| Daten im Jahr 1910 | ||
|---|---|---|
| Landeshauptstadt: | Sondershausen | |
| Fläche: | 862 km² | |
| Einwohner: | 89.917 | |
| Bevölkerungsdichte: | 104 Einwohner/km² | |
| Kfz-Kennzeichen: | SS | |
| Karte | ||
| SBSO.png | ||
Auch in den Jahrzehnten nach 1599 gab es aber weiter Erbstreitigkeiten. So teilten im Jahre 1681 die Grafen Christian Wilhelm und Anton Günther III., die bis dahin gemeinsam regiert hatten, das Land in eine Sondershäuser und eine Arnstädter Linie. Erst 1713 schlossen beide schwarzburgische Hauptlinien einen Familienvertrag, durch welchen die Primogenitur eingeführt und weitere Teilungen des Landes untersagt wurden.
Zuvor waren beide Grafen in den Reichsfürstenstand erhoben und ihr Land zu einem unmittelbaren Reichsfürstentum erklärt worden. Kursachsen, das die Oberhoheit über Schwarzburg für sich in Anspruch nahm, gab in den Verträgen von 1699 und 1702 seine landesherrlichen Rechte gegen Geldentschädigung auf. Doch musste sich Schwarzburg 1719 zu einer jährlichen Zahlung von 7000 Talern verpflichten. Wegen Arnstadt wurde 1731 dem Herzog von Sachsen-Weimar eine jährliche Entschädigung von 3500 Thalern zugesichert.
1815 trat das Fürstentum dem Deutschen Bund bei, nachdem es 1807 Mitglied des Rheinbunds geworden war und damit bis 1813 unter der Protektion Napoleons gestanden hatte. Im Jahre 1816 gab es erstmals eine Verfassung des Landes. Im Jahre 1830 sollte diese durch eine neue ständische Verfassung abgelöst werden. Diese von Fürst Günther Friedrich Carl I. erlassene Verfassung erhielt aber keine Zustimmung im Land, und er musste sie im folgenden Jahr wieder aufheben. Erst der junge Fürst Günther Friedrich Carl II. gab dem Land im Jahre 1841 wieder eine Verfassung, auf Grund derer am 7. September 1843 die Eröffnung des ersten Landtages stattfand. Unter Günther Friedrich Carl II. fand auch 1835 der Beitritt des Landes zum Deutschen Zollverein statt.
Trotz verschiedener Reformen gab es 1848 auch in Schwarzburg-Sondershausen Unruhen, welche zur Folge hatten, dass im Herbst des Jahres die Oberherrschaft von sächsischen, die Unterherrschaft von preußischen Truppen besetzt wurde. Am 12. Dezember 1849 wurde eine neue freisinnige Verfassung verkündet. Durch Gesetz vom 18. März 1850 übernahm der Staat die Verwaltung der Kammergüter, wogegen der Fürst eine jährliche Zivilliste von 120.000 Talern erhielt. Am 8. Juli 1857 wurde die Verfassung wieder konservativ umgestaltet. Damit waren die zuvor beschnittenen fürstlichen Rechte im Wesentlichen wieder hergestellt worden.
Nachdem 1866 Schwarzburg-Sondershausen gegen die von Österreich im Bundestag des Deutschen Bundes beantragte Mobilmachung gegen Preußen gestimmt hatte, trat das Fürstentum dem neuen Norddeutschen Bund bei, wodurch 1867 die Militärhoheit an Preußen überging. Seit dem 18. Januar 1871 gehörte das Land dann dem Deutschen Reich an.
Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs dankte am 25. November 1918 Fürst Günther Victor als letzter deutscher Monarch ab. An die Stelle der fürstlichen Regierung trat ein Ministerium und ein Landesrat mit einem Landtagspräsidenten an die Spitze. Am 1. April 1919 wurde Schwarzburg-Sonderhausen Freistaat und erhielt eine neue Gemeindeordnung und ein neues Wahlrecht. Am 11. Februar 1920 trat eine neue Kirchenverfassung in Kraft, die erstmals die Trennung von Staat und Kirche im Land festschrieb. Am 1. Mai 1920 wurde das Land Thüringen gebildet, in dem auch der Freistaat Schwarzburg-Sondershausen aufging.
Die Bevölkerung verteilte sich zu etwa gleichen Teilen auf die Ober- und Unterherrschaft. Etwa 98 % bekannten sich zur evangelischen Konfession.
Orte mit über 2000 Einwohnern
- bgcolor="#FFDEAD" | Ort | Einwohner 1. Dez. 1910 |
|---|---|
| Arnstadt | 17.841 |
| Sondershausen | 7759 |
| Langewiesen | 3814 |
| Greußen | 3348 |
| Großbreitenbach | 3255 |
| Gehren | 2917 |
| Geschwenda | 2291 |
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