Unter einem Schwarzmarkt (öst. auch Schleichhandel) versteht man ganz allgemein einen illegalen Markt. Auf einem solchen werden knappe, vom Staat preislich fixierte oder durch Umgehung von Steuern u. ä. teilweise erheblich vergünstigte Güter gehandelt. Weiterhin entwickeln sich Schwarzmärkte für verbotene Güter, wie z. B. Drogen oder Waffen.
Auf dem Schwarzmarkt ist der Handel nicht staatlich kontrolliert oder reguliert, er funktioniert aber sehr wohl nach den Regeln des Marktes. Schwarzmarktpreise bei staatlich fixierten Höchstpreisen bzw. Abgabebeschränkungen stellen den eigentlichen Marktpreis dar. Anstelle einer ordentlichen Rechtsprechung zur Beilegung von Disputen gilt auf dem Schwarzmarkt meist das „Recht des Stärkeren“, was sich auch in Gewaltkriminalität äußern kann.
Auch in der DDR spielte der Schwarzmarkt z. B. beim Pkw-Kauf eine wichtige Rolle zur privaten Güterbeschaffung.
سوق سوداء | Black market | Mercado negro | Musta Pörssi | Marché noir | שוק שחור | Pasar gelap | Zwarte markt | Czarny rynek | Svart marknad | 黑市
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