 Jahren, in speziellen Fällen bis 50 Jahren, die jeweils nur für eine gewisse Zeit einrücken.
Wegen des Milizsystems, dem im zweiten Weltkrieg errichteten Reduit und der weltweit einzigartigen Form der Volksbewaffnung, bei der Angehörige der Armee ihre Uniform und ihre persönliche Waffe mit Munition zu Hause aufbewahren, entstand die Redewendung „Die Schweiz hat keine Armee, die Schweiz ist eine Armee!“.
Nach dem Ende des Kalten Krieges wurde von diesem Massenheer-Prinzip in mehreren Schritten Abstand genommen, allerdings mit wesentlicher Verzögerung verglichen mit umliegenden europäischen Staaten, die bereits reine Berufsarmeen geschaffen haben. Die Wehrpflicht wird in der Schweiz von einem überwiegenden Teil der Bevölkerung befürwortet. In der Realität wird die Milizarmee immer mehr zu einer Grundwehrdiener-Armee mit starker Berufskomponente umgebaut, was in etwa dem Modell des österreichischen Bundesheers entspricht.
Die Mannschaftsstärke wurde von 400'000 (Armee 95) auf rund 200'000 Armeeangehörige reduziert. Davon sind 120'000 in aktive Verbände und 80'000 in Reserve-Einheiten eingeteilt.
Die 120'000 aktiven Verbände leisten jedes Jahr drei (für Soldaten) bzw. vier (für Kader) Wochen Wiederholungskurs. Die Reserve-Einheiten leisten in der Regel keine Wiederholungskurse, können aber bei veränderter Sicherheitslage durch Bundesratsbeschluss dazu verpflichtet werden.
Teilweise existiert die Ausrüstung dieser Reserve-Einheiten nur auf dem Papier. Zwar verfügt die Schweizer Armee aufgrund der Halbierung des Bestandes über eine Vielzahl an modernem und funktionsfähigem Material, wie Kampfpanzer vom Typ Pz 87 Leopard 2, doch werden bei Neuanschaffungen Reserve-Einheiten nur verzögert oder gar nicht ausgerüstet. Aufgrund der Begrenzungen durch das Budget sind diese Reserve-Einheiten also nur bedingt einsatzbereit.
Die Schweizer Armee verfügt über 687 Panzer und 483 gepanzerte Kommando-, Aufklärungs-, Führungs-, Übermittlungs- und Geniefahrzeuge. Die Fahrzeuge sind aufgeteilt in zwei Panzerbrigaden à 10'000 Mann.
Angesicht der Tatsache, dass die Armee 61 noch über 600'000 Armeeangehörige verfügte, stellen die Reformen Armee 95 und Armee XXI eine drastische Reduktion der Bestände dar. Diese Entwicklung spiegelt die veränderte Sicherheitslage in Europa nach dem Ende des Kalten Krieges wider. Erreicht wurde diese Reduktion nicht durch eine Senkung der Aushebungszahlen, wobei diese auch bedingt rückläufig sind, sondern vielmehr durch die Kürzung des Pensums der Diensttage der einzelnen Armeeangehörigen. Dadurch dass der einzelne Armeeangehörige nun weniger Diensttage erfüllen muss, leistet er weniger Wiederholungskurse und kann so jünger aus dem Aktivdienst in den Reservedienst und aus dem Reservedienst in den Landsturm versetzt werden, um dann am Ende seiner Dienstzeit auch offiziell aus der Armee entlassen zu werden.
Die Rekrutenschule (Grundausbildung) dauert neu nicht mehr 15, sondern je nach Funktion 18 oder 21 Wochen. Wer die kürzere RS absolviert, leistet später einen zusätzlichen Wiederholungskurs (ADF, Ausbildungsdienst der Formationen). Ausserdem leisten nicht mehr alle Armeeangehörigen eine komplette RS.
Es ist erstmals auch möglich, die gesamte Dienstzeit an einem Stück zu absolvieren. Dieser Dienst als so genannter Durchdiener dauert 300 Tage für normale Soldaten, 430 Tage für Unteroffiziere und 600 Tage für Zugführer. Während der VBA 2 werden diese Durchdiener vor allem in subsidiären Einsätzen eingesetzt, zum Beispiel zum Botschaftenschutz. Nach den geleisteten Diensttagen werden die Soldaten in die Reserve entlassen. Für sie wird der jährliche WK hinfällig, lediglich am obligatorischen Schiessen müssen sie bis zur definitiven Entlassung aus der Armee mit 30 Jahren (für Offiziere höher) teilnehmen.
Die Gleichberechtigung wurde verbessert. Neu können Schweizerinnen jede Funktion in der Schweizer Armee ausüben. Früher war ihnen der Eintritt in Kampfverbände nicht möglich.
Die Aushebung wurde auf mehrere Tage verlängert, um eine bessere Selektion zu ermöglichen. Kaderanwärter werden bereits an der Aushebung vorgemerkt.
