Der Bauernkrieg von 1653 in der Alten Eidgenossenschaft hatte verschiedene Ursachen. Da war einmal die Abschliessung der Städte, die das Zentrum der politischen und wirtschaftlichen Macht darstellten. Sie schränkten im Laufe des 16. und beginnenden 17. Jahrhunderts die Aufnahme von Neubürgern und Hintersässen aus dem Untertanengebiet und dem Ausland ein und stellten sie schliesslich ganz ein. Damit wurde für die Landbevölkerung eine Barriere errichtet, die es ihr verunmöglichte, einen weiteren sozialen und politischen Aufstieg zu vollziehen. Dazu gesellte sich eine ungünstige wirtschaftliche Situation, die Nachkriegsdeflation nach dem Dreissigjährigen Krieg und die Abwertung der Währung. Viele bäuerliche Betriebe waren hoch verschuldet und die Landbevölkerung forderte daher finanzielle Erleichterungen und wirtschaftliche Freiheiten sowie grössere politische Selbständigkeit.
Dies führte zuerst im Luzerner Entlebuch, dann im Untertanengebiet Berns und schliesslich im Gebiet der Städte Solothurn, Basel sowie in den Freien Ämtern zu Aufständen der ländlichen Bevölkerung. Die Klagen der Bauern waren vorab auf wirtschaftliche Dinge gerichtet und sie legitimierten ihre Forderungen ausschliesslich mit altem Recht und Herkommen, insbesondere mit dem Stanser Verkommnis.
Bern und dann zögernd auch Luzern forderten von den andern Eidgenossen Hilfe. Zürich, das die Erhebung seiner Untertanen 1645 und 1646 mit Gewalt unterdrückt hatte, befürchtete zur damaligen Zeit keine neuen Unruhen der eigenen Untertanen und schickte, um Kosten für Hilfeleistung zu sparen, seinen Bürgermeister Johann Heinrich Waser zur Beschwichtigung der Untertanen ins Berner und Luzerner Gebiet. Letztlich blieb diese Aktion aber ohne Erfolg.
Vertreter der Untertanen von Luzern, Bern, Solothurn und Basel schlossen in Huttwil an einer Landsgemeinde einen Bauernbund und griffen zu den Waffen. Sie belagerten Luzern, Bern und Aarau. Die eidgenössischen Orte beschlossen darauf an der Tagsatzung, mit militärischen Mitteln gegen die Aufständischen vorzugehen. Während Zürich ein Tagsatzungsheer sammelte, schloss Niklaus Leuenberger, der Anführer der Berner Untertanen, einen Separatfrieden mit der Obrigkeit von Bern (Vertrag vom Murifeld). Diese Kompromisse und Friedensvereinbarungen hielten aber nicht lange, da die Berner Regierung den Vertrag vom Murifeld als nichtig erklärte, kaum hatten die Rebellen ihre Waffen niedergelegt. In den folgenden Tagen kam es dann im Luzerner und Berner Gebiet bei Herzogenbuchsee zu neuen Zusammenstössen.
Das schlecht ausgerüstete Bauernheer mit 20'000 Mann zog gegen Zürich und schlug sein Lager westlich von Mägenwil auf. Von Osten her rückten die 9'000 Mann starken Truppen der Zürcher Obrigkeit unter General Konrad Werdmüller vor, die das Städtchen Mellingen besetzten. Am 3. Juni 1653 kam es bei Wohlenschwil und Büblikon zu einem Gefecht, wobei die Zürcher gezielt Brände legten. Wohlenschwil brannte bis auf vier Häuser nieder, mitsamt der Kirche. Am Tag darauf gaben die Bauernführer Niklaus Leuenberger und Christian Schibi auf und unterzeichneten den Mellinger Frieden.
Schliesslich unterwarfen die Obrigkeiten die Aufständischen und bestraften ihre Anführer mit Bußen, der Verbannung und sogar mit dem Tod.
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"Schweizer Bauernkrieg".
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