Schwedisch-Vorpommern ist ein Teil Pommerns, der von 1648 bis 1815 zu Schweden gehörte. Er wurde deshalb auch als "Südschweden" bezeichnet.
Vor dem Dreißigjährigen Krieg
Pommern bestand in älterer Zeit aus mehreren Teilen; die beiden wichtigsten waren Anfang des 17. Jahrhunderts das Herzogtum
Pommern-Stettin oder
Hinterpommern östlich der
Oder (heute
Polen) und das Herzogtum
Pommern-Wolgast oder
Vorpommern westlich der Oder. Die Schweden griffen
1630 in den
Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) ein, landeten unter König
Gustav II. Adolf von Schweden auf der Insel
Usedom und besetzten beide Herzogtümer. Nachdem
1637 der letzte pommersche Herzog
Bogislaw XIV. gestorben war, kam es im
Westfälischen Frieden (1648) zur Teilung: Hinterpommern fiel an die
Mark Brandenburg, während Schweden ganz Vorpommern und
Rügen, das Mündungsgebiet der Oder und einen Streifen östlich der Oder erhielt.
Schwedische Zeit
In dieser Form gehörte Pommern von 1648 bis zum Jahr 1815 zu Schweden und unterstand einem Statthalter, der vom schwedischen König ernannt wurde. Das höchste Gericht der schwedischen Gebiete auf dem Kontinent war ab 1653 das
Obertribunal mit Sitz in
Wismar. Die Zugehörigkeit zu Schweden hatte allerdings einen Nachteil. Sobald Schweden auf dem Kontinent in Kriege verwickelt wurde, wurde auch Pommern in Mitleidenschaft gezogen. Zweimal, im Jahr 1678 im
Holländischen Krieg und im Jahr 1715 nach dem
Großen Nordischen Krieg, waren die Schweden gezwungen, Vorpommern vorübergehend zu räumen. In den anschließenden Friedensverträgen gingen Teile der Provinz an Brandenburg verloren: 1679 die meisten Gebiete östlich der Oder und 1720 das ganze Land südlich der
Peene. Seit 1720 bestand Schwedisch-Pommern also nur noch aus Rügen und dem vorpommerschen Gebiet nördlich der Peene.
Im Zuge der Auflösung des Alten Reichs 1806 änderte sich auch die verfassungsrechtliche Stellung Schwedisch-Pommerns. Da sich die Landstände weigerten, einer vom schwedischen König
Gustav IV. Adolf geforderten Aufstellung einer Landwehr zuzustimmen, hob dieser am 26. Juni 1806 die bisherige landständische Verfassung und die Zugehörigkeit Schwedisch-Pommerns zum Reich auf. Damit scherte dieses Territorium noch vor der Bildung des Rheinbundes und der Niederlegung der Kaiserkrone durch Franz II. aus dem Reichsverband aus. Die auf dem Greifswalder Landtag vom Augus 1806 geplante Einführung der schwedischen Verfassung und zahlreiche Reformen im Rechtssystem, u.a. Aufhebung der Leibeigenschaft, und in der Verwaltung kamen wegen der im Juli erfolgenden französischen Besetzung nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung zustande.
Siehe auch
Weblink
Pommern | Geschichte Schwedens in der Frühen Neuzeit | Räumliche Zuordnung (historisch)
Svensk Forpommern | Swedish Pomerania | Svensk Pommern | Svenska Pommern