Andere Änderungen betreffen die Disziplinarstrafen, die Dienstgrade, die Abzeichen, die Dienstdauer und andere Details.
Den Wehrdienst zu verweigern ist in der Schweiz im Prinzip möglich, aber mit relativ grossem Aufwand verbunden. Alternativen sind der waffenlosen Dienst in der Armee oder die Ausmusterung auf dem blauen Weg, meist aufgrund von psychischen Leiden. Wer tatsächlich verweigern will, muss seine Gründe vor einer Kommission darlegen. Werden sie als ausreichend redlich akzeptiert, muss er einen Zivildienst leisten, der um die Hälfte länger dauert als die militärische Dienstpflicht. Werden die Verweigerungsgründe nicht akzeptiert, kommt es zur Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe.
Siehe auch: Schiesspflicht
Die RS ist im allgemeinen in drei Phasen aufgeteilt. Die allgemeine Grundausbildung dauert drei bis sieben Wochen, die funktionsbezogene Grundausbildung sieben bis zehn Wochen und die Verbandsausbildung fünf oder acht Wochen.
Nach der AGA werden Unteroffiziers- und Offiziersanwärter getrennt von den Soldaten ausgebildet.
Die funktionsbezogene Grundausbildung dauert sieben bis zehn Wochen und wird wie die vorige Phase von Zeit- und Berufsmilitärs geleitet und unterstützt. Im Verlauf stossen dann die angehenden Unteroffiziere zur Truppe und übernehmen Führungsfunktionen. Gleichzeitig werden geeignete Rekruten zu Soldaten befördert und in Unteroffiziers- oder Offiziersschulen eingeteilt.
Die Rang- und Funktionsabzeichen, sind aus Stoff, mit Klett befestigt und werden auf dem Kragen und auf der linken Brust getragen.
Die Ausgangsuniform ("Ausgänger") besteht aus einer hellgrauen Hose mit einem seitlichen schwarzen Streifen von ca. 3 mm. Bei Generalstabsoffizieren ist dieser Streifen ca. 5 cm breit. Höhere Stabsoffiziere (ab "1-Sterne-General") tragen zwei solche schwarze Streifen.
Die Schweizer Armee war im Zweiten Weltkrieg in Luftkämpfe mit der deutschen Luftwaffe verwickelt. Ansonsten wurde die Schweizerische Eidgenossenschaft seit ihrer Gründung 1848 terrestrisch auf eigenem Territorium noch nie mit offenen Angriffen feindlicher Kräften konfrontiert.
Diese inneren Einsätze sind einer der Gründe warum die Armee in der Linken umstritten ist.
In der Zeit des Kalten Kriegs wurde oft in Frage gestellt, ob die Armee bei einem zu erwartenden Atomkrieg überhaupt etwas ausrichten könne.
Seit 1982 verfolgt die Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA) das Ziel, die Schweizer Armee abzuschaffen. Auf ihre Volksinitiativen hin konnten die Schweizerinnen und Schweizer bereits zweimal über die Auflösung der Armee abstimmen. Bei der ersten Abstimmung 1989 erreichte die GSoA mit 35,6 Prozent Jastimmen einen Achtungserfolg, der massgeblich zu einem Umdenken innerhalb der Armeeführung beitrug. Nach der Reform Armee 95 war das Ergebnis der zweiten Volksabstimmung 2001 mit 23,2 Prozent Ja-Stimmen ein deutlicheres Votum für die Beibehaltung der Armee.
1993 reichte die GSoA mit einer halben Million innerhalb eines Monats gesammelter Unterschriften (notwendig wären hunderttausend) eine Volksinitiative ein um die Anschaffung von 34 F/A-18-Kampfflugzeugen vor das Volk zu bringen. Das Stimmvolk verwarf diese Initiative mit 57,1 Prozent Nein-Stimmen.
Sowohl auf rechtskonservativer, als auch auf linker Seite umstritten sind Einsätze der Schweizer Armee im Ausland. Argumentiert wird auf der Rechten mit der Neutralität der Schweiz und auf der Linken mit einem grundsätzlichen Pazifismus. 2001 vertraten die GSoA und die AUNS die Neinparole bei der Referendumsabstimmung zur möglichen Bewaffnung der im Ausland eingesetzten Truppen. Das Volk nahm die Vorlage des Bundesrates mit 51 Prozent Ja-Stimmen an.
Da es im heutigen Europa seit dem Ende des Kalten Krieges für die Schweiz und Europa keine direkte militärische Bedrohung gibt, wird immer wieder in Frage gestellt, ob die Schweiz überhaupt eine bewaffnete Streitmacht braucht.
Da sehr viele Wehrpflichte bereits bei der Aushebung als untauglich befunden werden und nach der RS gerade noch etwa die Hälfte aller Wehrpflichtigen dabei ist, wird oft die Frage gestellt, ob Wehrgerechtigkeit noch bestehe bzw. ob das Milizsystem nicht schon ausgehöhlt sei.
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